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   BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06   

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https://dejure.org/2007,4800
BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06 (https://dejure.org/2007,4800)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2007 - VII R 36/06 (https://dejure.org/2007,4800)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - VII R 36/06 (https://dejure.org/2007,4800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    FGO § 40 Abs. 2, § 63 Abs. 1 Nr. 1; ZK Art. 4 Nr. 5, Art. 38 Abs. 1, Art. 38 Abs. 4, Art. 243 Abs. 1; ZollVG § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 4

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 63 Abs. 1 Nr. 1; ; ZK Art. 4 Nr. 5; ; ZK Art. 38 Abs. 1; ; ZK Art. 38 Abs. 4; ; ZK Art. 243 Abs. 1; ; ZollVG § 2 Abs. 2; ; ZollVG § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollflugplatzzwang; Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz; Klagebefugnis des Flugplatzbetreibers

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz; Zollflugplatzzwang; Klagebefugnis des Flugplatzbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zollflugplatzzwang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zollflugplatzzwang

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Betreibers eines Flugplatzes auf Einrichtung einer Zollabfertigungsstelle an seinem Flugplatz und Aufnahme des Flugplatzes in die Liste der Zollflugplätze; Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz als eine Entscheidung i.S.d. Art. 4 Nr. 5 Zollkodex ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZollV § 3 Abs 1, ZollVG § 2, ZollVG § 3, ZK Art 243, GG Art 12
    Klagebefugnis; Zollflugplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 458
  • BB 2007, 2727
  • DB 2007, 2754
  • BFH/NV 2008, 181
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.01.2005 - VII R 33/04

    Zollflugplatzzwang; Bestimmung eines besonderen Landeplatzes; Klagebefugnis;

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 31. Januar 2005 VII R 33/04 (BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236) über die Klage eines Flugplatzbetreibers gegen die Streichung seines Flugplatzes aus der Liste der besonderen Landeplätze (Nr. 2 Abs. 22 DV Zollflugplatzzwang) durch das BMF entschieden.

    Die Vorschrift ermöglicht gemeinschaftsweit die Anfechtung zollrechtlicher Entscheidungen und den Zugang zu einer (jedenfalls auf der unabdingbaren zweiten Stufe gemäß Art. 243 Abs. 2 Buchst. b ZK) zur Entscheidung berufenen unabhängigen Instanz (vgl. Senatsurteil in BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236); in der Bundesrepublik Deutschland ist mit der Eröffnung des Finanzrechtswegs dieser Zugang gegeben.

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits mit seinem Urteil in BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236 einen Flugplatzbetreiber als berechtigt angesehen, die Streichung seines Flugplatzes aus der Liste der besonderen Landeplätze anzufechten, da eine Rechtsverletzung möglich erschien.

    Es handelt sich hierbei --wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236 hinsichtlich der besonderen Landeplätze ausgeführt hat-- nicht um eine an den Flugplatzbetreiber gerichtete Entscheidung, mit der seinem Flugplatz ein besonderer Status verliehen wird, sondern um eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete zollrechtliche Verkehrsregelung.

    bb) Wenn der Senat gleichwohl mit Urteil in BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236 auch im Rahmen der Begründetheit jener Klage eine Rechtsverletzung des betroffenen Flugplatzbetreibers für möglich gehalten und die Sache an das FG zurückverwiesen hat, war dies durch den besonderen Umstand jenes Falles begründet, dass die Zollverwaltung den für den Flugplatzbetreiber bereits bestehenden wirtschaftlich vorteilhaften Zustand, der sich aus der Aufnahme seines Flugplatzes in die Liste der besonderen Landeplätze ergab, mit jenem Flugplatzbetreiber auferlegten Pflichten verknüpft hatte und die Streichung des Flugplatzes aus der Liste allein mit der angeblichen Nichterfüllung dieser Pflichten begründete, weshalb der Senat es für geboten hielt, jenem Flugplatzbetreiber die gerichtliche Kontrolle der im Zusammenhang mit dem weiteren Bestand des Flugplatzes als besonderer Landeplatz auferlegten Pflichten sowie der behaupteten Pflichtenverletzung zu eröffnen.

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nämlich erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte des Klägers verletzt (vgl. zum gleich lautenden § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1983 7 C 102.82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1983, 610; vom 27. Januar 1993 11 C 35.92, BVerwGE 92, 32), bzw. sie ist --entsprechend umgekehrt-- nur dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Senatsurteil vom 3. Februar 1987 VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06
    Das FG ist im Streitfall davon ausgegangen, dass Art. 243 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK weiter gefasst ist als § 40 Abs. 2 FGO und hat die Klagebefugnis der Klägerin ausschließlich mit beruflichen Interessen begründet, wobei allerdings das insoweit vom FG angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Juli 1963 Rs. 25/62 (EuGHE 1963, 213) zum früheren Art. 173 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (jetzt Art. 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) nichts für die Annahme hergibt, dass im Rahmen der Rechtsbehelfsbefugnis auf das Erfordernis einer rechtlichen Betroffenheit verzichtet werden könnte.
  • BFH, 03.02.1987 - VII R 116/82

    Finanzrechtsweg - Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung - Klage einer

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nämlich erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte des Klägers verletzt (vgl. zum gleich lautenden § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1983 7 C 102.82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1983, 610; vom 27. Januar 1993 11 C 35.92, BVerwGE 92, 32), bzw. sie ist --entsprechend umgekehrt-- nur dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Senatsurteil vom 3. Februar 1987 VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BFH, 10.10.2007 - VII R 36/06
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nämlich erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte des Klägers verletzt (vgl. zum gleich lautenden § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1983 7 C 102.82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1983, 610; vom 27. Januar 1993 11 C 35.92, BVerwGE 92, 32), bzw. sie ist --entsprechend umgekehrt-- nur dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Senatsurteil vom 3. Februar 1987 VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346).
  • BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz -

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 36/06 (BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13) das FG-Urteil geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

    Hinsichtlich der im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu prüfenden Klagebefugnis der Klägerin verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13.

    Es handelt sich hierbei --wie der Senat bereits mit Urteil vom 31. Januar 2005 VII R 33/04 (BFHE 208, 350, ZfZ 2005, 236) hinsichtlich der sog. besonderen Landeplätze sowie im Streitfall mit Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13 ausgeführt hat-- nicht um eine an den Flugplatzbetreiber gerichtete Entscheidung, mit der seinem Flugplatz ein besonderer Status verliehen wird, sondern allein um eine an den jeweiligen Flugzeugführer gerichtete und von diesem zu befolgende zollrechtliche Verkehrsregelung.

    Denn das der Zollverwaltung eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über die Bestimmung eines Zollflugplatzes ist nicht etwa völlig frei und für jegliche Erwägungen offen und somit im Sinne verfassungsrechtlicher Anforderungen nicht hinreichend bestimmt, sondern Sinn und Zweck der vorstehend genannten zollrechtlichen Vorschriften machen vielmehr --wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 218, 458, ZfZ 2008, 13 ausgeführt hat-- deutlich, nach welchen Kriterien die Entscheidung, welche Flugplätze für Drittlandsverkehre bestimmt werden, zu treffen ist.

  • BFH, 25.09.2019 - I R 82/17

    Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

    Die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 FGO sind erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (sog. Möglichkeitstheorie, vgl. BVerwG-Urteile vom 29.06.1983 - 7 C 102.82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1983, 610; vom 27.01.1993 - 11 C 35.92, BVerwGE 92, 32, zu § 42 Abs. 2 VwGO); die Klagebefugnis ist --umgekehrt gewendet-- nur dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Senatsurteile vom 21.10.1970 - I R 81/68 u.a., BFHE 100, 295, BStBl II 1971, 30; in BFHE 252, 217, BStBl II 2016, 479; BFH-Urteile vom 03.02.1987 - VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346; vom 10.10.2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458; BVerwG-Urteil vom 10.07.2001 - 1 C 35.00, BVerwGE 114, 356, m.w.N.).
  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 2007 - VII R 36/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10

    Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nämlich erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte der Klägerin verletzt (vgl. BFH Urteile vom 10.10.2007 VII R 36/06, BFHE 218, 458; vom 15.12.1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527; vom 24.11.2009 I R 12/09, BFHE 228, 195, BStBl II 2010, 590).
  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 16/20

    Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (z.B. BFH-Urteile vom 10.10.2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458, und vom 03.02.1987 - VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346; vgl. auch Krumm in Tipke/Kruse, § 40 FGO Rz 37; Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 40 FGO Rz 176).
  • BFH, 25.11.2015 - I R 85/13

    Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur

    Die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 FGO sind erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene subjektiv-öffentliche Rechte des Klägers verletzt (sog. Möglichkeitstheorie, vgl. BVerwG-Urteile vom 29. Juni 1983  7 C 102.82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1983, 610; vom 27. Januar 1993  11 C 35.92, BVerwGE 92, 32, zu § 42 Abs. 2 VwGO), bzw. die Klagebefugnis ist --umgekehrt gewendet-- nur dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (Senatsurteil vom 21. Oktober 1970 I R 81/68 u.a., BFHE 100, 295, BStBl II 1971, 30; BFH-Urteile vom 3. Februar 1987 VII R 116/82, BFHE 149, 362, BStBl II 1987, 346; vom 10. Oktober 2007 VII R 36/06, BFHE 218, 458, BFH/NV 2008, 181; BVerwG-Urteil vom 10. Juli 2001  1 C 35.00, BVerwGE 114, 356, m.w.N.; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Aufl., § 42 Rz 93; Braun in HHSp, § 40 FGO Rz 176; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 92).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 37/18

    Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Revisionsurteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wenn das Klagevorbringen es als zumindest möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Entscheidung eigene Rechte des Klägers verletzt (BFH-Urteile vom 07.02.2013 - IV R 33/12, Rz 14, und vom 10.10.2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458, unter II.1.a, m.w.N.).
  • FG Köln, 18.01.2017 - 2 K 930/13

    Verpflichtung einer in Spanien ansässigen Kapitalgesellschaft zur Teilnahme an

    Dabei muss der Kläger Tatsachen vortragen, nach denen eine Verletzung von eigenen Rechten möglich erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458, BFH/NV 2008, 181; Braun in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 40 FGO, Rz. 176, m.w.N.).

    Auch wirtschaftliche Interessen genügen zur Begründung der Klagebefugnis nicht (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458, BFH/NV 2008, 181), da beim Verwaltungsprozess die Gewährung von Individualrechtsschutz im Vordergrund steht.

  • BFH, 12.08.2020 - X R 22/18

    Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von

    Dabei genügt für die Geltendmachung einer Beschwer, dass das Klagevorbringen eine Rechtsverletzung zumindest als möglich erscheinen lässt, wobei in die Betrachtung, ob eigene Rechte verletzt sind, auch die nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierte Berufsfreiheit einzubeziehen ist (zum Ganzen BFH-Urteil vom 10.10.2007 - VII R 36/06, BFHE 218, 458, unter II.1.a; insoweit vom nachgehenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07, BFH/NV 2010, 1404 nicht beanstandet).
  • BFH, 01.08.2008 - VIII B 154/07

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil: Rüge von Verfahrensmängeln -

    Ob die Einnahmen bei dem klagenden Steuerpflichtigen tatsächlich zu erfassen sind, betrifft die Begründetheit der Klage und nicht die Klagebefugnis gemäß § 40 Abs. 2 FGO, die nur die substantiierte Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung erfordert (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 36/06, BFHE 218, 458).
  • BFH, 07.02.2013 - IV R 33/12

    Zurückweisung der Revision bei Sachurteil des FG trotz fehlender

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 1734/14

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 2444/13

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

  • FG Hessen, 19.09.2019 - 8 K 705/19

    Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer;

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