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   BFH, 25.10.2007 - III R 104/06 (NV)   

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https://dejure.org/2007,8029
BFH, 25.10.2007 - III R 104/06 (NV) (https://dejure.org/2007,8029)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2007 - III R 104/06 (NV) (https://dejure.org/2007,8029)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - III R 104/06 (NV) (https://dejure.org/2007,8029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 24b; ; EStG § ... 24b Abs. 2; ; EStG § 24b Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 24b Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

  • datenbank.nwb.de

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Haushaltsgemeinschaft mit Kind ohne Kindergeldanspruch

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Haushaltsgemeinschaft mit Kind ohne Kindergeldanspruch

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24b Abs 2 Nr 2, GG Art 6
    Alleinstehender; Entlastung; Haushaltszugehörigkeit; Verfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 545
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Der Senat hält daran fest, dass der Ausschluss des Entlastungsbetrages für einen Steuerpflichtigen, der mit einer anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet --ausgenommen Kinder, für die ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht oder Kinder i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG, die einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG leisten oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG ausüben--, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637 --Verfassungsbeschwerde anhängig, 2 BvR 310/07--; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2007 III B 6/07, BFH/NV 2007, 1647).

    Dabei handelt es sich --ungeachtet aller Zweifel an der gesetzgeberischen Umsetzung (vgl. das Senatsurteil in BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.e der Gründe)-- um ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Ziel, für das verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft sowie Unterhaltspflichten unerheblich sind.

  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 240/05

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 10. November 2006 1 K 240/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 414) ab.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 610/00

    Verfassungsbeschwerden land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen gegen

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Der Gesetzgeber hat deshalb weitgehende Gestaltungsfreiheit (Schmidt/Loschelder, EStG, 26. Aufl., § 24b Rz 2; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 20. April 2004 1 BvR 610/00, BFH/NV 2004, Beilage 3, 312).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Nachdem der Gesetzgeber --wie ihm durch den Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a. (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) aufgegeben worden war-- den Abzug des elterlichen Betreuungsaufwandes durch Schaffung eines Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf gemäß § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG sowie durch Vorschriften über einen darüber hinausgehenden Abzug von Kinderbetreuungskosten (§ 33c EStG a.F., nunmehr § 4f, § 9 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) neu geregelt hat, ist in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und damit eine Sozialzwecknorm zu sehen.
  • BFH, 10.05.2007 - III B 6/07

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Der Senat hält daran fest, dass der Ausschluss des Entlastungsbetrages für einen Steuerpflichtigen, der mit einer anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet --ausgenommen Kinder, für die ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht oder Kinder i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG, die einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG leisten oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG ausüben--, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637 --Verfassungsbeschwerde anhängig, 2 BvR 310/07--; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2007 III B 6/07, BFH/NV 2007, 1647).
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - III R 104/06
    Der Senat hält daran fest, dass der Ausschluss des Entlastungsbetrages für einen Steuerpflichtigen, der mit einer anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet --ausgenommen Kinder, für die ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht oder Kinder i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG, die einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG leisten oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG ausüben--, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637 --Verfassungsbeschwerde anhängig, 2 BvR 310/07--; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2007 III B 6/07, BFH/NV 2007, 1647).
  • BFH, 28.10.2021 - III R 17/20

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im

    Der Senat hat in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung, mithin eine Sozialzwecknorm, gesehen (vgl. Urteil vom 19.10.2006 - III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.c cc), mit der das Fehlen von Synergieeffekten durch eine gemeinsame Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person kompensiert werden soll (Urteil vom 25.10.2007 - III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, unter II.2. unter Hinweis auf BTDrucks 15/1751, S. 6).
  • BFH, 28.06.2012 - III R 26/10

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten

    Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009  2 BvR 266/08, juris).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und damit eine Sozialzwecknorm (Senatsurteile vom 19. Oktober 2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.c cc; vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, unter II.2.).

    (4) Die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende steht demgegenüber nicht im Zusammenhang mit der Erfüllung von Unterhaltspflichten, sondern soll eine Kompensation dafür schaffen, dass Alleinerziehende keine Synergieeffekte aus der gemeinsamen Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person erzielen können (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 545, unter II.2.; vgl. BTDrucks 15/1751, S. 6; Blümich/Selder, § 24b EStG Rz 2).

  • BFH, 28.10.2021 - III R 57/20

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20

    Der Senat hat in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung, mithin eine Sozialzwecknorm, gesehen (vgl. Urteil vom 19.10.2006 - III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.c cc), mit der das Fehlen von Synergieeffekten durch eine gemeinsame Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person kompensiert werden soll (Urteil vom 25.10.2007 - III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, unter II.2. unter Hinweis auf BTDrucks 15/1751, S. 6).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 1 K 2232/06

    Nur anteiliger Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zur

    Auch der BFH hat mit Urteil vom 25.10.2007 (III R 104/06, BFH/NV 2008, 545), das den Fall der Haushaltsgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn betraf, darauf hingewiesen, dass in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und damit eine Sozialzwecknorm zu sehen sei, nachdem der Gesetzgeber den Abzug des elterlichen Betreuungsaufwands durch Schaffung eines Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf gemäß § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG sowie durch Vorschriften über einen darüber hinausgehenden Abzug von Kinderbetreuungskosten neu geregelt habe.
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