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   BFH, 01.04.2009 - X B 173/08   

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https://dejure.org/2009,10547
BFH, 01.04.2009 - X B 173/08 (https://dejure.org/2009,10547)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - X B 173/08 (https://dejure.org/2009,10547)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - X B 173/08 (https://dejure.org/2009,10547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; EStG § 20 Abs. 3; ; EStG § 21 Abs. 3; ; EStG § 22 Nr. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in gewerbliche Einkünfte bei fehlender Ausschöpfung substantieller Vermögenswerte; Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Geltendmachung einer grundsätzlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilie als gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in gewerbliche Einkünfte bei fehlender Ausschöpfung substanzieller Vermögenswerte; Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Geltendmachung einer grundsätzlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00 (BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; ebenso im Ansatz BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768) dann angenommen, wenn die Vermietung und der An- und Verkauf der Fahrzeuge planmäßig miteinander verflochten sind, um durch die Veräußerung der Fahrzeuge nach kurzer Vermietungsphase und weit vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer insgesamt überhaupt einen Gewinn zu erzielen.

    Insbesondere lässt der Kläger unberücksichtigt, dass der angerufene Senat in seinem Urteil in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464 die klägerische Betätigung in den Jahren 1991 und 1992 in ertragsteuerrechtlicher Hinsicht beurteilt hat.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil des FG weiche von den Rechtsgrundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) ab.

    Dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ist kein Rechtssatz zu entnehmen, dass mehrere Betätigungen eines Steuerpflichtigen ausnahmslos unabhängig voneinander zu beurteilen sind.

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Maßgebend hierfür ist neben der Verkehrsanschauung nicht die einzelne Betätigung, sondern das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 XI R 80/87, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, und vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Maßgebend hierfür ist neben der Verkehrsanschauung nicht die einzelne Betätigung, sondern das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1998 XI R 80/87, BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, und vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00 (BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; ebenso im Ansatz BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768) dann angenommen, wenn die Vermietung und der An- und Verkauf der Fahrzeuge planmäßig miteinander verflochten sind, um durch die Veräußerung der Fahrzeuge nach kurzer Vermietungsphase und weit vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer insgesamt überhaupt einen Gewinn zu erzielen.
  • BFH, 15.12.1999 - I R 16/99

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Ob ein Steuerpflichtiger gewerblich tätig wird, bestimmt sich, wie die Bezugnahme in diesem Beschluss auf das BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99 (BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404) belegt, danach, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht.
  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
    Maßgebend für die AfA ist vielmehr die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).
  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Maßgebend hierfür ist neben der Verkehrsanschauung nicht der einzelne Betätigungsakt, sondern das jeweilige, vom Tatsachengericht umfassend zu würdigende Gesamtbild der Verhältnisse (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 X B 173/08, BFH/NV 2009, 1260, unter 1.b, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes

    Maßgebend hierfür ist neben der Verkehrsanschauung nicht der einzelne Betätigungsakt, sondern das jeweilige, vom Tatsachengericht umfassend zu würdigende Gesamtbild der Verhältnisse (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, vgl. z.B. Beschluss vom 01.04.2009 X B 173/08, BFH/NV 2009, 1260).
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