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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06   

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https://dejure.org/2008,9952
BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06 (https://dejure.org/2008,9952)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2008 - IX R 26/06 (https://dejure.org/2008,9952)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - IX R 26/06 (https://dejure.org/2008,9952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilungsmaßstab für Werbungskosten bei gemischtgenutztem Gebäude

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung von Aufwendungen bei verschieden genutzten Gebäudeteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Aufteilungsmaßstab; Nutzflächenverhältnis; Umsatzschlüssel; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04

    Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts (§ 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und die Divergenz zum Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Aufteilung nach Flächen vorliegend zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis (i.S. des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 261) gelangt, sind weder schlüssig vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BFH, 07.04.2005 - IX B 39/05

    Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 160/97

    Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Soweit sich der Kläger auf die Werte im Einheitswertbescheid auf den 1. Januar 1987 für sein Grundstück, auf die Umbaufinanzierung des gewerblich genutzten ...ladens Anfang der neunziger Jahre oder die Ladenmieten im Streitjahr bezieht, ist dieses erst im Revisionsverfahren erfolgte neue tatsächliche Vorbringen unbeachtlich (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890; vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Soweit sich der Kläger auf die Werte im Einheitswertbescheid auf den 1. Januar 1987 für sein Grundstück, auf die Umbaufinanzierung des gewerblich genutzten ...ladens Anfang der neunziger Jahre oder die Ladenmieten im Streitjahr bezieht, ist dieses erst im Revisionsverfahren erfolgte neue tatsächliche Vorbringen unbeachtlich (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890; vom 14. Dezember 1999 VII R 78/98, BFH/NV 2000, 898, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98

    Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
    Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkünfteerzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 39/05, BFH/NV 2005, 1543, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2018 - I R 58/16

    Wohnsitz eines Piloten bei mehrjähriger Auslandsabordnung

    (1) Wird ein Gebäude zum Teil fremdvermietet, zum Teil zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als sie auf den vermieteten Teil entfallen (BFH-Urteile vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, BFH/NV 2008, 1482; vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; vgl. auch Pfirrmann in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 21 EStG Rz 90, m.w.N.).

    Soweit die Aufwendungen den verschieden genutzten Gebäudeteilen nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden sie regelmäßig nach dem Verhältnis der eigengenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Vermietung und damit der Einkunftserzielung dienen, als Werbungskosten berücksichtigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1482, m.w.N.).

  • BFH, 12.03.2019 - IX R 2/18

    Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen

    In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1999 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680, unter 1., Rz 10; vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, unter 2., Rz 12; vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694, beginnend ab 1.b, Rz 8 f.; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597, beginnend ab II.1.b, Rz 11 ff.; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, BFH/NV 2008, 1482, unter II.1., Rz 14, und vom 1. April 2009 IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl II 2009, 663, unter II.2., Rz 13).
  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

    In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482;  vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663).

    Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielungsabsicht dienen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482;  vom 1. April 2009.

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 2 K 196/16

    Zuordnung von Darlehensmitteln zu Gebäudeteilen - Keine Rückübertragung des

    Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteil gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus den dafür aufgenommenen Darlehen zahlt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BStBl II 2003, 389; vom 24. Juni 2008 IX R 26/06 BFH/NV 2008, 1482; vom 1. April 2009 IX R 35/08, BStBl II 2009, 663).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

    Hierfür ist die jeweilige Wohnfläche ein geeigneter und sachgerechter Maßstab (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 26/06, [...]).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10167
BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07 (https://dejure.org/2008,10167)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2008 - VI B 113/07 (https://dejure.org/2008,10167)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - VI B 113/07 (https://dejure.org/2008,10167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Wahlrecht zum Erhalt von Deputatware führt nicht zum Sachlohn

  • datenbank.nwb.de

    Wahlrecht anstelle von Weihnachtsgeld Deputatware zu erhalten führt nicht zu Sachlohn sondern ist Barlohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Barlohn versus Sachlohn: Fallstricke vermeiden!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Arbeitsentgelt: Zur Unterscheidung von Bar- und Sachlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07
    Der Senat hat mit Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1043) zur --zwischen den Beteiligten streitigen-- besonderen Rabattbesteuerung des § 8 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes für Sachbezüge ausgeführt, dass Sachbezüge i.S. dieser Vorschrift nur dann vorliegen, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers originär auf Sachlohn gerichtet ist.

    Bestand zu diesem Zeitpunkt jedenfalls auch ein Anspruch auf Barlohn, lässt auch eine vor diesen Zeitpunkt rückwirkende Fiktion der Leistungskonkretisierung nach § 263 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Befund, dass zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts ein unentziehbarer Barlohnanspruch bestanden hatte, nicht nachträglich entfallen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1043).

    Mit der Entscheidung für die Deputatware verwendet der Arbeitnehmer daher den ihm geschuldeten Barlohn für den Erwerb der Deputatware, so dass die Ausübung des Wahlrechts keinen Anspruch auf Sachlohn begründet (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1043).

  • BFH, 20.08.1997 - VI B 83/97

    1 %-Methode bei Barlohnumwandlung

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07
    Wird dagegen der geschuldete Barlohn nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern auf seine Weisung --in Abkürzung des Zahlungsweges-- anderweitig verwendet, liegt eine Lohnverwendung vor, die den Charakter als Barlohn unberührt lässt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97, BFHE 183, 568, BStBl II 1997, 667).
  • BFH, 10.10.2007 - VI B 33/07

    Verlustverrechnung bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 10.06.2008 - VI B 113/07
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gehaltsumwandlung - mündliche

    Die bisherige Schuld des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt zu zahlen, wird zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt (vgl BSG, Urteil vom 14.7.2004 - B 12 KR 10/02 R - BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 20.8.1997 - VI B 83/97 - BFHE 183, 568 zur Kfz-Überlassung, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05 - BFHE 220, 478 zur Auszahlung von Urlaubsgeld in Form von Warengutscheinen und Beschluss vom 10.6.2008 - VI B 113/07 - BFH/NV 2008, 1482 zum Wahlrecht für eine Deputatsware statt Weihnachtsgeld) .
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 64/13

    Anforderungen an die Versteuerung von in geänderten Arbeitsverträgen vereinbarten

    Ein Wahlrecht, anstelle des Barlohns den Sachlohn wählen zu können, soll jedoch nicht ausreichen (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2008 VI R 6/05, BStBl. II 2008, 530; BFH-Beschluss vom 10. Juni 2008 VI B 113/07, BFH/NV 2008, 1482; anderer Absicht: Krüger in Schmidt, EStG, § 33. Aufl. 2014, § 8 Rz. 30 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. November 2009 IX R 1/09, BStBl. II 2010, 746).
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