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   BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08   

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https://dejure.org/2009,6063
BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08 (https://dejure.org/2009,6063)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - IX R 51/08 (https://dejure.org/2009,6063)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - IX R 51/08 (https://dejure.org/2009,6063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab entstandene Werbungskosten im Hinblick auf künftige Vermietung

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für den Einbau eines neuen Heizkessels als vorab entstandene Werbungskosten; Vorherige Nutzung einer Eigentumswohnung für den Eigenbedarf und spätere Vermietung als Hindernis für die Geltendmachung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jed.de (Kurzinformation)

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase keine Werbungskosten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei geplanter Vermietung - Zeitpunkt der Reparaturen beachten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Es kommt in beiden Fällen der Typisierung nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen nach der Zweckbestimmung (auch) der jeweils anderen Nutzungsart zugute kommen sollen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten während der Vermietungszeit ausgeführt, geht der BFH typisierend davon aus, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • FG Saarland, 28.08.2008 - 1 K 2073/04

    Bei Aufwendungen, die noch im Zeitraum der Eigennutzung einer Immobilie getätigt

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08
    Das Finanzgericht (FG) sah in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1705 veröffentlichten Urteil einen Ausnahmefall, in dem der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der Einkunftserzielung die private Nutzung der Wohnung überlagere.
  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Da in diesem während der Vermietungszeit Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden sind, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung typisierend davon aus, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343; vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 277).
  • BFH, 03.07.2009 - IX B 19/09

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab

    Danach sind Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten an einer Wohnung, die der Steuerpflichtige während der Zeit der Selbstnutzung durchführt, grundsätzlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten mit Blick auf eine nach der Eigennutzung geplante Vermietung abziehbar (BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen nach der Zweckbestimmung (auch) der jeweils anderen Nutzungsart zugutekommen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BStBl II 2001, 787; und vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259).
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