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   BFH, 02.09.2008 - X R 14/07   

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https://dejure.org/2008,3437
BFH, 02.09.2008 - X R 14/07 (https://dejure.org/2008,3437)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2008 - X R 14/07 (https://dejure.org/2008,3437)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2008 - X R 14/07 (https://dejure.org/2008,3437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten Vermögensverwaltung

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21; ; EStG § 23; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 127; ; KredWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; KredWG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertpapierhandel ist nur selten gewerblich

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von Vermögensverwaltung und gewerblichen Wertpapierhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommenssteuerrechtliche Veranlagung von Verlusten aus einem Wertpapierhandel; Definition des Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) und Abgrenzung gewerblicher Tätigkeit von nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; Wertpapierhandel als Gewerbe ...

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Gewerblichkeit auch bei häufigen Börsengeschäften

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vermögensverwaltung
    Abgrenzung gewerblicher Betätigung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Wertpapierhandel
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2
    Gewerbebetrieb; Verlust; Vermögensverwaltung; Wertpapierhandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 2012
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

    Gewerblichkeit kann daher nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, m.w.N).

    Damit gewinnen Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung (s. dazu die Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, unter II. 2. d).

    Aus diesen normativen Vorgaben hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, (unter II. 2. f, g) Kriterien abgeleitet, die von hoher Indizwirkung für das Vorliegen einer gewerblichen Wertpapierhandelstätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG sind und denen bei der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse eine maßgebende Bedeutung zukommt.

    Daher hat er das in der Rechtsprechung als Kriterium gewerblicher Tätigkeit häufig verwendete Merkmal des "Einsatzes beruflicher Erfahrungen" nicht erfüllt (vgl. Senatsurteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

    Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408 dargelegt hat, kommt es darauf nicht entscheidend an.

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Dabei sind die einzelnen Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die schon früh dem Merkmal des Tätigwerdens für fremde Rechnung besonderes Gewicht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung beigemessen hat (BFH-Urteile vom 4. März 1980 VIII R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. b; in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 3. f).

    Die zunehmende Größe von Privatvermögen führt dazu, dass sich gleichermaßen die Anzahl der vermögensverwaltenden Rechtsakte erhöht (BFH-Urteil in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 2. d; Sorgenfrei, Finanz-Rundschau 1999, 61, 64; Daniel J. Fischer, jurisPR-SteuerR 26/2007 Anm. 1).

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Umgekehrt deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird (BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399, unter II. 1. b).

    Keine Bedeutung hat der Umstand, dass der Kläger sein früher allein bei der X Bank bestehendes Depot auf mehrere Banken verteilt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Die Verkehrsauffassung sieht die Umschichtung von Wertpapieren --selbst in erheblichem Umfang-- regelmäßig als noch zur privaten Vermögensverwaltung gehörend an, weil es bei Wertpapieren in der Natur der Sache liegt, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren (BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775).

    Dagegen ist eine Abwicklung der Geschäfte über eine Depot führende Bank, ohne selbst Kontrahenten zu suchen, kennzeichnend für Transaktionen, die den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775, 777, und vom 2. April 1971 VI R 149/67, BFHE 102, 261, BStBl II 1971, 620).

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhandels" sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132, 135; vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).

    c) Entgegen der Ansicht des Klägers würde die Frage der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit nicht anders beantwortet werden können, wenn ihm das Handeln der B & S und ihres Gesellschafter-Geschäftsführers B zugerechnet würde, ohne damit in Widerspruch zu der Beurteilung des I. Senats des BFH zu geraten, dass bei dem Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr das Handeln eines Dritten berücksichtigt werden kann (vgl. Urteil in BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66).

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Anzeichen für eine Zuordnung zum "Bild des Wertpapierhandels" sind z.B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132, 135; vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, und vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26).

    Mit dem Änderungsbescheid vom 18. Oktober 2007 hat das FA das BFH-Urteil in BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26 berücksichtigt und dem Hilfsantrag des Klägers entsprochen.

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (s. dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden deshalb nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteil in BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43).

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die schon früh dem Merkmal des Tätigwerdens für fremde Rechnung besonderes Gewicht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung beigemessen hat (BFH-Urteile vom 4. März 1980 VIII R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. b; in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 3. f).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die schon früh dem Merkmal des Tätigwerdens für fremde Rechnung besonderes Gewicht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung beigemessen hat (BFH-Urteile vom 4. März 1980 VIII R 150/76, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 389; vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. b; in BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II. 3. f).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
    Darin liegt der wesentliche Unterschied zu den Sachverhalten, die der BFH in den Entscheidungen vom 6. März 1991 X R 39/88 (BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631), vom 9. Oktober 1992 III R 9/89 (BFH/NV 1994, 80) und vom 28. November 2007 X R 24/06 (BFH/NV 2008, 774) zu beurteilen hatte.
  • BFH, 09.10.1992 - III R 9/89

    Wertpapiergeschäfte als gewerbliche Tätigkeit - Beteiligung am allgemeinen

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/06

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen

  • BFH, 02.04.1971 - VI R 149/67

    Pfandbriefen - Grauer Markt - Gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 06.03.1997 - IV R 21/96

    Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Schleswig-Holstein, 29.03.2007 - 2 K 343/04

    Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung

    Es sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768; vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Auf die Zahl und den Umfang der Transaktionen kommt es dabei nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012, Rz 35, m.w.N.).

    Ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung deutet im Regelfall darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2008, 2012, Rz 27, m.w.N.).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).
  • FG Hessen, 17.08.2018 - 4 V 1131/17

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 4 EStG, § 60a AO, § 55 AO, § 56 AO, § 8b Abs. 7

    (BFH-Urteil vom 2.9.2008, X R 14/07, BFH/NV 2008, 2 1012 ff).

    Des Weiteren sind auch der Umstand, dass die hier betriebenen Aktiengeschäfte besondere berufliche Fachkenntnisse erfordern und die handelnden Personen ihre erworbenen Fachkenntnisse zur Abwicklung der Geschäfte eingesetzt haben ein wesentliches Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.2008, X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (Senatsurteile vom 02.09.2008 - X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 28.11.2007 - X R 24/06, BFH/NV 2008, 774, und vom 09.04.2003 - X R 21/00, BFHE 201, 525, BStBl II 2003, 520).

    Es entspricht (vgl. nur Senatsurteile in BFH/NV 2008, 2012, und in BFH/NV 2008, 774) langjähriger und gefestigter Rechtsprechung, das "Bild des Gewerbebetriebs" durch Orientierung an unmittelbar der Lebenswirklichkeit entlehnten Berufsbildern zu konturieren (Senatsurteil vom 30.07.2003 - X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

    Es ist demzufolge durchaus möglich, dass der Zahl und dem Umfang der einzelnen Transaktionen für die Würdigung, ob die Tätigkeit eines Wertpapierhändlers vorliegt, erheblich weniger Bedeutung zukommt (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 2012, und vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706) als der Zahl und dem Umfang der Verkäufe für die Würdigung der Aktivitäten eines Händlers von Gebrauchsgegenständen.

  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 6 K 285/06

    Gewerblichkeit der Einkünfte einer britischen Limited Partnership - Inländische

    Dabei sind die einzelnen Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (BFH Urteil vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706; vom 2. September 2008 X R 14/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 2012).

    So hat der BFH zur Abgrenzung "Wertpapierhandel" von der privaten Vermögensverwaltung u.a. herangezogen: Umfang der Geschäfte, Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen (BFH in BFH/NV 2008, 2012 m. w. N.).

    In Zweifelsfällen ist nach der Rechtsprechung des BFH maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH in BFH/NV 2008, 2012 m. w. N.).

    c) Betrachtet man die X unter Berücksichtigung der Vorgaben, die sich aus dem Urteil des BFH in BFH/NV 2008, 2012 ergeben, sowie unter Berücksichtigung der von der Verwaltung aufgestellten Grundsätze in dem BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003, BStBl I 2004, 40, so ist nach Auffassung des erkennenden Senats die Betätigung der britischen Personengesellschaft eine gewerbliche.

    e) Auch ist ein weiteres wesentliches Indiz der Rechtsprechung für eine Gewerblichkeit des Handelns der X erfüllt, nämlich das Tätigwerden auf fremde Rechnung (BFH in BFH/NV 2008, 2012).

  • FG Köln, 23.10.2014 - 11 K 1217/09

    Voraussetzungen eines gewerblichen Wertpapierhandels, Verfassungsmäßigkeit der

    Dabei sind die einzelnen Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (vgl. nur BFH-Urteile vom 2.9.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; vom 19.8.2009 III R 31/07, BFH/NV 2010, 844 und vom 11.10.2012 IV R 32/10, BStBl. II 2013, 538 m.w.N.).

    So ist für das Wertpapierhandelsunternehmen ein Tätigwerden "für andere" (vgl. § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG) und vor allem ein Tätigwerden "für fremde Rechnung" (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) kennzeichnend, wobei dem Merkmal des Tätigwerdens "für fremde Rechnung" ein besonderes Gewicht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung beizumessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m.w.N.).

    Ein Tätigwerden ausschließlich "für eigene Rechnung" deutet darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird (vgl. BFH-Urteile vom 2.9.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m.w.N. und vom 19.2.1997 XI R 1/96, BStBl. II 1997, 399).

    Der bloße An- und Verkauf zum Ausnutzen von Kursbewegungen führt auch dann nicht zwingend zu einer Gewerblichkeit der hieraus erzielten Einkünfte, wenn das Handelsvolumen betragsmäßig erhebliche Summen erreicht (vgl. auch BFH-Urteile vom 30.7.2003 X R 7/99, BStBl. II 2004, 408 und vom 2.9.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m.w.N.).

    Das Ausnutzen eigener einschlägiger (beruflicher) Kenntnisse macht die für eigene Rechnung ausgeführten Wertpapiergeschäfte ebenfalls noch nicht zu gewerblichen (vgl. nur BFH-Urteile vom 2.9.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 und vom 20.12.2000 X R 1/97, BStBl. II 2011, 706 m.w.N.).

  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 02.09.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AS 1494/15

    Gewährung von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen in Form der

    Nach dem insoweit auch für die Begriffsbestimmung im SGB II maßgeblichen steuerrechtlichen Begriffsverständnis (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R) ist ein "Gewerbebetrieb" nämlich eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht nur als private Vermögensverwaltung anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11. Oktober 2012 - IV R 32/10 - und Urteil vom 2. September 2008 - X R 14/07).

    Für den konkreten Bereich des Wertpapierhandels wird entsprechend zur Abgrenzung weder auf die Zahl noch auf den Umfang der Transaktionen abgestellt, sondern darauf, dass ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung im Regelfall darauf hindeutet, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird (vgl. BFH, Urteil vom 2. September 2008 - X R 14/07).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem

    Zudem habe er, der Kläger, die streitgegenständliche Tätigkeit nicht als "Zweitjob", sondern hauptberuflich ausgeübt, was nach der BFH-Rechtsprechung ein starkes Indiz für eine gewerbliche Betätigung sei (Hinweis auf Urteil des BFH vom 2. September 2008 X R 14/07, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 2012 ).

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617 , unter C. I; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 , unter C. II, BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012 m. w. N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2012 ).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Kläger in den Streitjahren 1999 bis 2006 als existenzsicherndes "Grundeinkommen" Renteneinkünfte in Form des Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von anfänglich rund 26.000 DM pro Jahr zur Verfügung gestanden hat und dass er die Wertpapiergeschäfte aufgrund der Art der Organisation seiner Tätigkeit problemlos außerhalb üblicher Bürozeiten, also in der Freizeit, vor- oder nachbereiten konnte, was ebenfalls gegen das Vorliegen eines Gewerbebetriebs spricht (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 2012 , unter 2. b cc).

  • FG Hamburg, 23.04.2015 - 5 K 115/12

    Einkommensteuer: Zur Abgrenzung eines gewerblichen Goldhandels von privater

  • BFH, 19.08.2009 - III R 31/07

    Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers

  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

  • FG München, 28.07.2009 - 13 K 1717/07

    Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten

  • VG Hamburg, 20.12.2011 - 8 K 1101/11

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Untersuchungsführer nach dem SUG; Erwerb von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 7 AS 1495/15
  • BFH, 16.09.2008 - X B 191/07

    Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung nach klärender Entscheidung des BFH

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18

    Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 8 K 8055/17

    Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Vermietung einer Lagerhalle -

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 928/13

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb beim

  • FG München, 28.10.2013 - 7 K 1918/11

    Zur Gewerblichkeit des Goldhandels

  • FG München, 17.03.2014 - 7 K 1792/12

    Zur Gewerblichkeit des Goldhandels

  • BFH, 20.10.2009 - X B 241/08

    Abgrenzung der gewerblichen Vermietung von privater Vermögensverwaltung

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 6 K 6138/12

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2006 bis

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 8 K 8045/19

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei kürzungsschädlicher

  • FG Hessen, 30.08.2017 - 7 K 1095/15

    Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG bei nach ausländischem Recht

  • FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07

    Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2019 - 8 K 8045/19

    Gewerbesteuermessbetrag 2012

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