Rechtsprechung
   BFH, 30.04.2008 - X S 14/07 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12732
BFH, 30.04.2008 - X S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,12732)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2008 - X S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,12732)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2008 - X S 14/07 (PKH) (https://dejure.org/2008,12732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit eines nach Insolvenzeröffnung gestellten Prozesskostenhilfe-Antrags; keine Unterbrechung des PKH-Verfahrens; Prozessführungsbefugnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    FGO § 57 Nr. 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 114; ; ZPO § 240 Satz 1; ; InsO § 180 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Ein nach Insolvenzeröffnung gestellter Antrag auf Prozesskostenhilfe ist unzulässig; Prozessführungsbefugnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - X S 14/07
    aa) Der Insolvenzverwalter wird mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung --InsO--) auf ihn bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes Beteiligter eines die Insolvenzmasse betreffenden anhängigen Rechtsstreits (BFH-Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573) und kann ab diesem Zeitpunkt die einem Beteiligten zustehenden Verfahrensrechte wahrnehmen (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).

    Selbst ein Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen die Forderungsanmeldung eines Gläubigers --im Streitfall des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt)-- zur Insolvenztabelle kann nicht dazu führen, dass der Insolvenzschuldner wieder selbst als berechtigt anzusehen wäre, einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreit nach § 180 Abs. 2 InsO fortzuführen und zwar selbst dann nicht, wenn der Insolvenzschuldner im Prüfungstermin als einziger die Forderung bestreitet (BFH-Urteil in BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573).

    Wird der Schuldner in einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Prozess tätig, so ist er durch Beschluss aus dem Prozess zu weisen, eine Aufnahmeerklärung des Insolvenzschuldners ist ohne Rechtswirkung (BFH-Urteil in BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573, m.w.N.).

  • BFH, 23.05.2000 - IX S 5/00

    PKH; Beiordnung eines Notanwalts; Akteneinsicht durch Konkursverwalterin

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - X S 14/07
    aa) Der Insolvenzverwalter wird mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung --InsO--) auf ihn bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes Beteiligter eines die Insolvenzmasse betreffenden anhängigen Rechtsstreits (BFH-Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573) und kann ab diesem Zeitpunkt die einem Beteiligten zustehenden Verfahrensrechte wahrnehmen (BFH-Beschluss vom 23. Mai 2000 IX S 5/00, BFH/NV 2000, 1134).

    bb) Die Prozessführungsbefugnis und Beteiligtenstellung des Insolvenzverwalters unter Ausschluss des Schuldners für die die Insolvenzmasse betreffenden Verfahren sind uneingeschränkt (Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665; in BFH/NV 2000, 1134; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547).

  • BFH, 27.09.2006 - IV S 11/05

    Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfe-Verfahrens

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - X S 14/07
    Für die im Streitfall vorliegende Konstellation, dass der Insolvenzschuldner den PKH-Antrag erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anbringt, wird das PKH-Verfahren nicht unterbrochen (anders BFH-Beschluss vom 27. September 2006 IV S 11/05 (PKH), BFHE 214, 293, BStBl II 2007, 130 für einen vor Insolvenzeröffnung gestellten PKH-Antrag).
  • BFH, 26.07.2004 - X R 30/04

    Insolvenzverfahren: Prozessführungsbefugnis

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - X S 14/07
    bb) Die Prozessführungsbefugnis und Beteiligtenstellung des Insolvenzverwalters unter Ausschluss des Schuldners für die die Insolvenzmasse betreffenden Verfahren sind uneingeschränkt (Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665; in BFH/NV 2000, 1134; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547).
  • BFH, 10.06.1970 - III R 128/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Unterbrechung aufgrund Konkurseröffnung -

    Auszug aus BFH, 30.04.2008 - X S 14/07
    bb) Die Prozessführungsbefugnis und Beteiligtenstellung des Insolvenzverwalters unter Ausschluss des Schuldners für die die Insolvenzmasse betreffenden Verfahren sind uneingeschränkt (Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665; in BFH/NV 2000, 1134; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 X R 30/04, BFH/NV 2004, 1547).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 2/17

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Der Kläger ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 57 Nr. 1 FGO zum Beteiligten des damaligen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens geworden (vgl. zum Beteiligtenwechsel generell BFH-Beschluss vom 30.04.2008 - X S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1351; zum Beteiligtenwechsel im Aktivprozess Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 57 Rz 38, 39), das gemäß § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO als Revisionsverfahren fortgesetzt worden ist.
  • BFH, 26.01.2022 - XI R 19/19

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen

    b) Der Kläger ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 57 Nr. 1 FGO zum Beteiligten des damaligen Revisionsverfahrens geworden (vgl. zum Beteiligtenwechsel generell BFH-Beschluss vom 30.04.2008 - X S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1351, unter II.1.b aa).
  • BFH, 09.03.2016 - III B 103/15

    Hinausweisung des Insolvenzschuldners aus einem Passivprozess - Fehlendes

    Damit nimmt der Insolvenzverwalter ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auch die dem Kläger zustehenden Verfahrensrechte wahr (BFH-Beschluss vom 30. April 2008 X S 14/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1351, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 150/11

    Insolvenzordnung/Abgabenordnung: Keine Erledigung der Gewinnfeststellungsklage

    Der Insolvenzverwalter wird mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) kraft Gesetzes Beteiligter eines die Insolvenzmasse betreffenden anhängigen Rechtsstreits (vgl. BFH vom 30. April 2004 X S 14/07, BFH/NV 2008, 1351).
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 119/08

    Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsbefugnis im Falle der Insolvenz einer

    Die Voraussetzung für eine Unterbrechung gem. § 155 FGO i. V. m. § 240 ZPO liegen in Bezug auf das Klageverfahren nicht vor, da es erst nach der Insolvenzeröffnung anhängig gemacht wurde; demgegenüber setzt § 240 ZPO voraus, dass das zu unterbrechende Verfahren im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits anhängig war (vgl. BFH Beschluss vom 30.04.2008 X S 14/07, NV 2008, 1351).
  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 148/11

    Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch

    Der Insolvenzverwalter wird mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) kraft Gesetzes Beteiligter eines die Insolvenzmasse betreffenden anhängigen Rechtsstreits (vgl. BFH vom 30. April 2004 X S 14/07, BFH/NV 2008, 1351).
  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 149/11

    Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch

    Der Insolvenzverwalter wird mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) kraft Gesetzes Beteiligter eines die Insolvenzmasse betreffenden anhängigen Rechtsstreits (vgl. BFH vom 30. April 2004 X S 14/07, BFH/NV 2008, 1351).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 29 B 144/08

    Einstweilige Anordnung; Insolvenzeröffnung; Zulässigkeit; Rechtsschutzbedürfnis

    Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass die im Streit befindliche Forderung zur Insolvenzmasse gehört, fehlt es an der weiteren Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits ein zu unterbrechendes Verfahren anhängig sein muss (vgl. auch Bundesfinanzhof- BFH, Beschluss vom 30. April 2008, Aktenzeichen: X S 14/07 (PKH), m.w.N., zit. nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht