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   BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06   

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https://dejure.org/2007,15643
BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06 (https://dejure.org/2007,15643)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2007 - IV B 120/06 (https://dejure.org/2007,15643)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2007 - IV B 120/06 (https://dejure.org/2007,15643)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
    Angesichts der funktionalen Bedeutung des Betriebsunternehmens für die von beiden Gesellschaften entfaltete unternehmerische Tätigkeit ist hierbei auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen, die die Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen umfasst (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
    Folge hiervon ist u.a., dass eine Teilwertabschreibung nicht auf die Unverzinslichkeit der der Betriebskapitalgesellschaft eingeräumten Darlehen gestützt werden kann (BFH-Urteil vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618).
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
    Ebenso vermag die Erläuterung, dass nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 ein erhöhtes Ausschüttungspotential nicht als Wertsteigerung der Beteiligung angesetzt werden könne, nicht durchzugreifen; die Behauptung verkennt, dass der Große Senat des BFH einen solchen Rechtssatz nicht aufgestellt, sondern lediglich entschieden hat, dass Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung grundsätzlich nicht aktiviert werden können.
  • BFH, 08.02.2006 - VIII B 51/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
    Erforderlich sind vielmehr konkrete Ausführungen dazu, aus welchen Gründen die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse liegt (Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32); dies setzt insbesondere voraus, dass sich die Beschwerdeschrift substantiiert mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 VIII B 51/05, BFH/NV 2006, 1117; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 169).
  • BFH, 31.01.1973 - I R 197/70

    Kaufmann - Einheitlicher Vertrag - Wirtschaftsgüter - Einzeln vereinbarter

    Auszug aus BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06
    Der Hinweis darauf, dass es sich bei der Beteiligung sowie den Darlehen um verschiedene Wirtschaftsgüter handele (Bezugnahme u.a. auf BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391) genügt dem bereits deshalb nicht, weil diese rechtliche Beurteilung --als Ausgangsprämisse-- erkennbar auch dem Urteil des FG zugrunde liegt.
  • BFH, 24.10.2012 - I R 43/11

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

    Diese Rechtsprechung hat die Vorinstanz dahin fortentwickelt, dass auch die Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Teilwerts der Darlehensforderung führen könne, und zwar unabhängig davon, ob die Forderung eigenkapitalersetzenden Charakter habe oder nicht (ebenso FG München, Urteil vom 10. Oktober 2006  2 K 667/06, nicht veröffentlicht [nachfolgend BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204]; für kapitalersetzende Darlehen auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. November 2011  6 K 320/09, juris; vgl. auch Wassermeyer, Der Betrieb --DB-- 2006, 296, 297).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 45/06

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die

    d) Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen (BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204; BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).
  • FG Münster, 11.04.2011 - 9 K 209/08

    Teilwertabschreibungen für eine Darlehensforderung gegen eine 100 %-ige

    Weitergehend hat das FG München bei einer 100 %-igen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft angenommen, auch bei einem nicht eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sei der Teilwert der Darlehensforderung nicht allein aufgrund der Unverzinslichkeit des Darlehens gemindert (vgl. FG München, Urteil vom 10.10.2006 2 K 667/06, nicht veröff., siehe Bl. 43 ff. der GA; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BFH aufgrund mangelnder Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen als unbegründet zurückgewiesen, vgl. BFH-Beschluss vom 28.8.2007 IV B120/06, BFH/NV 2008, 204).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

    Diese Rechtsprechung betraf allerdings Fälle der Betriebsaufspaltung, sie ist jedoch auch auf Konstellationen wie die des Streitfalles zu übertragen (ebenso Kulosa in Schmidt, EStG31, § 6 Rz 307; FG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2011 6 K 320/09, n. v., juris; offen gelassen von BFH vom 24.10.2012 I R 43/11, DStR 2013, 21 und BFH vom 28.08.2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204).
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