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   BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06   

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https://dejure.org/2007,14297
BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06 (https://dejure.org/2007,14297)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2007 - IX R 16/06 (https://dejure.org/2007,14297)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2007 - IX R 16/06 (https://dejure.org/2007,14297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 174 Abs. 4; ; AO § 367 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 367 Abs. 2; ; AO § 367 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zahlungen, die ein Bauherr nach dem Dritten Förderungsweg erhält, sind als Mieteinnahmen im Jahr des Eingangs zu erfassen; kein Verstoß gegen § 367 Abs. 2 Satz 2 AO bei Änderung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 367 Abs 2
    Einspruchsverfahren; Treu und Glauben; Verböserungshinweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 730
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Der Bescheid erfasst in materiell-rechtlicher Hinsicht zu Recht die Zahlungen der Landesbodenkreditanstalt nach dem Dritten Förderungsweg als Mieteinnahmen im Jahr des Eingangs (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14. Oktober 2003 IX R 12/02, BFH/NV 2004, 333).

    Schon mit seinem Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14 und in BFH/NV 2004, 333 und seine Absicht, auf deren Grundlage die Fördermittel als Mieteinahmen im Streitjahr --verbösernd-- zu berücksichtigen, hat das FA der Anforderung des § 367 Abs. 2 AO Rechnung getragen, weil das Maß der geplanten Änderungen offen gelegt wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177, und in BFH/NV 1993, 599).

  • BFH, 21.09.1983 - II R 153/82

    Einspruchsverfahren - Verböserung - Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Diesen Anforderungen genügt ein Hinweis, der erkennen lässt, in welchem Umfang das FA seine Rechtsauffassung geändert hat (BFH-Urteil vom 21. September 1983 II R 153/82, BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177; vom 15. Dezember 1992 VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599).

    Schon mit seinem Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14 und in BFH/NV 2004, 333 und seine Absicht, auf deren Grundlage die Fördermittel als Mieteinahmen im Streitjahr --verbösernd-- zu berücksichtigen, hat das FA der Anforderung des § 367 Abs. 2 AO Rechnung getragen, weil das Maß der geplanten Änderungen offen gelegt wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177, und in BFH/NV 1993, 599).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 12/02

    VuV - öffentliche Fördermittel

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Der Bescheid erfasst in materiell-rechtlicher Hinsicht zu Recht die Zahlungen der Landesbodenkreditanstalt nach dem Dritten Förderungsweg als Mieteinnahmen im Jahr des Eingangs (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14. Oktober 2003 IX R 12/02, BFH/NV 2004, 333).

    Schon mit seinem Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14 und in BFH/NV 2004, 333 und seine Absicht, auf deren Grundlage die Fördermittel als Mieteinahmen im Streitjahr --verbösernd-- zu berücksichtigen, hat das FA der Anforderung des § 367 Abs. 2 AO Rechnung getragen, weil das Maß der geplanten Änderungen offen gelegt wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177, und in BFH/NV 1993, 599).

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 27/91

    Voraussetzungen für eine Verböserung im Einspruchsverfahren - Mitteilung der

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Diesen Anforderungen genügt ein Hinweis, der erkennen lässt, in welchem Umfang das FA seine Rechtsauffassung geändert hat (BFH-Urteil vom 21. September 1983 II R 153/82, BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177; vom 15. Dezember 1992 VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599).

    Schon mit seinem Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14 und in BFH/NV 2004, 333 und seine Absicht, auf deren Grundlage die Fördermittel als Mieteinahmen im Streitjahr --verbösernd-- zu berücksichtigen, hat das FA der Anforderung des § 367 Abs. 2 AO Rechnung getragen, weil das Maß der geplanten Änderungen offen gelegt wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 139, 225, BStBl II 1984, 177, und in BFH/NV 1993, 599).

  • BFH, 10.11.1989 - VI R 124/88

    Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Nach ständiger Rechtsprechung soll der Einspruchsführer damit die Gelegenheit erhalten, den Einspruch zurückzunehmen und dadurch die Verböserung abzuwenden (BFH-Urteil vom 10. November 1989 VI R 124/88, BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 367 AO Rz 192, m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob dieser --ausreichende-- Hinweis deshalb entbehrlich gewesen ist, weil die Änderung unabhängig von der Änderungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach § 174 Abs. 4 AO vorgenommen werden konnte und infolgedessen durch eine Einspruchsrücknahme nicht hätte abgewendet werden können (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414; vom 21. August 1996 I R 75/95, BFH/NV 1997, 314, sowie vom 12. Juli 2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228).

  • BFH, 21.08.1996 - I R 75/95

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktienpaketen - Übertragung

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob dieser --ausreichende-- Hinweis deshalb entbehrlich gewesen ist, weil die Änderung unabhängig von der Änderungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach § 174 Abs. 4 AO vorgenommen werden konnte und infolgedessen durch eine Einspruchsrücknahme nicht hätte abgewendet werden können (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414; vom 21. August 1996 I R 75/95, BFH/NV 1997, 314, sowie vom 12. Juli 2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 10/04

    Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob dieser --ausreichende-- Hinweis deshalb entbehrlich gewesen ist, weil die Änderung unabhängig von der Änderungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach § 174 Abs. 4 AO vorgenommen werden konnte und infolgedessen durch eine Einspruchsrücknahme nicht hätte abgewendet werden können (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 159, 405, BStBl II 1990, 414; vom 21. August 1996 I R 75/95, BFH/NV 1997, 314, sowie vom 12. Juli 2005 II R 10/04, BFH/NV 2006, 228).
  • FG München, 20.12.2005 - 13 K 2398/04

    Keine Änderung zu Ungunsten bei fehlerhaftem Verböserungshinweis; Grundsatz von

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 16/06
    Mit der Revision gegen das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 622 veröffentlichte Urteil rügt das FA Verletzung des § 367 Abs. 2 AO.
  • BFH, 16.04.2013 - IX R 22/11

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4, Abs. 3 AO: Negativer

    Es durfte durch die Änderung des Steuerbescheids für das Streitjahr die richtigen steuerlichen Folgen ziehen und die Mittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfassen (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 25. September 2007 IX R 16/06, BFH/NV 2008, 730, unter 2.; vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056, unter 2.

    Über die im Streitfall vorliegende Konstellation, die mit der Entscheidung zwischen periodenübergreifender und punktueller Erfassung desselben Sachverhalts zwingend zu einer betragsmäßigen Überschneidung im ersten Jahr führt, wurde bislang nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen: BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 730, unter II.2. a.E.; zum "umgekehrten" Fall vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1056).

  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 5 K 257/06

    Liebhaberei - Überprüfung von Gasgeräten an Wohnwagen und Wohnmobilen auf

    Schließlich durfte der Bekl die Änderung nach § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO vornehmen, da die Kenntnis in Bezug auf die Arbeitsstätte eine neue Tatsache darstellt, die zu einer höheren Steuer führt und § 367 Abs. 2 AO nicht entgegensteht (BFH-Urteil vom 25. September 2007 IX R 16/06, BFH/NV 2008, 730).
  • FG München, 02.08.2016 - 2 K 1885/16

    Steuerrechtliche Streitigkeit zwischen Zwillingsbrüdern

    Der Hinzugezogene ist klagebefugt, wenn die Finanzbehörde dem Einspruch des Einspruchsführers in der Einspruchsentscheidung abhilft, dem Hinzugezogenen die Einspruchsentscheidung bekanntgegeben worden ist und in der Einspruchsentscheidung (bindende) Feststellungen getroffen sind, die gemäß § 174 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 AO im Folgeänderungsverfahren für den Hinzugezogenen zu einer nachteiligen Korrektur führen können (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2009 IX R 16/06, BStBl II 2009, 732, m.w.N.).
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