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   BFH, 16.07.2008 - X B 202/07   

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https://dejure.org/2008,5221
BFH, 16.07.2008 - X B 202/07 (https://dejure.org/2008,5221)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2008 - X B 202/07 (https://dejure.org/2008,5221)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - X B 202/07 (https://dejure.org/2008,5221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei bereits vorliegender BFH-Rechtsprechung; Kürzung des Vorwegabzugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei disquotaler Pensionszusage; Erwerb des Anwartschaftsrechts auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; GmbHG § 46 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei disquotaler Pensionszusage; Erwerb des Anwartschaftsrechts auf Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1681
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.2006 - X R 11/05

    Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
    In drei Urteilen hat sich der beschließende Senat Ende 2006/ Anfang 2007 mit der Frage der Kürzung des Vorwegabzugs in Fällen befasst, in denen nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Pensionszusage erteilt worden ist (Senatsurteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).

    Der Senat hat die Überlegung zurückgewiesen, dass der Umstand der disquotalen Pensionszusage entweder durch eine höhere Arbeitsleistung des durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289) oder durch eine höhere Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeglichen werden kann, der durch die anderen Gesellschafter-Geschäftsführern erteilte Pensionszusage benachteiligt ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673).

    In dem Urteil in BFH/NV 2007, 673 hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, "... der mit dieser Pensionsverpflichtung verbundene Aufwand wurde teilweise von anderen Gesellschaftern dieser Kapitalgesellschaft mitfinanziert, welche keine Pensionszusage erhalten haben.

  • BFH, 17.01.2007 - X R 10/06

    Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
    In drei Urteilen hat sich der beschließende Senat Ende 2006/ Anfang 2007 mit der Frage der Kürzung des Vorwegabzugs in Fällen befasst, in denen nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Pensionszusage erteilt worden ist (Senatsurteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).

    Der Senat hat die Überlegung zurückgewiesen, dass der Umstand der disquotalen Pensionszusage entweder durch eine höhere Arbeitsleistung des durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289) oder durch eine höhere Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeglichen werden kann, der durch die anderen Gesellschafter-Geschäftsführern erteilte Pensionszusage benachteiligt ist (Senatsurteil in BFH/NV 2007, 673).

  • BFH, 13.09.2005 - X B 55/05

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
    Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 X B 55/05, Steuer-Eildienst 2005, 2158).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 104/04

    NZB: Zulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
    Für eine schlüssige (substantiierte) Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 X B 104/04, BFH/NV 2005, 1860; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    Auszug aus BFH, 16.07.2008 - X B 202/07
    In drei Urteilen hat sich der beschließende Senat Ende 2006/ Anfang 2007 mit der Frage der Kürzung des Vorwegabzugs in Fällen befasst, in denen nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer eine seiner Beteiligungsquote entsprechende Pensionszusage erteilt worden ist (Senatsurteile vom 26. September 2006 X R 3/05, BFHE 215, 165, BStBl II 2007, 452; vom 8. November 2006 X R 11/05, BFH/NV 2007, 673; vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).
  • BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09

    Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen

    Deshalb erfordert eine ordnungsgemäße Rüge dieser Verfahrensmängel auch den Vortrag, dass die Verletzung der betreffenden Verfahrensvorschrift in der Vorinstanz gerügt wurde, sofern sich die Rüge nicht schon aus dem angegriffenen Urteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183; vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681; vom 9. September 2005 I B 40/05, BFH/NV 2006, 101; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

    Zur schlüssigen Darlegung bei verzichtbaren Verfahrensfehlern (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO) --hier die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch Nichtvernehmung von Zeugen bzw. der Klägerin verletzt-- gehört auch der Vortrag, dass die Verletzung der betreffenden Verfahrensvorschrift in der Vorinstanz gerügt wurde, sofern sich die Rüge nicht schon aus dem angegriffenen Urteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183; vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681; vom 9. September 2005 I B 40/05, BFH/NV 2006, 101; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 103).
  • BFH, 14.11.2012 - XI R 8/11

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    b) Zur schlüssigen Darlegung bei verzichtbaren Verfahrensfehlern (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung) --hier die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots verletzt-- gehört auch der Vortrag, dass die Verletzung der betreffenden Verfahrensvorschrift in der Vorinstanz gerügt wurde, sofern sich die Rüge nicht schon aus dem angegriffenen Urteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. September 2005 I B 40/05, BFH/NV 2006, 101; vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681; vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183; vom 29. April 2009 VI B 126/08, BFH/NV 2009, 1267; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 103).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Klägerin eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 29.04.2009 - VI B 126/08

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre -

    Deshalb erfordert eine ordnungsgemäße Rüge dieser Verfahrensmängel auch den Vortrag, dass die Verletzung der betreffenden Verfahrensvorschrift in der Vorinstanz gerügt wurde, sofern sich die Rüge nicht schon aus dem angegriffenen Urteil ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183; vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681; vom 9. September 2005 I B 40/05, BFH/NV 2006, 101; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

    Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss ein Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    aa) Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO müssen die Kläger eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 11.02.2014 - III B 16/13

    Kapitalgesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung ist keine Basisgesellschaft

    Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Prozessbeteiligte eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 01.08.2013 - X B 197/12

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Dementsprechend hat der angerufene Senat ein Überschreiten dieser Quote auch dann für vorwegabzugsschädlich gehalten, wenn der Mitgesellschafter, dem keine Altersversorgung zugesagt wurde, als Ausgleich einen höheren Arbeitslohn erhält (Senatsbeschluss vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681) oder ihm höhere Ansprüche gegenüber einer Schwester-Kapitalgesellschaft eingeräumt werden (Senatsurteil vom 19. Mai 2011 X R 30/10, BFH/NV 2011, 1854).
  • BFH, 21.03.2012 - III B 52/11

    Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

    Für eine schlüssige und substantiierte Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss ein Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen und substantiiert darauf eingehen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2008 X B 202/07, BFH/NV 2008, 1681).
  • BFH, 31.03.2009 - X B 146/08

    Gesamtergebnis des Verfahrens

  • BFH, 11.03.2009 - VI B 141/07

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherungsrevision

  • BFH, 07.01.2009 - X B 238/07

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des angegriffenen Urteils -

  • FG Niedersachsen, 02.04.2009 - 6 K 11260/07

    Berücksichtigung der Einnahmen aus einerTätigkeit als Geschäftsführer in die

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