Rechtsprechung
BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verträge zwischen Angehörigen
- datenbank.nwb.de
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Vermietung - Verbilligte Vermietung an ein Kind trotz Unterhaltszahlungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.12.2005 - 5 K 5762/04
- BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 350
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (17)
- BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
Die Mängel des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustausches hin (BFH-Urteil in BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).
- BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04
Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.).b) Maßgebliche Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugehörig sind, bilden insbesondere die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleiches (BFH-Urteil in BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.).
- BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Jedenfalls die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).Dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen wie eine vom Vertrag abweichende Abwicklung von Nebenkosten die Anerkennung eines Mietvertrages unter Angehörigen aus (Anschluss an BFH-Urteil in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106;… BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, m.w.N.).
- BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05
VuV; Totalüberschussprognose
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (…BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648). - BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97
Mietverträge mit Kindern
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, …und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648). - BFH, 15.10.1999 - IX R 84/95
Privater Schuldzinsenabzug
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Nicht in die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist die fehlende Schriftform des Mietverhältnisses, da diese schon für die zivilrechtliche Wirksamkeit unerheblich ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429, …und vom 10. Mai 2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648). - BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806;… vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50). - BFH, 24.08.2004 - IX R 28/03
Einkünfteerzielungsabsicht: verbilligte Vermietung
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806; vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50). - BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe …
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283). - BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
Mietvertrag mit Angehörigen
Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
- BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
- BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
- BFH, 12.01.2001 - IX B 116/00
Fremdvergleich bei Mietverhältnissen
- BFH, 28.07.2004 - IX B 50/04
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Fremdvergleich
- BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter …
Dabei kann dahinstehen, ob das LSG in seiner bisherigen Rechtsprechung, auf die es im angefochtenen Urteil Bezug genommen hat, die Kriterien des BFH zum Fremdvergleich zutreffend angewandt hat (vgl dazu zuletzt BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 mwN).Bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann allerdings auch im Falle der Grundsicherung der vom BFH in seiner Rechtsprechung zum Fremdvergleich herangezogene Gesichtspunkt eine Rolle spielen, dass für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden kann (vgl BFH Urteil vom 31. Juli 2007 - IX R 8/07 - BFH/NV 2008, 350 = juris RdNr 21).
- FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11
Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des …
Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699;… vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531;… Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 21 Rz. 48).Ist einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen etwa nicht zu entnehmen, ob eine Warmmiete oder Kaltmiete vereinbart wurde, so fehlt es an einer klaren und eindeutigen Bestimmung der Höhe der Miete als einer vertraglichen Hauptpflicht (BFH-Urteil vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350;… BFH-Beschluss vom 28.7. 2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).
Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind daher daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich (§ 12 EStG) veranlasst sind (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).
Im Rahmen des Fremdvergleichs ist für die Beurteilung von Mietverträgen unter Angehörigen die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend; dementsprechend kann allerdings nicht jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen, etwa eine fehlende Vereinbarung hinsichtlich der Nebenabgaben, notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließen (BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 24.8.2006 IX R 40/05, BFH/NV 2006, 2236, unter II.2.
Darüber hinaus kann bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen auch die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (BFH-Urteile vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6. 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699;… Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage, § 21 Rz. 48).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten …
Das setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z. B. BFH in BFH/NV 2003, 612 sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 , jeweils m. w. N.).Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit der Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 23 und vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283, BFH in BFH/NV 2008, 350 ).
Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH in BFH/NV 2008, 350 m. w. N.).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 28/12
Zahlungen zum Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare Werbungskosten
Das ist --soweit hier problematisch-- der Fall, wenn die Vereinbarungen in Gestaltung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, …und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427). - FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2414/07
Fremdvergleich, Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, 1%-Regelung bei mehreren …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen u. a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 07.06.2006 IX R 4/04, BStBl II 2007, 294, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.2007, a. a. O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.1991 2 BvR 769/90, HFR 1992, 23; vom 20.11.1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283).
Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH, Urteil vom 31.07.2007, a. a. O. unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 28.06.2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699).
- SG München, 17.04.2013 - S 33 EG 12/11
Erziehungsgeldrecht Elterngeldrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen unter anderem davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sogenannter Fremdvergleich; vgl. BFH, Urteil vom 07.06.2006, Az. IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m. w. N.; BFH, Urteil vom 31.07.2007, Az. IX R 8/07, juris, Rn. 13).40 Die Anforderungen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung an die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gründen auf der Überlegung, dass es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessengegensatz mangelt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden können (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995, Az. 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH, Urteil vom 31.07.2007, a. a. O., juris, Rn. 13).
Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung sei es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.1991, Az. 2 BvR 769/90, BFH, Urteil vom 31.07.2007, a. a. O., juris, Rn. 14 m. w. N.).
Der Fremdvergleich ermögliche aufgrund einer Würdigung von Beweisanzeichen den Schluss, aus welchen Gründen ein Leistungsaustausch unter Angehörigen stattgefunden hat, ob aufgrund eines den Tatbestand einer Einkunftsart erfüllenden Vertrages oder aus privaten, familiären Gründen und daran anschließend die steuerrechtliche Bewertung, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH, Urteil vom 31.07.2007, a. a. O., juris, Rn. 15 m. w. N.).
- FG Hamburg, 17.12.2013 - 6 K 147/12
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei verbilligter Vermietung an nahe …
Eine verbilligte Miete ist nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, sondern Kriterium der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 22. Juli 2003 IX R 59/02, BFHE 202, 566, BStBl II 2003, 806;… vom 24. August 2004 IX R 28/03, BFH/NV 2005, 50; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).Entscheidend ist, dass der Mietvertrag insgesamt den Anforderungen entspricht, die die Rechtsprechung an Verträge zwischen nahen Angehörigen stellt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).
Weder die Art der Finanzierung (ohne geplante feste Tilgung) würde ausreichen (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 15/04, BStBl II 2005, 754), noch die Tatsache, dass an Angehörige verbilligt vermietet wurde (…siehe BFH-Urteil vom 05. November 2002 IX R 48/01, a. a. O.) oder der Mietvertrag in der Durchführung nicht in allen Punkten einem Fremdvergleich entspricht (keine Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, hierzu siehe BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350).
- BFH, 02.04.2008 - IX R 63/07
Keine befristete Vermietungstätigkeit bei bloß indifferenten Überlegungen einer …
b) Gegen die steuerliche Anerkennung des Mietvertrags spricht entgegen der Revisionsbegründung auch nicht, dass die Miete für das gut ausgestattete Haus in nicht fremdüblicher Weise vereinbart wurde (vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350). - BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten …
Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14
Berücksichtigung der Einkunftserzielungsabsicht für eine an die eigene Tochter …
Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 31.7.2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; vom 28.6.2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699;… vom 26.6.2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 28.7.2004 IX B 50/04, BFH/NV 2004, 1531).Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind daher daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich (§ 12 EStG) veranlasst sind (BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 31.7. 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350; FG Münster vom 27.8. 2014 13 K 4136/11 E, EFG 2014, 2031).
- BFH, 24.10.2012 - IX R 24/11
Tatbestandsverwirklichung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht; keine …
- BFH, 21.11.2013 - IX R 26/12
Fremdvergleich bei Beteiligung einer GbR
- BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10
Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten - …
- FG Hessen, 15.09.2011 - 12 K 1960/06
Vermietung zweier Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an die volljährigen Söhne …
- BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11
Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur …
- BFH, 06.03.2014 - IX B 103/13
Keine Revisionszulassung bei bloßen Angriffen gegen die materiell-rechtliche …
- BFH, 10.06.2010 - IX B 233/09
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht - rechtliches Gehör
- FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7216/13
Einkommensteuer 2006, 2007
- FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 5 K 1403/14
Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen - Keine …
- BFH, 11.11.2008 - IX R 27/08
Mittelherkunft ist für den Werbungskostenabzug ohne Bedeutung
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08
Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung …
- BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung …
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Nachweis der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung als Voraussetzung der …
- FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13
Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 13 LA 1/09
Heranziehung der in der steuerrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien …
- FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 2 K 2716/06
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen; …
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Bewilligung der angemessenen Kosten für die Unterkunft durch den …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 8 K 4663/09
Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum privaten …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2022 - 9 K 9197/20
Angehörigenmietverhältnis: Ein Mietverhältnis ist auch anzuerkennen, falls ein …
- FG München, 22.05.2018 - 7 V 588/18
Überlassung eines Flugzeugs an den Geschäftsführer
- FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …
- FG Düsseldorf, 01.12.2010 - 12 K 4518/08
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen, in dem die vereinbarte Miethöhe unter dem …
- FG München, 17.10.2013 - 5 K 873/12
Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2018 - L 15 AS 207/15
- FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09
Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer …
- VG München, 19.02.2014 - M 10 S 14.153
Zweitwohnungsteuer; Miteigentümer; unentgeltliche Nutzungsüberlassung; …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - 3 K 237/01
Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen …
- FG München, 16.12.2014 - 2 K 3373/13
Klagebegehren, steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses, …
- VG München, 15.05.2014 - M 10 K 13.4684
Zweitwohnungsteuer trotz vertraglich fixierter Überlassung der Wohnung an …
- VG München, 20.03.2014 - M 10 K 13.1970
Zweitwohnungsteuer; Wohnkanzlei eines Rechtsanwalts; unentgeltliche …
- LSG Baden-Württemberg, 02.07.2013 - L 13 AS 4339/11
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 12.6095
Innehaben einer Zweitwohnung; Überlassung der Zweitwohnung an den Ehegatten und …
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 142/19
Anforderungen zum Nachweis einer wirksamen Mietzinsforderung zur Bewilligung von …
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung kurze Zeit nach Erwerb
- SG Osnabrück, 06.09.2011 - S 16 AS 1041/10
- SG Osnabrück, 21.06.2011 - S 16 AS 783/06
- VG München, 09.09.2015 - M 10 S 15.3861
Zeitwohnungssteuerpflicht besteht
- FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1884/16
Einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten