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   BFH, 05.12.2007 - V R 63/05   

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https://dejure.org/2007,4201
BFH, 05.12.2007 - V R 63/05 (https://dejure.org/2007,4201)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2007 - V R 63/05 (https://dejure.org/2007,4201)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - V R 63/05 (https://dejure.org/2007,4201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH; Vorliegen eines Leistungsaustauschs

  • Judicialis

    FGO § 45; ; FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtige Erfüllung der Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; Erfordernis eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und einer empfangenen Gegenleistung; Fehlender notwendiger Zusammenhang zwischen der erbrachten ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Abfallentsorgung durch GmbH unterliegt der Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zuschüsse
    Umsatzsteuerliche Behandlung
    Zuwendungen aus öffentlichen Kassen
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 10 Abs 1, UStG 1993 § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 11 Teil A Abs 1
    Abfall; Deponie; Entgelt; Leistungsaustausch; Veräußerungsgewinn; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 996
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 01.02.2007 - V R 69/05

    USt: Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    Dagegen fehlt es regelmäßig an dem notwendigen Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und erhaltenem Gegenwert, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen, wenn also die Zahlung nur dazu dient, die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten (BFH-Urteile vom 11. April 2002 V R 65/00, BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782, unter II.1.; vom 1. Februar 2007 V R 69/05, BFH/NV 2007, 1205, unter II.B.2.b bb).

    Ob eine GmbH nach handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen einen Gesellschafterzuschuss erhalten hat oder nicht, ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1205, unter II.B.2.b bb).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    Der Kreis stellte diesen Betrag der Klägerin im Jahre 1995 "zur Verfügung", nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 15. Dezember 1994 9 A 2251/93 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1995, 1238) entschieden hatte, dass derartige Veräußerungsgewinne dem Gebührenhaushalt wieder zuzuführen seien.

    Der Kreis und die Klägerin seien sich aufgrund des Urteils des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in NVwZ 1995, 1238 einig gewesen, dass der "Veräußerungsgewinn" auf die Klägerin übertragen werde, um ihn in die Entgeltkalkulation einfließen zu lassen.

  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    27 ff.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391, unter II.1.).

    Nicht erforderlich ist, dass der Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch auf die Zahlung hat; es reicht aus, dass sie in seinem Interesse erfolgt (BFH-Urteil in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c).

  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    Ob eine Lieferung oder sonstige Leistung als gegen Entgelt ausgeführt und deshalb als steuerbarer Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 zu erfassen ist, setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1. m.w.N.; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb) das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und einer empfangenen Gegenleistung voraus.

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63, unter II.1.b; in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    Ob eine Lieferung oder sonstige Leistung als gegen Entgelt ausgeführt und deshalb als steuerbarer Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 zu erfassen ist, setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1. m.w.N.; vom 9. November 2006 V R 9/04, BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb) das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und einer empfangenen Gegenleistung voraus.
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    a) Entgegen der Ansicht des FG erfordert eine Leistung gegen Entgelt nicht notwendig eine "Finalität" des Handelns in dem Sinne, dass der Leistende leistet, um eine Gegenleistung zu erhalten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 92/01, BFHE 201, 339, BStBl II 2003, 732, unter II.2.b).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-144/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    11 ff.; vom 15. Juli 2004 C-144/02, Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 2004, I-6985, Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 625 Randnrn.
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63, unter II.1.b; in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb, m.w.N.).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    - mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (EuGH-Urteile vom 22. November 2001 C-184/00, Office des produits wallons, Slg. 2001, I-9115, BFH/NV Beilage 2002, 33 Randnrn.
  • BFH, 16.11.2004 - V B 104/04

    USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
    27 ff.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391, unter II.1.).
  • BFH, 11.04.2002 - V R 65/00

    Kein Leistungsaustausch bei entgeltlicher Übernahme von Gesellschaftsverlusten

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

    Eine Zahlung eines Gesellschafters ist vielmehr auch dann im Gesellschaftsverhältnis begründet, wenn sie nur dazu dient, die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten (vgl. BFH-Urteile vom 05.12.2007 - V R 63/05, BFH/NV 2008, 996, unter II.1.a, Rz 38; in BFH/NV 2009, 795, unter II.2.c aa, Rz 22).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Erbringt jedoch ein Unternehmer in Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Leistungen gegen Entgelt, ist grundsätzlich von einem steuerbaren Leistungsaustausch auszugehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, Leitsatz 1; vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996; in BFHE 225, 155, BStBl II 2009, 749, unter II.3.a ee; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, unter II.2.a aa; in BFH/NV 2011, 458, Rz 19).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 76/07

    Kapitalzuführungen öffentlich-rechtlicher GmbH-Gesellschafter an die GmbH auch

    Der Leistungsempfänger muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403; vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996; vom 11. April 2002 V R 65/00, BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782).

    Dabei spielt es allerdings keine Rolle, ob eine GmbH nach handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen einen Gesellschafterbeitrag erhalten hat oder nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 996, unter II.1.a, m.w.N.).

    Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich eine Körperschaft und ihre Gesellschafter in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt demgegenüber grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 403, unter II.1.b, m.w.N.; in BFH/NV 2008, 996, unter II.1.a, m.w.N.).

    In diesem Sinn hat der BFH im Urteil in BFH/NV 2008, 996 (unter II.1.d) Zahlungen zur Stärkung des Eigenkapitals --ohne Berücksichtigung der Gewinn- oder Verlustsituation-- nicht als Entgelt beurteilt.

  • BFH, 05.08.2010 - V R 54/09

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf

    Erbringt ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Leistungen zur Erfüllung der von ihm vertraglich gegen Entgelt übernommenen Aufgaben, ist grundsätzlich von einem Leistungsaustausch auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 20/05, BFHE 219, 403, BStBl II 2009, 483, Leitsatz 1, und vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996, Leitsatz 2).
  • FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 2518/04

    Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe eines Entsorgungsvertrages als sonstige

    Soweit der Berichterstatter in einem Hinweis vom 10.11.2008 auf das BFH-Urteil vom 05. Dezember 2007 V R 63/05 abstelle, übersehe er zum einen, dass dessen Aussagen in der Literatur nicht unumstritten seien, und zum anderen, dass das Gericht im Ergebnis den Erhalt von Fördermitteln im konkreten Fall nicht für ein umsatzsteuerbares Leistungsentgelt gehalten habe.

    Dagegen fehlt es regelmäßig an dem notwendigen Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und erhaltenem Gegenwert, soweit ein Gesellschafter aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis begründet sind, die Verluste seiner Gesellschaft übernimmt, um ihr die weitere Tätigkeit zu ermöglichen, wenn also die Zahlung nur dazu dient, die Gesellschaft mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital auszustatten (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996).

    Da dieser - wie dargelegt - einen gegenseitigen Vertrag darstellt, ist grundsätzlich vom Vorliegen eines Leistungsaustausch auszugehen (BFH in BFH/NV 2008, 996).

    Ob und gegebenenfalls inwieweit die Stadt neben der vom Beklagten umsatzsteuerlich erfassten Weiterleitung der streitbefangenen Zuschüsse im Tausch (§ 10 Abs. 2 Satz 2 UStG) weitere Entgelte, z.B. die Ermöglichung der unmittelbaren Entgelterhebung bei den Einleitern, an die Klägerin entrichtet hat, bedarf ebenso wenig einer Entscheidung, wie die Frage, ob eine höhere Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 UStG anzusetzen ist (vgl. BFH in BFH/NV 2008, 996).

  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

    Auch das BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 ( V R 63/05) stütze die Auffassung des Beklagten nicht.

    Eine Verknüpfung der Leistung und des Entgelts erfordert aber nicht notwendig eine Finalität des Handelns in dem Sinne, dass der Leistende leistet, um eine Gegenleistung zu erlangen (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, S. 996 ).

    Nach der Rechtsprechung liegt ein Vorteil im Sinne des Mehrwertsteuerrechts vor, wenn der Leistungsempfänger einen Vorteil erhält, der einen Kostenfaktor seiner Tätigkeit bilden könnte (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2007, S. 996).

  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 7 K 7183/06

    Umsatzsteuerpflicht von Haftungsvergütungen von Komplementär-GmbHs

  • BFH, 06.05.2014 - XI B 4/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten Zuschusses zur

  • FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13

    Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe

  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2018 - 9 K 1021/15

    Kein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bei Zuschüssen einer

  • BFH, 02.09.2010 - V R 23/09

    Leistungsaustausch zwischen gesetzlich zuständiger Körperschaft und Beliehenem

  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • BFH, 11.02.2010 - V R 30/08

    Übernahme kommunaler Aufgabe durch Unternehmer - Leistungserbringung bei

  • FG Hessen, 14.09.2016 - 1 K 2146/12

    Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

  • FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 1575/18

    Steuerbarkeit eines Umsatzes durch Geschäftsveräußerung

  • BFH, 31.03.2008 - XI B 191/07

    Umsatzsteuerpflicht von investitionsgebundenem Entgelt - Keine Zulassung wegen

  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 3176/06

    Ausgleichszahlungen eines Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung an

  • FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06

    Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und

  • FG Niedersachsen, 20.07.2023 - 5 K 75/21

    Leistungsaustausch; Naturschutz; öffentliche Hand; Zuwendungen der öffentlichen

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 3 K 765/06

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Überlassung einer Milchquote an die sog.

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - 3 K 716/10

    Ausgliederung der Abfallentsorgung: Übertragung einer zur Stabilisierung der

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