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   BFH, 02.07.2008 - X B 104/08   

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https://dejure.org/2008,13908
BFH, 02.07.2008 - X B 104/08 (https://dejure.org/2008,13908)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2008 - X B 104/08 (https://dejure.org/2008,13908)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - X B 104/08 (https://dejure.org/2008,13908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbliche Betätigung bei Tätigwerden nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de

    Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei Tätigwerden nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.12.1999 - I R 16/99

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - X B 104/08
    Eine solche kann auch gegeben sein, wenn die Leistungen nur einem einzigen Kunden gegenüber erbracht werden, sofern die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404, und Senatsbeschluss vom 10. März 2005 X B 182/03, BFH/NV 2005, 1068).

    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr scheitert nicht daran, dass der Steuerpflichtige vertraglich an der Begründung von Geschäftsbeziehungen zu weiteren Personen gehindert ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404).

  • BFH, 10.03.2005 - X B 182/03

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - X B 104/08
    Eine solche kann auch gegeben sein, wenn die Leistungen nur einem einzigen Kunden gegenüber erbracht werden, sofern die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404, und Senatsbeschluss vom 10. März 2005 X B 182/03, BFH/NV 2005, 1068).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - X B 104/08
    Es genügt bereits die Erkennbarkeit für die beteiligten Kreise, ohne dass die Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten angeboten werden müssen (Senatsurteil vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - X B 104/08
    Eine solche kann auch gegeben sein, wenn die Leistungen nur einem einzigen Kunden gegenüber erbracht werden, sofern die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BFHE 188, 101, BStBl II 1999, 534; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404, und Senatsbeschluss vom 10. März 2005 X B 182/03, BFH/NV 2005, 1068).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 02.07.2008 - X B 104/08
    Es genügt bereits die Erkennbarkeit für die beteiligten Kreise, ohne dass die Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten angeboten werden müssen (Senatsurteil vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631; BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFHE 199, 551, BStBl II 2002, 811).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 2552/11

    Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig

    Maßgeblich sei, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspreche (BFH, Beschlüsse vom 2. Juli 2008 X B 104/08, BFH/NV 2008, 1671, und vom 10. März 2005, aaO, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.02.2012 - 3 K 216/11

    Gewerblicher Einzug von Forderungen aus Leasinggeschäften - Abgrenzung zwischen

    a) Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt unabhängig von der Zahl der Auftraggeber, Auftragnehmer oder weiteren Geschäftspartner vor; selbst ein Tätigwerden für nur einen einzigen Kunden würde ausreichen (BFH vom 02. Juli 2008 X B 104/08, BFH/NV 2008, 1671; vom 10. März 2005 X B 182/03, BFH/NV 2005, 1068).
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