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   BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07   

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https://dejure.org/2007,5584
BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07 (https://dejure.org/2007,5584)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2007 - IX R 8/07 (https://dejure.org/2007,5584)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07 (https://dejure.org/2007,5584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Verbilligte Vermietung an ein Kind trotz Unterhaltszahlungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Fremdvergleich; Mietverhältnis; Mietvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 350
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).

    Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).

    Die Mängel des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustausches hin (BFH-Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.).

    b) Maßgebliche Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugehörig sind, bilden insbesondere die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleiches (BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Jedenfalls die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).

    Dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen wie eine vom Vertrag abweichende Abwicklung von Nebenkosten die Anerkennung eines Mietvertrages unter Angehörigen aus (Anschluss an BFH-Urteil in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05

    VuV; Totalüberschussprognose

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).
  • BFH, 15.10.1999 - IX R 84/95

    Privater Schuldzinsenabzug

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648).
  • BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02

    Teilentgeltliche Vermietung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806; vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/03

    Einkünfteerzielungsabsicht: verbilligte Vermietung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806; vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283).
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
    Dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • BFH, 12.01.2001 - IX B 116/00

    Fremdvergleich bei Mietverhältnissen

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Dabei kann dahinstehen, ob das LSG in seiner bisherigen Rechtsprechung, auf die es im angefochtenen Urteil Bezug genommen hat, die Kriterien des BFH zum Fremdvergleich zutreffend angewandt hat (vgl dazu zuletzt BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 mwN).

    Bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann allerdings auch im Falle der Grundsicherung der vom BFH in seiner Rechtsprechung zum Fremdvergleich herangezogene Gesichtspunkt eine Rolle spielen, dass für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden kann (vgl BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07 - BFH/NV 2008, 350 = juris RdNr 21).

  • FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11

    Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des

    Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699; vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531; Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 21 Rz. 48).

    Ist einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen etwa nicht zu entnehmen, ob eine Warmmiete oder Kaltmiete vereinbart wurde, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen Bestimmung der Höhe der Miete als einer vertraglichen Hauptpflicht (BFH-Urteil vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; BFH-Beschluss vom 28.7. 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).

    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind daher daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich (§ 12 EStG) veranlasst sind (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).

    Im Rahmen des Fremdvergleichs ist für die Beurteilung von Mietverträgen unter Angehörigen die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend; dementsprechend kann allerdings nicht jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen, etwa eine fehlende Vereinbarung hinsichtlich der Nebenabgaben, notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließen (BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 24.8.2006 IX R 40/05, BFH/NV 2006, 2236, unter II.2.

    Darüber hinaus kann bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen auch die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteile vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6. 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699; Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 21 Rz. 48).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    Das setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z. B. BFH in BFH/NV 2003, 612 sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 , jeweils m. w. N.).

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit der Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 23 und vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283, BFH in BFH/NV 2008, 350 ).

    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH in BFH/NV 2008, 350 m. w. N.).

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