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   BFH, 16.09.2008 - X B 158/07   

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https://dejure.org/2008,4826
BFH, 16.09.2008 - X B 158/07 (https://dejure.org/2008,4826)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2008 - X B 158/07 (https://dejure.org/2008,4826)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2008 - X B 158/07 (https://dejure.org/2008,4826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel; grundsätzliche Bedeutung; unbeachtliche steuerliche Eigenqualifikation; Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den Akteninhalt

  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel; Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den Akteninhalt; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 2024
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).

    Damit gewinnen Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung (s. dazu die Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, unter II. 2. d).

    Dies steht entgegen der Ansicht der Kläger nicht in Widerspruch zu den vom beschließenden Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408 als maßgeblich für die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel erachteten Merkmale der Professionalität.

  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 601; vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).

  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
    a) Das Vorbringen, mit dem angefochtenen Urteil habe das FG gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, muss besonders detailliert begründet werden, weil ein solcher Einwand sowohl das materielle Recht als auch die Handhabung von Verfahrensrecht betreffen kann (s. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, sowie Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 80, m.w.N.).
  • FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16

    § 15 EStG

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, dass nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist; hierbei gewinnen Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).

    Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien, so dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, wenn sie nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung (z.B. in der Gewerbeanmeldung, in Steuererklärungen), sondern die Wertung nach objektiven Kriterien (Senatsbeschluss vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Indes ist höchstrichterlich anerkannt, dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, sofern diese nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (Senatsbeschluss vom 16.09.2008 - X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung

    Dabei sind rein formale Handlungen wie etwa eine Gewerbeanmeldung für die steuerliche Einordnung als Gewerbebetrieb ebenso wenig maßgeblich wie die subjektive Einordnung der Tätigkeit durch den Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. September, 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

    Dabei sind rein formale Handlungen wie etwa eine Gewerbeanmeldung für die steuerliche Einordnung als Gewerbebetrieb ebenso wenig maßgeblich wie die subjektive Einordnung der Tätigkeit durch den Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. September, 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).
  • BFH, 19.07.2010 - I B 10/10

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Auslandseinkünften ist mit EU-Recht

    Daran fehlt es u.a., wenn die Antwort auf die betreffende Rechtsfrage aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abgeleitet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 21. April 2008 IV B 105/07, BFH/NV 2008, 1470; vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 16.09.2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024-2026) liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (in Form einer Überraschungsentscheidung) vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 07.12.2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 26.05.2010 - 4 V 210/09

    Abänderung einer Einkommensteuerfestsetzung ist wegen nachträglicher

    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist; hierbei gewinnen Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung (Beschluss des BFH vom 16. September 2008, X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024 m.w.N.).

    Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und gegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien, so dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, wenn sie nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (Beschluss des BFH vom 16. September 2008, X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

    Dabei sind rein formale Handlungen wie etwa eine Gewerbeanmeldung für die steuerliche Einordnung als Gewerbebetrieb ebenso wenig maßgeblich wie die subjektive Einordnung der Tätigkeit durch den Steuerpflichtigen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. September, 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).
  • BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13

    Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge

    Das Gericht ist nämlich grundsätzlich weder zur Gewährung rechtlichen Gehörs noch zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung zu einem Rechtsgespräch oder zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024; vom 1. Dezember 2011 I B 80/11, BFH/NV 2012, 954).
  • BFH, 23.09.2014 - XI B 40/14

    Zur Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

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