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   BFH, 24.09.2008 - I B 28/08   

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https://dejure.org/2008,15745
BFH, 24.09.2008 - I B 28/08 (https://dejure.org/2008,15745)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2008 - I B 28/08 (https://dejure.org/2008,15745)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2008 - I B 28/08 (https://dejure.org/2008,15745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids (hier: festgestellter Verlustanteil aus der Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.06.2005 - X R 31/04

    Grundlagenbescheid; Bindungswirkung

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 28/08
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein zunächst nicht oder fehlerhaft ausgewerteter Grundlagenbescheid später geändert wird und das FA aus dem Änderungsbescheid die gebotenen Konsequenzen zieht (BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 219/85, BFHE 153, 285, BStBl II 1988, 711; vom 29. Juni 2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 57/88

    Steuerbescheid - Sachverhalt - Zuständigkeit

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 28/08
    Die Aufgabe, den Folgebescheid an den Grundlagenbescheid anzupassen, rechtfertigt allerdings keine Wiederaufrollung der gesamten Steuerveranlagung; sie reicht nur so weit, wie es die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids verlangt (BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 57/88, BFHE 164, 502, BStBl II 1991, 821).
  • BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97

    Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 28/08
    Der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Grundlagenbescheids darf deshalb nicht zum Anlass genommen werden, für den Folgebescheid bedeutsame Besteuerungsgrundlagen zu ändern, wegzulassen oder erstmals aufzunehmen, die weder Gegenstand des Grundlagenbescheids sind noch durch seinen Regelungsinhalt beeinflusst werden (BFH-Beschluss vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 219/85

    Werden die in einem Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in

    Auszug aus BFH, 24.09.2008 - I B 28/08
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein zunächst nicht oder fehlerhaft ausgewerteter Grundlagenbescheid später geändert wird und das FA aus dem Änderungsbescheid die gebotenen Konsequenzen zieht (BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 219/85, BFHE 153, 285, BStBl II 1988, 711; vom 29. Juni 2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 38/13

    Umfang der Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids

    Die Aufgabe, den Folgebescheid an den Grundlagenbescheid anzupassen, rechtfertigt keine Wiederaufrollung der gesamten Steuerveranlagung; sie reicht nur so weit, wie es die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids verlangt (BFH-Urteil vom 7. Mai 2008 X R 21/05, BFH/NV 2008, 1436, unter II.1.b; Beschluss vom 24. September 2008 I B 28/08, BFH/NV 2009, 117, unter II.1.).
  • FG Köln, 20.06.2013 - 6 K 2552/10

    Bindungswirkung, Grundlagenbescheid

    Der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Grundlagenbescheids darf deshalb nicht zum Anlass genommen werden, für den Folgebescheid bedeutsame Besteuerungsgrundlagen zu ändern, wegzulassen oder erstmals aufzunehmen, die weder Gegenstand des Grundlagenbescheids sind noch durch seinen Regelungsinhalt beeinflusst werden (BFH-Beschluss vom 24.09.2008 I B 28/08, BFH/NV 2009, 117).
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