Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8610
BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07 (https://dejure.org/2008,8610)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2008 - XI B 192/07 (https://dejure.org/2008,8610)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2008 - XI B 192/07 (https://dejure.org/2008,8610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen nicht übertragen werden

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; UStG § 1 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertrag eines Unternehmens im Ganzen mit mehreren zeitlich versetzten Verträgen

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung eines Unternehmens im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen auf den Fortführer nicht übertragen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsveräußerung
    Grundsätzliches
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 2065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 77/04

    WK-Abzug; Bewirtungsaufwand

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    Eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt in erster Linie dem FG als Tatsacheninstanz (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2007 VI R 77/04, BFH/NV 2007, 1643).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden; kein Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 26, 32, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, m.w.N.).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG bezweckt, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. November 2003 Rs. C-497/01 --Zita Modes--, Slg. 2003, I-14393, Randnr. 32).
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    Um dies zu ermitteln, sind der Vorgang und seine Begleitumstände einer Gesamtbewertung zu unterziehen, bei der insbesondere die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447; vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662).
  • BFH, 10.11.2005 - VI B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz (§ 96 Abs. 1 FGO) ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 2005 VI B 75/05, BFH/NV 2006, 530, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
    c) Aus dem BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), auf das sich die Klägerin beruft, ergibt sich insoweit nichts anderes.
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    cc) Der Annahme einer Geschäftsveräußerung in einem solchen Fall steht auch nicht entgegen, dass im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe durch den Veräußerer und der Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Erwerber einzelne Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065, unter 1.b und c, Rz 9 f.; BFH-Urteil in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 31).
  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer

    a) Wird die Beschwerde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden; kein Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom BFH geklärt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28, § 116 Rz 26, 32; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 50, § 116 FGO Rz 43 f.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 107, § 116 FGO Rz 179; jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender

    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH Urteil vom 23.08.2007 - V R 14/05, BStBl II 2008, 165 und Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07 nv, juris).

    Hinzukommen muss, dass der Übernehmer diese Tätigkeit ausübt (BFH Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

    Dafür sind der Vorgang und seine Begleitumstände einer Gesamtbewertung zu unterziehen, bei der insbesondere die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen sind (BFH Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07).
  • BFH, 29.09.2010 - XI B 74/09

    Sinn und Zweck der Erhebung von Aussetzungszinsen - Erlass oder Verzicht auf die

    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden; kein Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist (Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 26, 32, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 18. August 2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065).
  • FG Nürnberg, 01.03.2010 - 2 K 1592/09

    Eigenständige Definition der umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung -

    Daher scheidet eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht bereits deshalb aus, weil nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden (BFH-Beschluss vom 18.08.2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065).

    Die Übertragung der vom Kläger betrieblich verwendeten Grundstücke war daher nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.2008 XI B 192/07, a.a.O.), ebenso wenig eine langfristige Vermietung des Büros oder des Abstellplatzes (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.04.2008 Az. 5 K 3601/04, EFG 2008, 1413).

  • BFH, 11.04.2012 - XI B 49/11

    Kein Erlass von Aussetzungszinsen nach § 237 AO, auch wenn die Aussetzung der

    Wird die Beschwerde --wie im Streitfall-- mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden; kein Klärungsbedarf besteht im Allgemeinen mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vom Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28, § 116 Rz 26, 32; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 50, § 116 Rz 43 f.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 107, § 116 FGO Rz 179; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2012 - XI B 26/12

    Kein Billigkeitserlass für Nachzahlungszinsen, wenn in einer Rechnung offen

    Am Klärungsbedarf fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH beantwortet werden kann und keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065, und vom 6. April 2005 V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2014 - 3 V 38/14

    Aussetzung der Vollziehung: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1

    Dafür sind der Vorgang und seine Begleitumstände einer Gesamtbewertung zu unterziehen, bei der insbesondere die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor oder nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 2008 XI B 92/07, BFH/NV 2008, 2065).
  • FG München, 11.03.2010 - 14 K 3275/08

    Einbringung eines Firmenwerts als tauschähnlicher Umsatz- Geschäftsveräußerung

    Die Vorschrift setzt Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht um und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2008 XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht