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   BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08   

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https://dejure.org/2008,7524
BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08 (https://dejure.org/2008,7524)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - VI B 15/08 (https://dejure.org/2008,7524)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - VI B 15/08 (https://dejure.org/2008,7524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pkw-Überlassung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt hierbei nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers täglich aufsucht, um dort Aufträge entgegenzunehmen, abzurechnen und Bericht zu erstatten, sondern schon dann, wenn er die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers regelmäßig an einem Tag in der Woche durchführt (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFH/NV 2008, 1237, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).

    b) Nach der Senatsentscheidung in BFH/NV 2008, 1237 ist zwar der Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat.

  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Auch dadurch, dass die Klägerin dieser Würdigung des FG ihre eigene entgegenstellt, kann sie die Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 30.08.2005 - VI B 2/05

    Häusliches Arbeitszimmer; Divergenz

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Eine andere Würdigung der tatsächlichen Umstände des Streitfalls durch das FG begründet indessen keine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2005 VI B 2/05, BFH/NV 2005, 2209).
  • BFH, 13.11.2007 - VI B 160/06

    Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers in Fällen des Erhalts eines geldwerten

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und klärbar sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 2007 VI B 160/06, BFH/NV 2008, 341, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Auch dadurch, dass die Klägerin dieser Würdigung des FG ihre eigene entgegenstellt, kann sie die Zulassung der Revision nicht erreichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 16.01.2007 - VI B 35/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - VI B 15/08
    Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 VI B 35/06, BFH/NV 2007, 941, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 266/08

    Mehrzahl gewerblicher Betätigungen als wirtschaftliche Einheit

    Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2008 VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3014/09

    Ansatz der 1%-Regelung bei Privatnutzung eines Dienstwagens für

    Ob eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorliegt, beurteilt sich damit nach den Grundsätzen, die für den Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und (regelmäßiger) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gelten (so ausdrücklich BFH-Entscheidungen vom 17. Juli 2008 - VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674, unter 1. a., und vom 22. September 2010 - VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, unter II. 1. a., m. w. N.).
  • BFH, 18.03.2009 - III B 62/08

    Keine Revisionszulassung wegen bloßer Divergenz in der Würdigung von Tatsachen -

    Dagegen genügt eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2008 VI B 15/08, BFH/NV 2008, 1674).
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