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   BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08   

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https://dejure.org/2009,10953
BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08 (https://dejure.org/2009,10953)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2009 - VI R 31/08 (https://dejure.org/2009,10953)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2009 - VI R 31/08 (https://dejure.org/2009,10953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; FGO § 126 Abs. 3
    Berücksichtigung der Kosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Rechtsprechung bei beruflich begründeter doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Kosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1, FGO § 76, FGO § 73
    Berufliche Veranlassung; Doppelte Haushaltsführung; Familienwohnsitz; Wegverlegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08
    Dabei wird auch zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die beiden zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07 und VI R 58/06.
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08
    Dabei wird auch zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • FG Niedersachsen, 30.11.2006 - 1 K 387/04

    Doppelte Haushaltsführung; Wohnsitzverlegung

    Auszug aus BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08
    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. November 2006 1 K 387/04, 1 K 340/05 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 11. Oktober 2005 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 30. Juni 2005 dahin abzuändern, dass die Einkommensteuer für 2002 bzw. 2004 unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für die Kosten einer doppelten Haushaltsführung herabgesetzt wird.
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung sei auch dann anzunehmen, wenn die Hauptwohnung verlegt und die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort beibehalten werde (VI R 23/07, BFHE 224, 420; VI R 58/06, BFHE 224, 413; VI R 53/07, nv; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).

    Im Jahresbericht 2009 wurden unter der Überschrift "Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen" weitere anhängige Revisionsverfahren aufgeführt (VI R 58/06, VI R 53/07 und VI R 31/08).

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (sog. Wegverlegungsfall, vgl. hierzu Senatsurteile vom 5. März 2009 VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016, und vom 6. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046).
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Denn liegt eine doppelte Haushaltsführung dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt, und ist die Errichtung des Zweithaushalts am Beschäftigungsort beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer den Zweithaushalt unterhält, um von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsuchen zu können (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256), dann wohnt der Arbeitnehmer in einer Wohnung am Beschäftigungsort, wenn er von dort aus ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte täglich aufsuchen kann.
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    So hat der Senat schon in seinen Urteilen in den so genannten Wegverlegungsfällen entschieden, dass durch die Begründung einer doppelten Haushaltsführung zum ohnehin vorhandenen Haupthaushalt ein Zweithaushalt hinzukommt, ohne dass die Motive einer "Aufspaltung" der Haushaltsführung oder der Wahl des Ortes des Haupthausstands über die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung entscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).
  • BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09

    Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall

    Der Senat verweist zur Begründung im Einzelnen auf seine Urteile vom 5. März 2009, mit denen er seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in den sogenannten Wegverlegungsfällen geändert hat (BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256).
  • FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13

    Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung

    Eine solche aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -  BFH -  und der Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und eine bereits vorhandene oder neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzt, um von dort aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (vgl. Urteil des BFH vom 5. März 2009 VI R 23/07, Bundessteuerblatt -  BStBl - II 2009, 1016; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012; Urteil des BFH vom 05. März 2009 VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256; Urteil des BFH vom 06. Mai 2010 VI R 34/09, BFH/NV 2010, 2046; Urteil des BFH vom 10. März 2010 VI R 47/09, BFH/NV 2010, 1269; R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR 2010; Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2009 S 2352 A-5-St 211).
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