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   BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05   

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https://dejure.org/2008,4658
BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05 (https://dejure.org/2008,4658)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2008 - IV R 66/05 (https://dejure.org/2008,4658)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - IV R 66/05 (https://dejure.org/2008,4658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft; Einlage; Veräußerung; Abzinsung von Gesellschafterdarlehen

  • Judicialis

    EStG 1999/2001 § 4 Abs. 1 Satz 5; ; EStG 1999/2001 § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG 1999/2001 § 7 Abs. 1 Satz 4; ; EStG 1999/2001 § 7 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz; ; EStG 1999/2001 § 7 Abs. 4... Satz 1 2. Halbsatz; ; EStG 1999/2001 § 52 Abs. 21; ; EStG 1999/2001 § 52 Abs. 21 Satz 1; ; AO § 164 Abs. 2; ; FGO § 45 Abs. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 6; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a; ; UmwStG § 22; ; UmwStG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines privaten Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung der Abschreibungsbemessungsgrundlage aufgrund der Übertragung eines Grundstücksmiteigentumsanteils auf eine gewerbliche Personengesellschaft; Anschaffungskosten oder Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage linearer Gebäudeabschreibungen; Möglichkeit der ...

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Personengesellschaft

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 4, EStG § 52 Abs 21 S 1, StEntlG 1999/2000/2002
    Absetzung für Abnutzung; Einlage; Gebäude; Rückwirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1301
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    aa) Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) --sog. Einbringungsurteil-- zunächst zu dem Sachverhalt, dass bei Gründung einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens gegen Einräumung eines Gesellschaftsanteils eingebracht wird, dargelegt, dass hierin grundsätzlich ein Veräußerungsvorgang (tauschähnliches Rechtsgeschäft) zu sehen sei, der aber angesichts seiner zugleich gesellschaftsrechtlichen Natur --in Anlehnung an die Wertung von § 22 des Umwandlungssteuergesetzes 1969 (UmwStG 1969; jetzt: § 24 UmwStG) und angesichts der Fortsetzung der bisherigen Sachherrschaft in Form der gesamthänderischen (Mit-)Berechtigung (sog. Engagementgedanke)-- auch mit dem Buchwert oder Zwischenwert des Wirtschaftsguts abgebildet werden könne.

    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vgl. zur Kritik auch Reiß, DB 2005, 358).

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass ein Wirtschaftsgut (Grundstücksmiteigentumsanteil) gegen (erstmalige) Gewährung eines Mitunternehmeranteils eingebracht wird, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten (einschließlich des Ausweises sog. Finanzplankredite im engeren Sinne; s. dazu unten zu Abschn. II.2.b bb ccc der Urteilsgründe) gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

    Gleichfalls im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) sowie dem zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05 (DB 2007, 1731, betreffend Tauschgeschäft bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Überpari-Emission) ist hierbei --wiederum aus den nämlichen Gründen-- auch keine Unterscheidung danach gerechtfertigt, ob das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Übertragung zum Betriebsvermögen oder --wie im Streitfall-- zum Privatvermögen des Einbringenden gehörte.

  • BFH, 24.04.2007 - I R 35/05

    Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH bei Überpari-Emission

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Dies schließt nicht nur den Einlagetatbestand (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) sowie die Geltung der allgemeinen Einlagebewertungsgrundsätze (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG) und deren Begrenzung aufgrund der Sonderregelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a i.V.m. Sätze 2 und 3 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 1731) aus, sondern auch die Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 1999/2001.

    Gleichfalls im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) sowie dem zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05 (DB 2007, 1731, betreffend Tauschgeschäft bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Überpari-Emission) ist hierbei --wiederum aus den nämlichen Gründen-- auch keine Unterscheidung danach gerechtfertigt, ob das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Übertragung zum Betriebsvermögen oder --wie im Streitfall-- zum Privatvermögen des Einbringenden gehörte.

    Deshalb muss es auch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, diese tatbestandliche Begrenzung zu korrigieren (im Ergebnis ebenso --wenn auch ohne ausdrückliche Erörterung-- BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05, DB 2007, 1731, zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2. Halbsatz Buchst. a EStG).

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Mit Urteil vom 19. Oktober 1998 VIII R 69/95 (BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) hat er diese Beurteilung auch auf die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils ausgedehnt und hierzu ausgeführt, dass --auf der Grundlage eines tauschähnlichen Vorgangs-- der gemeine Wert dieses Wirtschaftsguts von der (gewerblichen) Personengesellschaft zu aktivieren sei.

    bbb) Jedenfalls folgt der Senat für den im anhängigen Verfahren zu entscheidenden Sachverhalt, dass ein Wirtschaftsgut (Grundstücksmiteigentumsanteil) gegen (erstmalige) Gewährung eines Mitunternehmeranteils eingebracht wird, der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230), nach der auch insoweit, als der Wert des übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern weiteren Kapitalunterkonten (einschließlich des Ausweises sog. Finanzplankredite im engeren Sinne; s. dazu unten zu Abschn. II.2.b bb ccc der Urteilsgründe) gutgebracht wird, eine Veräußerung (Einbringung gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils) anzunehmen und damit der Einbringungsvorgang nicht entsprechend dem Kapitalkontenausweis aufzuspalten ist.

    Gleichfalls im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748, und in BFHE 187, 434, BStBl II 2000, 230) sowie dem zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/05 (DB 2007, 1731, betreffend Tauschgeschäft bei Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Überpari-Emission) ist hierbei --wiederum aus den nämlichen Gründen-- auch keine Unterscheidung danach gerechtfertigt, ob das eingebrachte Wirtschaftsgut vor der Übertragung zum Betriebsvermögen oder --wie im Streitfall-- zum Privatvermögen des Einbringenden gehörte.

  • BFH, 07.04.2005 - IV R 24/03

    Finanzplandarlehen als Teil des Kapitalkontos i.S. des § 15a EStG - Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Diese Auffassung verkennt in Ansehung der Besonderheiten des Streitfalls nicht nur, dass Darlehen, die im Rahmen sog. gesplitteter Einlageverpflichtungen (MünchKommHGB/K. Schmidt, 2. Aufl., §§ 171, 172 Rz 49) gewährt werden, häufig günstige Kreditkonditionen aufweisen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. März 1988 II ZR 238/87, BGHZ 104, 33; BFH-Urteil vom 7. April 2005 IV R 24/03, BFHE 209, 353, BStBl II 2005, 598, betreffend unverzinsliche und nicht besicherte Darlehen).

    Folge der dargelegten Beurteilung ist des Weiteren, dass im Streitfall auch dann in vollem Umfang von einem Erwerb des Grundstücksmiteigentumsanteils auf tauschähnlicher Grundlage auszugehen wäre, wenn (wozu die Vorinstanz allerdings --insbesondere im Hinblick auf die im finanzgerichtlichen Verfahren geltend gemachten Abreden-- keine für eine abschließende Beurteilung hinreichenden Feststellungen getroffen hat) der Frau E gewährte Darlehensanspruch nicht als Fremdkapital (zu dessen Gegenleistungscharakter s. vorstehend Abschn. II.2.a der Urteilsgründe), sondern nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 209, 353, BStBl II 2005, 598 als Finanzplankredit im engeren Sinne (Ausschluss des Gesellschafter-Kündigungsrechts; Verrechnung des Guthabens bei Liquidation der Gesellschaft mit negativen Kapitalkonten) zu würdigen und somit --gleich sonstigen Kapitalunterkonten-- dem materiellen Eigenkapital zuzuordnen sein sollte.

    Dabei kann offenbleiben, ob die Regelung für Finanzplankredite im engeren Sinne, deren Bilanzausweis als Eigenkapital oder formelles Fremdkapital zudem umstritten ist (zum Streitstand s. Senatsurteil in BFHE 209, 353, BStBl II 2005, 598), überhaupt greifen kann (vgl. zu unverzinslichen eigenkapitalersetzenden Darlehen Senatsurteil vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    a) Nach Abkehr von der sog. Bilanzbündeltheorie liegt eine Veräußerung nicht nur dann vor, wenn ein Einzelwirtschaftsgut des Betriebs- oder Privatvermögens vom Gesellschafter gegen Barentgelt oder Übernahme von Verbindlichkeiten in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft überführt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420).

    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Demgemäß ist der BFH für die den Urteilen in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420 zugrunde liegenden Sachverhalte ohne weitere Prüfung, ob die Rechtsverhältnisse einem solchen Fremdvergleich genügen, davon ausgegangen, dass die als Gegenleistung für die Einbringung der Wirtschaftsgüter zivilrechtlich bindend eingeräumten Darlehensansprüche als Entgelt anzuerkennen sind.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    aaa) Dabei kann er offenlassen, ob er sich der Ansicht des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 1190 anschließen könnte, nach dem --auch ohne Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zur Einräumung von Mitunternehmeranteilen oder der Erhöhung der Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers (s. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847)-- von einem Erwerb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten allein aufgrund des Umstands auszugehen ist, dass der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts nicht einem gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklagenkonto (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847), sondern dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird (ablehnend BFH-Urteil in BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vgl. zur Kritik auch Reiß, DB 2005, 358).

    Dem in dieser Vorschrift angesprochenen Sachverhalt --Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Erlangung einer Mitunternehmerstellung-- liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374; s. auch Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 24 UmwStG Rz 1, m.w.N.) ein tauschähnliches Rechtsgeschäft zugrunde; weiter ist im Anwendungsbereich dieser Vorschrift auch insoweit von einer Gegenleistung (Einräumung einer Mitunternehmerstellung) auszugehen, als das eingebrachte Betriebsvermögen neben dem Festkapitalkonto auch variablen Kapitalunterkonten (vgl. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rz 108; BMF-Schreiben vom 25. März 1998 IV B 7 -S 1978- 21/98, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.08) oder einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage (BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847) gutgeschrieben wird.

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85

    Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Dem in dieser Vorschrift angesprochenen Sachverhalt --Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Erlangung einer Mitunternehmerstellung-- liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374; s. auch Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 24 UmwStG Rz 1, m.w.N.) ein tauschähnliches Rechtsgeschäft zugrunde; weiter ist im Anwendungsbereich dieser Vorschrift auch insoweit von einer Gegenleistung (Einräumung einer Mitunternehmerstellung) auszugehen, als das eingebrachte Betriebsvermögen neben dem Festkapitalkonto auch variablen Kapitalunterkonten (vgl. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 24 UmwStG Rz 108; BMF-Schreiben vom 25. März 1998 IV B 7 -S 1978- 21/98, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.08) oder einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage (BFH-Urteil in BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847) gutgeschrieben wird.

    Angesichts der strukturellen Gleichwertigkeit zum Sachverhalt der Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Gewährung von Mitunternehmeranteilen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 151, 181, BStBl II 1988, 374) ist es daher naheliegend, auch in der zuletzt genannten Konstellation von einer einheitlichen Beurteilung des Einbringungsvorgangs auszugehen.

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Demgemäß ist der BFH für die den Urteilen in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420 zugrunde liegenden Sachverhalte ohne weitere Prüfung, ob die Rechtsverhältnisse einem solchen Fremdvergleich genügen, davon ausgegangen, dass die als Gegenleistung für die Einbringung der Wirtschaftsgüter zivilrechtlich bindend eingeräumten Darlehensansprüche als Entgelt anzuerkennen sind.

  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Zwar sind auch die Gerichte dazu verpflichtet, offene steuerliche Tatbestandsmerkmale nach dem Gebot der folgerichtigen Umsetzung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung zu konkretisieren (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160, 161; BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.b cc (2) der Gründe).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05
    Zwar sind auch die Gerichte dazu verpflichtet, offene steuerliche Tatbestandsmerkmale nach dem Gebot der folgerichtigen Umsetzung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung zu konkretisieren (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160, 161; BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.b cc (2) der Gründe).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

  • BFH, 05.06.2002 - I R 81/00

    Veräußerung bei Forderungsgutschrift

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 5/03

    Gewinnfeststellungsverfahren: Streitgegenstand bei korrespondierender

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87

    Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens

  • BFH, 16.10.2008 - IV R 98/06

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer

    Wie der Senat entschieden hat, ist die steuerliche Berücksichtigung von Darlehen im Verhältnis zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern nicht davon abhängig, dass die Anforderungen des sog. Fremdvergleichs erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFH/NV 2008, 854, und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301 jeweils unter II.2.a).
  • BFH, 25.10.2018 - IV R 35/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Im Fall der Einlage tritt deren Wert auch für die Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage an die Stelle der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; vom 24. Januar 2008 IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301; vom 18. August 2009 X R 40/06, BFHE 226, 504, BStBl II 2010, 961).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 40/06

    Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert

    Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in den Entscheidungen vom 24. Januar 2008 IV R 37/06 (BFHE 220, 374) und IV R 66/05, (BFH/NV 2008, 1301) --vgl. auch Wacker, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 692, und Wendt, Finanzrundschau (FR) 2008, 915-- dieser Auffassung zugestimmt, die auch die Finanzverwaltung teilt (vgl. R 43 Abs. 6 Satz 3 EStR 1999).

    Dies ergibt sich aus einer am Zweck der Vorschrift orientierten Auslegung (vgl. zustimmend die Entscheidungen des IV. Senats in BFHE 220, 374, und in BFH/NV 2008, 1301).

    Diese betrachtet als "Anschaffungs- und Herstellungskosten" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG den Einlagewert (vgl. BFH-Urteile in BFHE 220, 374, und BFH/NV 2008, 1301).

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 2/20

    Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - vollentgeltliche

    § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG greift nicht ein (BFH-Urteile vom 24.01.2008 - IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2., und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301, unter II.2.).

    (1) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung und der herrschenden Meinung im Fachschrifttum liegt bei der Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine Personengesellschaft ein vollentgeltliches (= insgesamt entgeltliches) Geschäft auch dann vor, wenn infolge der der Einbringung zugrundeliegenden Vereinbarung der Wert des eingebrachten Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage gutgeschrieben wird (BFH-Urteile in BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617, unter II.2.b bb bbb und II.2.b cc; in BFH/NV 2008, 1301, unter II.2.b bb; BMF-Schreiben vom 11.07.2011 - IV C 6-S 2178/09/10001, BStBl I 2011, 713, Tz. II.2.a, dritter Spiegelstrich, Alternative 1 i.V.m. BMF-Schreiben vom 26.07.2016 - IV C 6-S 2178/09/10001, BStBl I 2016, 684; Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 7 Rz 125; Bartone in Korn, § 7 EStG Rz 101.1; Anzinger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7 EStG Rz 214).

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 46/07

    Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert

    Wie bereits der X. und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zutreffend ausgeführt haben, bestimmt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG indes keinen besonderen Einlagewert für zum Teilwert eingelegte Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2005 X R 53/04, BFHE 210, 100, BStBl II 2005, 698; vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301; vgl. auch Wacker, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 692, und Wendt, Finanz-Rundschau 2008, 915).

    Wegen der Begründung im Einzelnen nimmt der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 220, 374, und in BFH/NV 2008, 1301, ferner auf das Urteil des X. Senats vom 18. August 2009 X R 40/06 (juris) Bezug.

  • BFH, 25.10.2018 - IV R 41/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Im Fall der Einlage tritt deren Wert auch für die Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage an die Stelle der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, BFHE 220, 374, BStBl II 2011, 617; vom 24. Januar 2008 IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301; vom 18. August 2009 X R 40/06, BFHE 226, 504, BStBl II 2010, 961).
  • FG Niedersachsen, 05.09.2006 - 13 K 537/05

    Bemessung der Höhe der Absetzung für eine Abnutzung für den eigenbetrieblich

    Der Senat schließt sich damit einer in der Literatur vordringenden Meinung an (Gröpl, Deutsches Steuerrecht 2000, S. 1285; Drenseck in: Schmidt, Einkommensteuergesetz, 25. Auflage, § 7 Rz. 68; Brandis in: Blümich, Einkommensteuer, § 7 Rz. 265; Apitz in: Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Band 20, Steuerreform 1999/2000/2002, § 7, R 10. Anderer Ansicht: Urteil des FG Hamburg vom 4. November 2005 I 296/04, EFG 2006, 324, Rev. eingelegt: IV R 66/05; Urteil des Niedersächsischen FG vom 6. April 2006 11 K 449/03, EFG 2006 1239, Rev. eingelegt: IV R 37/06; Stuhrmann, Finanz-Rundschau 2000, 511; Nolde in: Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 7 Rz. 225; Handzik in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 7 Rz. 153; Lamprecht in: Kirchhof, EStG Kompakt Kommentar, 5. Auflage, § 7 Rz. 88; Keller in: Korn, Einkommensteuergesetz, § 7 Rz. 79).
  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 296/04

    Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG auf Einlagen mit zulässiger unechter

    Revision eingelegt (BFH IV R 66/05).
  • FG Münster, 28.02.2012 - 6 K 644/11

    Abgrenzung zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstreisen

    Dem folge die Rechtsprechung auch in der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, in denen Fahrtkosten aufgrund vorübergehender beruflicher Bildungsmaßnahmen anfielen, die nicht nur mit der Entfernungspauschale sondern mit ihren tatsächlichen Kosten als Wk berücksichtigt würden (BFH-Urteile vom 10.04.2008, IV R 66/05, BStBl II 2008, 825 und vom 22.10.2009, III R 101/07, BFH/NV 2010, 200).
  • FG Nürnberg, 24.10.2013 - 6 K 830/12

    ((Inhaltsgleich mit FG Nürnberg, Urt. v. 24.10.2013 6 K 822/12 - KG mit

    Wie der BFH entschieden hat, ist die steuerliche Berücksichtigung von Darlehen im Verhältnis zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern nicht davon abhängig, dass die Anforderungen des sog. Fremdvergleichs erfüllt sind (BFH-Urteile vom 24.01.2008 IV R 37/06, BFH/NV 2008, 854, und IV R 66/05, BFH/NV 2008, 1301 jeweils unter II.2.a).
  • FG Nürnberg, 24.10.2013 - 6 K 822/12

    KG mit Drei-Konten-Modell: Zinszahlungen wegen Überziehung des Darlehenskontos

  • FG Münster, 24.04.2015 - 4 K 303/13

    Abschreibung des Wertes der Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebsvermögens

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