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   BFH, 28.11.2007 - X R 24/07   

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https://dejure.org/2007,12758
BFH, 28.11.2007 - X R 24/07 (https://dejure.org/2007,12758)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - X R 24/07 (https://dejure.org/2007,12758)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2007 - X R 24/07 (https://dejure.org/2007,12758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 16 Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 4 Satz 3; ; EStG § 17 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung des Altersfreibetrags bei Betriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe nur wenn der seinen Betrieb aufgebende Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 4, EStG § 2 Abs 7, EStG § 36 Abs 1
    Freibetrag; Veräußerungsgewinn; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Die Betriebsaufgabe beginnt mit der ersten vom Aufgabeentschluss getragenen Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus gerichtet ist, wie z.B. mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit oder der Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerlässlicher Wirtschaftsgüter (Senatsurteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Die Betriebsaufgabe setzt nach allgemeiner Auffassung im Regelfall voraus, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an mehrere Abnehmer veräußert oder teils veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden (Senatsurteil in BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    § 16 Abs. 4 EStG gewährt --neben § 34 Abs. 3 EStG-- einen "Härteausgleich für die punktuelle Besteuerung der --teilweise über einen längeren Zeitraum entstandenen-- stillen Reserven" (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) dadurch, dass der Veräußerungsgewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen wird, soweit er 51 200 EUR übersteigt, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.

    e) Der Gesetzgeber hat in der Veräußerung eines Gewerbebetriebs bzw. in der Betriebsaufgabe einen in sich geschlossenen, vom laufenden Gewinn zu trennenden, einheitlichen Vorgang gesehen und die Besteuerung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns besonderen Regelungen unterworfen (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 28.11.2007 - X R 12/07

    Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55.

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Es reicht nicht aus, wenn die Voraussetzung für die Gewährung des altersbedingten Betriebsaufgabefreibetrages, die Vollendung des 55. Lebensjahres, erst im Laufe des Veranlagungszeitraums erfüllt wird (Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 2007 X R 12/07, www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20. Dezember 2005 IV B 2 -S 2242- 18/05, BStBl I 2006, 7; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 508; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 579; Blümich/ Stuhrmann, § 16 EStG Rz 460; Blümich/Lindberg, § 34 EStG Rz 90; Hörger/Rapp in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 16 Rz 247; Reiß in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 16 Rz 503; Schuhmann in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuer, § 16 Rz 428; Kauffmann in Frotscher, EStG, 6. Aufl., § 16 Rz 254; Gänger in Bordewin/Brandt, § 16 EStG Rz 253; G. Söffing in Lademann, EStG, § 16 EStG Rz 426; HHR/Horn, § 34 EStG Rz 77; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 34 Rz 74; Gérard in Lademann, a.a.O., § 34 EStG Rz 83; Wendt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1199, 1201; wohl auch Kanzler, FR 1995, 851, 852; a.A. Stahl in Korn, § 16 EStG Rz 415; Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 61; Schiffers in Korn, § 34 EStG Rz 64; Hötzel in Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001, München 2000, 335).

    Gleichwohl ist aufgrund der kausalen Verknüpfung mit dem Merkmal der dauernden Berufsunfähigkeit offensichtlich, dass diese bereits im Zeitpunkt der Veräußerung vorgelegen haben muss (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 2007 X R 12/07).

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67).
  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bestimmt sich danach weder nach dem Datum des Vertragsschlusses oder dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums noch nach dem Tag der Kaufpreiszahlung, sondern allein nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).
  • BFH, 11.12.1980 - I R 119/78

    Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    aa) Mit Beendigung der betrieblichen Tätigkeit hat der Steuerpflichtige zur Ermittlung des laufenden Gewinns eine Schlussbilanz aufzustellen (§ 6 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--), die zugleich die verbindlichen Ausgangswerte zur Ermittlung des Aufgabegewinns enthält (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460, m.w.N.).
  • RG, 06.03.1890 - 78/90

    In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
    Die Betriebsaufgabe ist beendet, wenn die letzte wesentliche Betriebsgrundlage veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden ist (Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659).
  • BFH, 26.03.2015 - IV R 3/12

    Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 7 Satz 1 GewStG in den

    Die Vorschrift ist demnach erkennbar darauf gerichtet, (gewerbliche) Einkünfte, die der finanziellen Absicherung eines Steuerpflichtigen im Alter oder bei Berufsunfähigkeit dienen können und dabei eine bestimmte Grenze nicht übersteigen, zum Ausgleich sozialer Härten --gleichfalls in begrenzter Höhe-- steuerfrei zu stellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 2007 X R 24/07, BFH/NV 2008, 556).
  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft

    So knüpft sie im Rahmen einer persönlichen Steuerbefreiung an das Alter bzw. die Berufsunfähigkeit der natürlichen Person als Unternehmer/Mitunternehmer an und ist dabei darauf gerichtet der finanziellen Absicherung des Steuerpflichtigen zu dienen und soziale Härten auszugleichen (BFH, Urteil vom 26. März 2015 IV R 3/12, BFHE 249, 233, BStBl II 2016, 553 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 28. November 2007 X R 24/07, BFH/NV 2008, 556).
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