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   BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05   

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https://dejure.org/2007,5560
BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05 (https://dejure.org/2007,5560)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2007 - VII R 1/05 (https://dejure.org/2007,5560)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2007 - VII R 1/05 (https://dejure.org/2007,5560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    InsO §§ 21 ff.; ; InsO § ... 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 89; ; MinöStV § 53; ; MinöStV § 53 Abs. 1; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 240; ; ZPO § 240 Satz 2; ; ZPO §§ 688 ff.; ; FGO § 96; ; FGO § 126a; ; MinöStG § 2; ; ZVG § 30d; ; ZVG § 153b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der Geltendmachung eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs; Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs bei Zahlungsunfähigkeit des Empfängers von Mineralöl und feststehender Erfolglosigkeit einer Zwangsvollstreckung; Verlust des Vergütungsanspruchs nach § 53 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 31 Abs 3 Nr 4, MinöStG § 2, MinöStV § 53 Abs 1 Nr 3, InsO § 21 Abs 2 Nr 2, ZPO § 240 S 2
    Erstattung; Gerichtliche Verfolgung; Insolvenzverfahren; Vergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1387
  • BFH/NV 2008, 621
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Januar 2003 VII R 7/02 (BFHE 200, 475) sei dies auch dann erforderlich, wenn ein Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung gestellt worden sei.

    c) Mehrfach hat der Senat dargelegt, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung seines Anspruchs auch dann nicht verzichten kann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt und die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet ist (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, und vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84) oder wenn Anträge auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung (Senatsurteil in BFHE 200, 475) oder auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Senatsentscheidungen vom 6. Februar 2006 VII B 52/05, BFH/NV 2006, 1159, und in BFH/NV 2005, 1384) gestellt sind.

    Wer untätig bleibt, verliert seinen Vergütungsanspruch, selbst wenn später das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und die Forderungen zur Tabelle angemeldet werden (Senatsentscheidung in BFHE 200, 475, m.w.N.).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kommt es auf Zumutbarkeits- oder Verschuldenserwägungen sowie auf eine Kausalitätsbetrachtung expost bei den gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV zu ergreifenden Maßnahmen der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht an (Senatsurteil in BFHE 200, 475, m.w.N.).

    Anwaltsgebühren müssen dabei nicht zwangsläufig anfallen, denn die Beantragung eines Mahnbescheids ist eine vergleichsweise einfache Routinetätigkeit, die in einem Handelsunternehmen, das ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten organisiertes Forderungsmanagement betreibt, von entsprechend geschultem Personal ohne anwaltliche Hilfe bewältigt werden kann (Senatsentscheidungen in BFHE 200, 475, 480, und in BFH/NV 2006, 1159).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Im Übrigen seien die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 25. Juli 2003 14 U 207/01 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2003, 1510) und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juni 1999 II ZR 70/98 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2822) unzutreffend und bedürften der Korrektur.

    Infolgedessen werden die im Zeitpunkt der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt anhängigen Prozesse auch nicht gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen (BGH-Entscheidung in NJW 1999, 2822; Gerhardt in Jaeger, Insolvenzordnung, § 22 Rz 142).

  • BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04

    Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024).

    c) Mehrfach hat der Senat dargelegt, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung seines Anspruchs auch dann nicht verzichten kann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt und die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet ist (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, und vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84) oder wenn Anträge auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung (Senatsurteil in BFHE 200, 475) oder auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Senatsentscheidungen vom 6. Februar 2006 VII B 52/05, BFH/NV 2006, 1159, und in BFH/NV 2005, 1384) gestellt sind.

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Zwar bezieht sich das Wort "rechtzeitig" in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV allein auf die Mahnung, doch versteht es sich von selbst, dass die gerichtliche Verfolgung zügig erfolgen muss, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (Senatsentscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217).

    In seiner Entscheidung in BFHE 188, 217 hat der Senat ausgeführt, dass ein Mahnsystem hinzunehmen wäre, bei dem sichergestellt sei, dass im Falle der Nichtbegleichung der Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet werde.

  • BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05

    MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    c) Mehrfach hat der Senat dargelegt, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung seines Anspruchs auch dann nicht verzichten kann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt und die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet ist (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, und vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84) oder wenn Anträge auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung (Senatsurteil in BFHE 200, 475) oder auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Senatsentscheidungen vom 6. Februar 2006 VII B 52/05, BFH/NV 2006, 1159, und in BFH/NV 2005, 1384) gestellt sind.

    Anwaltsgebühren müssen dabei nicht zwangsläufig anfallen, denn die Beantragung eines Mahnbescheids ist eine vergleichsweise einfache Routinetätigkeit, die in einem Handelsunternehmen, das ein nach kaufmännischen Gesichtspunkten organisiertes Forderungsmanagement betreibt, von entsprechend geschultem Personal ohne anwaltliche Hilfe bewältigt werden kann (Senatsentscheidungen in BFHE 200, 475, 480, und in BFH/NV 2006, 1159).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01

    Insolvenzrecht: Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Im Übrigen seien die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 25. Juli 2003 14 U 207/01 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2003, 1510) und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juni 1999 II ZR 70/98 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2822) unzutreffend und bedürften der Korrektur.
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Denn hierzu ist u.a. darzulegen, dass die weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, m.w.N.).
  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    c) Mehrfach hat der Senat dargelegt, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung seines Anspruchs auch dann nicht verzichten kann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt und die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet ist (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, und vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84) oder wenn Anträge auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung (Senatsurteil in BFHE 200, 475) oder auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Senatsentscheidungen vom 6. Februar 2006 VII B 52/05, BFH/NV 2006, 1159, und in BFH/NV 2005, 1384) gestellt sind.
  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    c) Mehrfach hat der Senat dargelegt, dass der Gläubiger auf eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung seines Anspruchs auch dann nicht verzichten kann, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt und die Sequestration des Schuldnervermögens angeordnet ist (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609, und vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84) oder wenn Anträge auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung (Senatsurteil in BFHE 200, 475) oder auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Senatsentscheidungen vom 6. Februar 2006 VII B 52/05, BFH/NV 2006, 1159, und in BFH/NV 2005, 1384) gestellt sind.
  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

    Auszug aus BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05
    Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024).
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

  • BFH, 23.09.2015 - VII B 66/15

    Zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderung zum Erhalt eines

    Zudem weiche das FG von den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Januar 2005 VII B 144/04 (BFH/NV 2005, 1384) und vom 19. November 2007 VII R 1/05 (BFH/NV 2008, 621) ab.

    Denn das FG hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der von den Senatsentscheidungen in BFH/NV 2005, 1384 und in BFH/NV 2008, 621 abweicht.

    Vielmehr hat es den Beschluss in BFH/NV 2008, 621 ausdrücklich in Bezug genommen und zu erkennen gegeben, dass es den dort aufgestellten Grundsätzen folgt.

    In seinem Beschluss in BFH/NV 2008, 621 hat der Senat das Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs trotz Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt in den Fällen bejaht, in denen das Insolvenzgericht von einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO abgesehen hat und in denen für den Mineralölhändler die Aussicht bestand, in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.

  • FG München, 13.09.2012 - 14 K 722/11

    Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

    Somit kann auf die rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch dann nicht verzichtet werden, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 2011 VII R 11/10, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353).

    17 Die gerichtliche Verfolgung muss zügig erfolgen, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

    Zum anderen ist auch im Streitfall zumindest noch eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen denkbar gewesen, weil sich die Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung nicht darauf erstreckt hat und Grundpfandrechte daher bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin verwertet werden durften (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO; vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

    Der Umstand, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, führt jedoch nicht dazu, dass der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen und seine Prozessführungsbefugnis verliert (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 15.04.2015 - 4 K 2624/14

    Vergütung von Energiesteuer aufgrund eines unvermeidbaren Zahlungsausfalls

    Gerade dadurch unterscheide sich der Fall von dem des BFH-Beschlusses vom 19.11.2007, VII R 1/05.

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, welche rechtlichen Schritte erwartet werden können (BFH Beschluss vom 19.11.2007, VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).

    Die Klägerin hatte keine Aussicht, in etwaiges unbewegliches Vermögen der Spedition A vollstrecken zu können (s. BFH Beschluss vom 19.11.2007, VII R 1/05).

  • FG München, 25.06.2014 - 14 K 2169/12

    Rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung i.S.d. § 60 EnergieStG

    Somit kann auf die rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch dann nicht verzichtet werden, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 2011 VII R 11/10, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353).

    Die gerichtliche Verfolgung muss zügig erfolgen, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

    Zudem ist im Streitfall zumindest noch eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen denkbar gewesen, weil sich die Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung nur auf das bewegliche Schuldnervermögen erstreckt hat und Grundpfandrechte daher bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin verwertet werden durften (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO; vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

  • FG München, 13.09.2012 - 14 K 723/11

    Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

    Somit kann auf die rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch dann nicht verzichtet werden, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist (BFH-Urteil vom 11. Januar 2011 VII R 11/10, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353).

    20 Die gerichtliche Verfolgung muss zügig erfolgen, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

    Zudem ist im Streitfall zumindest noch eine Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen denkbar gewesen, weil sich die Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung nur auf das bewegliche Schuldnervermögen erstreckt hat und Grundpfandrechte daher bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin verwertet werden durften (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO; vgl. dazu BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, a. a. O.).

  • BFH, 09.11.2010 - VII B 153/10

    Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG

    Der Umstand, dass über die Vermögen der A-GmbH und der K-OHG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden sei, habe die Klägerin nicht davon entbinden können, eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche einzuleiten (Senatsbeschluss vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).

    Auch die Frage, ob Kaufpreisansprüche selbst dann --z.B. durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids-- gerichtlich verfolgt werden müssen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden ist, ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 621, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 5. März 2007 VII B 189/06, BFH/NV 2007, 1353).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

    Gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa Urteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332; vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621; vom 19. April 2007 VII R 45/05, BFH/NV 2007, 1433, jeweils m.w.N.; Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217; Jatzke, ZfZ 2008, 248, 250), der sich der Senat anschließt, die rückständigen Forderungen beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung in das streitige Verfahren (§ 696 Abs. 3 ZPO) und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§§ 704 ff. ZPO).

    Ausgehend davon, dass die in der Steuervergütung liegende Abwälzung des Steuerrisikos auf die Allgemeinheit erst dann gewährt werden kann, wenn selbst nachdrückliches Bemühen um die Vermeidung des Steuerausfalls vergeblich geblieben ist (zusammenfassend Jatzke, ZfZ 2008, 248, 249), gilt auch insofern das Gebot zügiger Rechtsverfolgung (vgl. BFH, Urteil vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).

  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat entschieden, dass selbst ein Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung oder die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens den Mineralöllieferanten nicht von der Pflicht entbindet, den Anspruch --z.B. durch die Erwirkung eines Mahnbescheids-- rechtzeitig gerichtlich zu verfolgen (Senatsentscheidungen in BFHE 200, 475, und vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621), wobei es unbeachtlich ist, ob diese Maßnahme tatsächlich zum Erfolg führt.
  • BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines

    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384; vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347, und 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).
  • BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs

    Denn es liegt auf der Hand, dass sich die Rechtsprechung des BFH zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderungen (z.B. zum Merkmal der Rechtzeitigkeit: Senatsentscheidungen vom 8. Januar 2003 VII R 7/02, BFHE 200, 475, 478, ZfZ 2003, 165, und vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304; zur Vereinbarung von Ratenzahlungen: BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179, ZfZ 2000, 307 oder zur Beantragung eines Mahnbescheids selbst bei Insolvenz des Kaufpreisschuldners: BFH-Entscheidungen vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621, und vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109) nicht ohne Weiteres auf die Fälle übertragen lässt, bei denen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt und bei denen den Handlungen des Antragstellers, die vor dem Erwirken dieses Titels vorgenommen worden sind (z.B. Mahnungen oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids), keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr zukommt.
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2018 - 11 K 371/17

    Rückerstattung von Energiesteuer nach § 60 EnergieStG für im Rahmen eines

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 11 K 732/11

    Anforderungen an das Forderungsmanagement eines Mineralölhändlers zur Erlangung

  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

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