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   BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07   

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https://dejure.org/2007,2393
BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07 (https://dejure.org/2007,2393)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2007 - XI B 16/07 (https://dejure.org/2007,2393)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - XI B 16/07 (https://dejure.org/2007,2393)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 595
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    bb) Soweit der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung sinngemäß geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.; vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330).
  • BFH, 16.07.2002 - V B 152/01

    Revisionszulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt einen Verstoß gegen Denkgesetze rügt, zählt auch dies nach der ständigen Rechtsprechung ebenso wie Verstöße gegen anerkannte Auslegungsregeln und Erfahrungssätze zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    bb) Soweit der Kläger mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung sinngemäß geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.; vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330).
  • BFH, 30.03.1988 - I R 140/87

    Zustellung Aushilfskraft - Finanzgerichtsverfahren - Prozeßvollmacht - Revision -

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Die schlüssige Rüge, das FG habe das rechtliche Gehör verletzt, setzt daher die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers voraus, dass er den Mangel in der mündlichen Verhandlung gerügt habe bzw. aus welchen --von ihm nicht zu vertretenden-- Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei und was er bei rechtzeitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass dies die Entscheidung des FG --auf der Basis der von diesem vertretenen Rechtsauffassung-- hätte beeinflussen können (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1988 I R 140/87, BFHE 153, 388, BStBl II 1988, 836).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt einen Verstoß gegen Denkgesetze rügt, zählt auch dies nach der ständigen Rechtsprechung ebenso wie Verstöße gegen anerkannte Auslegungsregeln und Erfahrungssätze zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 09.05.2005 - VI B 187/04

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu gewähren, in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchführt (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1978 I R 144/76, BFHE 126, 368, BStBl II 1979, 191, und vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 187/04, BFH/NV 2005, 1364).
  • BFH, 22.02.2005 - X B 164/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Der Prozessbeteiligte verliert sein Rügerecht, wenn er nicht alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 164/04, BFH/NV 2005, 1126).
  • BFH, 20.01.2003 - III B 63/02

    NZB - grundsätzliche Bedeutung, kumulative Begründung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt einen Verstoß gegen Denkgesetze rügt, zählt auch dies nach der ständigen Rechtsprechung ebenso wie Verstöße gegen anerkannte Auslegungsregeln und Erfahrungssätze zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 144/76

    Mündliche Verhandlung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Abwesentheit des

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu gewähren, in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchführt (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1978 I R 144/76, BFHE 126, 368, BStBl II 1979, 191, und vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 187/04, BFH/NV 2005, 1364).
  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
    Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu gewähren, in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchführt (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1978 I R 144/76, BFHE 126, 368, BStBl II 1979, 191, und vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 187/04, BFH/NV 2005, 1364).
  • BFH, 10.10.2006 - XI B 118/05

    NZB: Entschädigung, Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit neuem Arbeitgeber

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 15.01.2018 - VI B 77/17

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten bei der

    a) Die schlüssige Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Darlegungen dazu, welche Tatsachen das Finanzgericht (FG) hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

    Bei dem Anspruch auf Gehör handelt es sich indes um ein gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO verzichtbares Verfahrensrecht, wenn nicht der Gesamtinhalt des Verfahrens betroffen ist (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595).

    Ein Beschwerdeführer bezeichnet demgemäß den Verfahrensmangel einer Verletzung rechtlichen Gehörs, der damit begründet wird, dass seinem Antrag auf Aufhebung oder Verlegung des festgesetzten Termins für die mündliche Verhandlung nicht stattgegeben worden sei, nicht schlüssig, wenn er in der mündlichen Verhandlung durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war und in der Beschwerdebegründung nicht vorträgt, dass dieser die Verletzung des Rechts auf Gehör in der Verhandlung gerügt habe (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1995 VII B 156/94, BFH/NV 1995, 903; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 595).

  • BFH, 20.11.2008 - V B 264/07

    Zum Begriff der sportlichen Veranstaltung

    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt das nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 22. August 2006 V B 59/04, BFH/NV 2007, 116; vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595; vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23).
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