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BFH, 08.11.2007 - VIII B 170/06 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Aussetzung des Verfahrens ist eine Ermessensentscheidung; Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.10.2006 - 1 K 1140/03
- BFH, 08.11.2007 - VIII B 170/06
Papierfundstellen
- BFH/NV 2008, 580
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 16.11.2011 - X R 15/09
Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung; …
Allein der Umstand, dass gegen bestimmte Entscheidungen des Senats Verfassungsbeschwerden eingelegt worden sind, begründet noch kein überwiegendes Interesse anderer Rechtsmittelführer an der Aussetzung (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2007 VIII B 170/06, BFH/NV 2008, 580, unter II.2., m.w.N.). - BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14
Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der …
b) Allein der Umstand, dass gegen das bezeichnete BFH-Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, rechtfertigt keine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2007 VIII B 170/06, BFH/NV 2008, 580, unter II.2., m.w.N.).Im Streitfall kommt die Anordnung der Verfahrensruhe allerdings bereits deshalb nicht in Betracht, weil das FA sich der entsprechenden Anregung der Klägerin nicht angeschlossen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 580).
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
Die Aussetzung des Verfahrens ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2007 VIII B 170/06, BFH/NV 2008, 580;… vom 18. September 2002 XI B 126/01, BFH/NV 2003, 189).Allein der Umstand, dass gegen den BFH-Beschluss XI B 15/13 (juris) Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, begründet kein überwiegendes Interesse der Klägerin an einer Aussetzung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2007 VIII B 170/06, BFH/NV 2008, 580;… vom 17. Januar 2006 XI B 97/05, BFH/NV 2006, 1109).
- BFH, 19.10.2010 - X R 43/05
Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000
Das BVerfG hat in der Entscheidung in HFR 2008, 756 mehrfach auf dieses Urteil Bezug genommen; ebenso hat der BFH unter mehrfacher Bezugnahme auf dieses Urteil seine Rechtsprechung in der Folgezeit in mehreren Beschlüssen (z.B. vom 8. November 2007 VIII B 170/06, BFH/NV 2008, 580) fortgeführt und inhaltlich bestätigt.
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