Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2008 - X B 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8386
BFH, 22.04.2008 - X B 154/07 (https://dejure.org/2008,8386)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - X B 154/07 (https://dejure.org/2008,8386)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - X B 154/07 (https://dejure.org/2008,8386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GewStG § 7; ; GewStG § 35b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer; Verletzung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 154/07
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 15. April 1980 2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 54, 86).

  • BFH, 05.08.2004 - II B 159/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 154/07
    Bezieht sich -wie im Streitfall- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1965 - IV 40/65 U

    Rückwirkende Berichtigung von Gewerbesteuermeßbescheiden

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 154/07
    aa) Das FG verkennt, dass sich aus § 7 GewStG das Recht des Steuerpflichtigen ergibt, eine vom Einkommensteuerverfahren unabhängige Prüfung des Gewerbeertrags zu verlangen und mit denselben Einwendungen wie bei der Einkommensteuer gegen die Höhe des Gewerbeertrags vorzugehen (BFH-Urteil vom 9. September 1965 IV 40/65 U, BFHE 83, 466, BStBl III 1965, 667; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 35b Rz 15 ff.; Blümich/Hofmeister, § 35b GewStG Rz 30).
  • BFH, 03.08.1988 - I R 115/84

    Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Asetzung von Verlusten

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - X B 154/07
    Eine Bindung des Einkommensteuerbescheids an den Gewerbesteuermessbescheid besteht demgegenüber nicht (BFH-Urteil vom 3. August 1988 I R 115/84, BFH/NV 1989, 482).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    a) Die Gewerbeertragsermittlung nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (GewStG) erfolgt materiell-rechtlich eigenständig; auch verfahrensrechtlich stellen Körperschaftsteuer- und Feststellungsbescheide insoweit keine Grundlagenbescheide dar, welche die Finanzverwaltung und das FG daran hindern könnten, die steuerliche Einordnung der Einkünfte und deren Höhe im Gewerbesteuerverfahren anders zu treffen als im Körperschaftsteuerverfahren (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2010 - XI B 104/09

    Weder Nichtigkeit noch Steuererlass bei unionsrechtswidriger Festsetzung der

    Wird die Zulassung der Revision auf die Versagung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3 FGO gestützt, ist substantiiert darzulegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen sich der Beteiligte vor dem FG nicht äußern konnte oder welches Vorbringen das FG bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.; vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).

    Es darf das Vorbringen außer Acht lassen, das nach seiner Auffassung unerheblich oder unsubstantiiert ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 72.15

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Nichtzulassungsbeschwerde; ernstliche Zweifel;

    Die Besteuerungsgrundlagen sind für die Gewerbesteuer vielmehr grundsätzlich selbständig und ohne Bindung an den Einkommensteuerbescheid zu ermitteln (BFH, stRspr, vgl. Beschlüsse vom 22. April 2008 - X B 154/07 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2011 - X B 222/10 - juris Rn. 12).
  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Bezieht sich --wie im Streitfall-- der gerügte Verstoß nur auf einzelne Feststellungen, ist zusätzlich substantiiert darzulegen, wozu sich der Beschwerdeführer nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; BFH-Beschluss vom 5. August 2004 II B 159/02, BFH/NV 2004, 1665; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2015 - III B 168/14

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass es bestimmte entscheidungserhebliche Punkte nicht beachtet hat (BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094; vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509); solche Umstände sind im Streitfall weder von der Klägerin aufgezeigt worden noch anderweit erkennbar.
  • BFH, 31.05.2010 - X B 163/09

    Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als

    b) Bei der Überprüfung der vorliegenden Gewerbesteuermessbeträge ist aber zu beachten, dass die Gewerbeertragsermittlung nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) materiell-rechtlich eigenständig erfolgt; auch verfahrensrechtlich stellen die Einkommensteuer- und die Gewinnfeststellungsbescheide insoweit keine Grundlagenbescheide dar, die die Finanzverwaltung und das FG daran hindern könnten, die steuerliche Einordnung der Einkünfte im Gewerbesteuerverfahren anders zu treffen als im Einkommensteuerverfahren (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361).
  • BFH, 14.01.2014 - III B 89/13

    Kindergeldberechtigung einer als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09

    Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen

    Bei der Überprüfung der vorliegenden GewSt-Messbeträge ist zwar zu beachten, dass die Gewerbeertragsermittlung nach § 7 GewStG materiell-rechtlich eigenständig erfolgt; auch verfahrensrechtlich stellen die ESt- und die Gewinnfeststellungsbescheide insoweit keine Grundlagenbescheide dar, die die Finanzverwaltung und das FG daran hindern könnten, die steuerliche Einordnung der Einkünfte im GewSt-Verfahren anders zu treffen als im ESt-Verfahren (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Beschlüsse vom 31. Mai 2010 X B 163/09, Juris, und vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 4 K 214/11

    Möglichkeit zur Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 AO nach Nichterfüllung

    Ebenso konnte auch unabhängig von der Möglichkeit der Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2008 erstmalig für das Jahr 2008 ein Gewerbesteuermessbescheid erlassen werden, weil der Einkommensteuerbescheid insoweit kein die Finanzverwaltung oder das Gericht bindender Grundlagenbescheid ist, sondern beide Verfahren nebeneinander laufen (BFH-Urteil vom 9. September 1965, IV 40/65 U, BFHE 83, 466, BStBl III 1965, 667; BFH-Beschluss vom 22. April 2008, X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361).
  • BFH, 03.07.2013 - III B 114/12

    Investitionszulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs zur Forstwirtschaft

  • FG Münster, 26.04.2012 - 9 K 2757/09

    Einstellung des Geschäftsbetriebs bei Änderung der Betätigung

  • FG München, 10.05.2010 - 8 K 472/10

    Klagebefugnis: keine Beschwer bei einem auf Null Euro lautenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht