Rechtsprechung
   BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4613
BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05 (https://dejure.org/2008,4613)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2008 - VI R 3/05 (https://dejure.org/2008,4613)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2008 - VI R 3/05 (https://dejure.org/2008,4613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mietkosten für Dienstwohnung; Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung; Mehraufwand bei doppelter Haushaltsführung nur in angemessenem Umfang ggf. zuzüglich Aufwendungen für Arbeitszimmer

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 12; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietaufwendungen für eine Dienstwohnung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung anlässlich einer Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Werbungskostenabzug für Miete einer Pfarrdienstwohnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Werbungskostenabzug für Miete einer Pfarrdienstwohnung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Dienstwohnung; Lebensführung; Miete; Residenzpflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein (objektiver) Veranlassungszusammenhang besteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 14/04, BFHE 217, 450, BStBl II 2007, 814, und vom 24. Mai 2007 VI R 78/04, BStBl II 2007, 721).

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 217, 450, BStBl II 2007, 814; vom 15. März 2007 VI R 61/04, BFH/NV 2007, 1132, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Deshalb sind Mehraufwendungen notwendig, soweit sie sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm bei einem ortsüblichen Mietzins je qm für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile jeweils vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; VI R 23/05, BFH/NV 2007, 1994; VI R 24/05, BFH/NV 2007, 2272).

    c) Bei der Bemessung der notwendigen Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind allerdings die Aufwendungen gesondert zu beurteilen, die auf ein steuerrechtlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer entfallen, das sich in der Wohnung am Beschäftigungsort befindet (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1994).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04

    WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 217, 450, BStBl II 2007, 814; vom 15. März 2007 VI R 61/04, BFH/NV 2007, 1132, jeweils m.w.N.).

    In die erforderliche Gesamtwürdigung sind jedoch alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen und zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1132; vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643, m.w.N.).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Denn im Hinblick auf den aus Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes resultierenden Schutz von Ehe und Familie ist jedenfalls eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn beide Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten beruflich tätig sind, jeweils dort wohnen und anlässlich ihrer Heirat eine der beiden Wohnungen zum Familienhausstand machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2003 - 16 K 2/02
    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG vom 28. August 2003 16 K 2/02 aufzuheben und die Einkommensteuer 1999 für die Kläger insoweit herabzusetzen, als weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit der Klägerin von ... DM zum Abzug kommen.
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Inwieweit an der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich dann nicht aus beruflichem Anlass begründet wird, wenn ein Arbeitnehmer heiratet und neben seiner fortbestehenden Wohnung am Beschäftigungsort mit seinem Ehegatten einen Hausstand an einem anderen Ort gründet (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1987 1 BvR 156/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 582), festzuhalten ist, kann für den Streitfall dahinstehen.
  • BFH, 27.08.2002 - VI B 147/01

    Steuerrecht - Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die eigene Wohnung -

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Der BFH hat nämlich in seiner Rechtsprechung herausgestellt, dass Aufwendungen für die eigene Wohnung bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abgezogen werden können, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG handelt; etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der fragliche Raum so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467; BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 VI B 147/01, juris; vom 27. Mai 2003 IV B 183/02, BFH/NV 2003, 1410).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 77/04

    WK-Abzug; Bewirtungsaufwand

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    In die erforderliche Gesamtwürdigung sind jedoch alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen und zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1132; vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Der BFH hat nämlich in seiner Rechtsprechung herausgestellt, dass Aufwendungen für die eigene Wohnung bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abgezogen werden können, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG handelt; etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der fragliche Raum so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467; BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 VI B 147/01, juris; vom 27. Mai 2003 IV B 183/02, BFH/NV 2003, 1410).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
    Der BFH hat nämlich in seiner Rechtsprechung herausgestellt, dass Aufwendungen für die eigene Wohnung bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abgezogen werden können, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG handelt; etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der fragliche Raum so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467; BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 VI B 147/01, juris; vom 27. Mai 2003 IV B 183/02, BFH/NV 2003, 1410).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 24/05

    Doppelte Haushaltsführung; notwendiger Grundbedarf

  • BFH, 24.05.2007 - VI R 78/04

    Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke eines Arbeitnehmers als

  • BFH, 27.05.2003 - IV B 183/02

    BA-Abzug für eigene Wohnung

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • BVerfG, 14.12.1987 - 1 BvR 156/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht