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   BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07   

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https://dejure.org/2008,13737
BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07 (https://dejure.org/2008,13737)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2008 - IV B 83/07 (https://dejure.org/2008,13737)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - IV B 83/07 (https://dejure.org/2008,13737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Setzung einer Ausschlussfrist gegenüber einem Steuerberater zur Vorlage der Vollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung durch eine KG in Liquidation; Folgen der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 6; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit des routinemäßigen Setzens einer Ausschlussfrist zur Vorlage einer Originalvollmacht des Prozessvertreters vor dem Finanzgericht; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Hinfälligkeit einer gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage einer Vollmacht des bereits ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1856
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.2003 - III B 75/03

    Ausschlussfrist; Anforderung Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Dieser Entscheidung haben sich trotz Kritik im Schrifttum (Urban, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 509) andere Senate des BFH angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523, und vom 29. Oktober 2004 XI B 99/02, Der AO-Steuerberater 2005, 132).

    Darin, dass dies gleichwohl geschah, wäre eine Verletzung des Rechts der Klägerin auf rechtliches Gehör zu sehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 523).

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Tritt demnach als Bevollmächtigter eine Person i.S. des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG auf, so kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 2003 VII R 18/02 (BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606) eine Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht nur noch bei begründeten Zweifeln an der Bevollmächtigung gesetzt werden.

    aa) Der als Zeuge vernommene Berichterstatter des FG hat glaubhaft bekundet, dass ihm bei Erlass der streitigen Anordnung am 22. Oktober 2003 das BFH-Urteil in BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606 (Nr. 11 vom 5. August 2003), bekannt gewesen sei.

  • BFH, 23.07.2002 - II B 44/01

    GbR; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Sofern --auch nur geringe-- Zweifel bestehen, ob die Vollmacht vorhanden ist, muss nach wie vor der Nachweis der Vollmacht verlangt werden (so ausdrücklich die Gesetzesbegründung (in BTDrucks 14/4061, S. 7 f., unter III.B. zu Nr. 3; s. auch BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 II B 44/01, BFH/NV 2002, 1602).
  • FG Niedersachsen, 29.08.1996 - V 258/94
    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Hierin könnte eine konkludente Genehmigung der Klageerhebung gesehen werden (enger Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. August 1996 V 258/94, juris).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 23/98

    Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Demgegenüber braucht die Anordnung selbst keinen Hinweis darauf zu enthalten, warum das FG die Vorlage der Vollmacht für erforderlich hält (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51, unter II.2.a cc der Gründe; Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 62 FGO Rz 39).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 99/02

    Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch eine unzutreffende Anwendung der

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IV B 83/07
    Dieser Entscheidung haben sich trotz Kritik im Schrifttum (Urban, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2003, 509) andere Senate des BFH angeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523, und vom 29. Oktober 2004 XI B 99/02, Der AO-Steuerberater 2005, 132).
  • BFH, 11.02.2015 - V B 107/14

    Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung;

    Da die Anforderung der Vollmacht keinen strengen Ausnahmecharakter hat, darf der Nachweis der Vollmacht verlangt werden, sofern --zumindest geringe-- Zweifel bestehen (BFH-Beschluss vom 24. Juni 2008 IV B 83/07, BFH/NV 2008, 1856, unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 62 FGO in BTDrucks 14/4061, S. 7 f., unter III.B. zu Nr. 3).
  • FG München, 26.01.2010 - 8 K 3595/08

    Zurückweisung nicht zur Vertretung befugter Bevollmächtigter durch Prozessurteil

    Ergeben sich jedoch begründete Zweifel, so ist das Gericht nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu prüfen, um zu vermeiden, dass Erklärungen eines nicht Bevollmächtigten dem - vermeintlichen - Kläger zugerechnet werden und diesem ggf. zum Nachteil gereichen (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, Juris; vom 24. Juni 2008 IV B 83/07, BFH/NV 2008, 1856).

    Eine für einen Dritten ohne Vollmacht erhobene Klage ist aber unzulässig (BFH-Beschluss vom 24. Juni 2008 IV B 83/07, BFH/NV 2008, 1856).

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