Rechtsprechung
BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags; Doppelte Haushaltsführung
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 81 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 08.11.2007 - VI 213/06
- BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 1475
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06
Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
bb) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (…ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820, jeweils m.w.N.).Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten; dies gilt auch, soweit ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einer Lebensgefährtin zusammenlebt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 820).
- BFH, 13.11.2007 - VI B 100/07
Häusliches Arbeitszimmer: Zeugenbeweis durch Mitbewohner einer Wohngemeinschaft …
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (vgl. Senatsentscheidungen vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219;… vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956;… vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753, jeweils m.w.N.).Die rechtzeitige Rüge in der mündlichen Verhandlung war nicht möglich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 219, m.w.N.).
- BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98
Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949).
- BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99
Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…vgl. Senatsentscheidungen vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219;… vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97
Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
bb) Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820, jeweils m.w.N.). - BFH, 01.02.2007 - VI B 124/06
NZB: unterlassener Zeugenbeweis
Auszug aus BFH, 30.04.2008 - VI B 131/07
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (…vgl. Senatsentscheidungen vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956;… vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753, jeweils m.w.N.).
- BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10
Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur …
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nämlich unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerreichbar oder untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn --wie im Streitfall-- die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475;… vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715;… vom 7. September 2012 IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001). - BFH, 11.05.2012 - II B 63/11
Feststellung einer Steuerhinterziehung durch das FG - Keine Prüfung materiellen …
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf hingegen unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475;… vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 46, m.w.N.). - BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz - …
Dabei darf ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerreichbar oder untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475;… vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).Nach den vorstehenden Maßstäben (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1475, und in BFH/NV 2011, 1715) hat es zu Recht weitere Beweiserhebungen nicht vorgenommen.
- BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen …
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschluss vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.). - BFH, 20.04.2010 - VI B 150/09
Häusliches Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (vgl. Senatsentscheidungen vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.;… vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219). - BFH, 26.11.2008 - IX B 122/08
Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags - Anbringen einer Klage beim …
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.). - BFH, 05.11.2013 - VI B 86/13
Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrags, Einholung eines …
Die rechtzeitige Rüge in der mündlichen Verhandlung war nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475). - BFH, 17.11.2009 - VI B 11/09
Anscheinsbeweis für private Nutzung des Dienstwagens: Verfahrensmangel …
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (vgl. Senatsentscheidungen vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.;… vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219). - BFH, 15.12.2011 - VIII B 14/11
NZB: unterlassene Beweiserhebung, Tatsachenunterstellung als wahr
Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die infrage stehende Tatsache zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 30. April 2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475, m.w.N.). - FG Münster, 22.08.2008 - 12 K 3696/05
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines bilanzierenden, selbständigen …
Nach der Rechtsprechung darf ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Finanzgerichts nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Beschluss vom 30.04.2008 VI B 131/07, BFH/NV 2008, 1475). - BFH, 19.05.2011 - IX B 40/11
Prüfungsfolge bei Indizienbeweisen
- FG Münster, 23.03.2021 - 15 K 3483/18
Rückgängigmachung einer Vorsteuerberichtigung aufgrund über einen …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 52/19
Einkommensteuer/Gewerbesteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine …