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   BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08   

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https://dejure.org/2009,5922
BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08 (https://dejure.org/2009,5922)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2009 - VII R 40/08 (https://dejure.org/2009,5922)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2009 - VII R 40/08 (https://dejure.org/2009,5922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einfuhrabgaben: Begründungsanforderungen an Abgabenbescheid bei Zigarettenschmuggel; Schätzung

  • Judicialis

    ZK Art. 6 Abs. 3 S. 1; ; ZK Art. 202; ; AO § 121 Abs. 1; ; AO § 125; ; AO § 370

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Bescheids im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung; Rechtmäßigkeit der Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids und Zinsbescheids durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Begründung eines Einfuhrabgabenbescheids für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung eines Bescheids im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung; Rechtmäßigkeit der Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids und Zinsbescheids durch das Finanzgericht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 125, AO § 121, AO § 162
    Begründung; Nichtigkeit; Schätzung; Steuerbescheid; Steuerhinterziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1287
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.08.2008 - VII R 6/07

    Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
    Dass eine Steuerhinterziehung mit Strafe bedroht ist, ändert nichts an der rechtlichen Qualifizierung des damit zusammenhängenden Steueranspruchs (Senatsurteil vom 19. August 2008 VII R 6/07, BFHE 222, 199, BStBl II 2008, 947).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
    Ein nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Nichtigkeit der Schätzung führender Fall, in dem sich die Finanzbehörde nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415), ist der Streitfall jedenfalls nicht; entsprechende Feststellungen des FG, die eine solche Annahme rechtfertigen könnten, fehlen.
  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
    Jedenfalls kann es aber offenbleiben, ob das Fehlen näherer Ausführungen zu den Schätzungsgrundlagen ein Begründungsmangel ist, da Mängel bei der Begründung nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit eines Verwaltungsakts führen (BFH-Urteil vom 14. März 1990 X R 104/88, BFHE 160, 207, BStBl II 1990, 612).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 33/99

    Schätzungsbescheid; Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
    Ein nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Nichtigkeit der Schätzung führender Fall, in dem sich die Finanzbehörde nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 33/99, BFH/NV 2002, 1415), ist der Streitfall jedenfalls nicht; entsprechende Feststellungen des FG, die eine solche Annahme rechtfertigen könnten, fehlen.
  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08
    Zum anderen wird es unterschiedlich beurteilt und mag von den Umständen des Einzelfalls abhängen, welche Begründungsanforderungen an einen Schätzungsbescheid zu stellen sind, (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 40/98, BFHE 188, 10, BStBl II 1999, 382).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    (4) Lässt hingegen der Bescheid nicht erkennen, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind, liegen Mängel bei der Begründung der Schätzung vor, die nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes führen (BFH-Urteil vom 17. März 2009 VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Auch der Verweis der Kläger auf ein anhängiges Verfahren vor dem BFH (VII R 40/08) zur Frage der Nichtigkeit ist nicht geeignet, eine andere Beurteilung zu rechtfertigen.

    Das zwischenzeitlich ergangene Urteil in dieser Sache (Urteil vom 17.03.2009, BFH/NV 2009, 1287) steht vielmehr im Einklang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der oben angeführten Entscheidung des Senats.

  • FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 1099/14

    Anspruch eines Schuhherstellers auf Erstattung des Antidumpingzolls für aus China

    Mängel bei der Begründung führen nämlich nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit eines Verwaltungsakts (BFH Urteil v. 17. März 2009, VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287).
  • BFH, 16.08.2013 - III B 28/12

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung -

    aa) Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von der in der Beschwerdebegründung zitierten BFH-Rechtsprechung zur inhaltlichen Bestimmtheit (BFH-Beschluss vom 5. September 2005 X B 52/05, Steuer-Eildienst 2005, 2157) und zum Begründungserfordernis (BFH-Urteile vom 17. März 2009 VII R 40/08, BFH/NV 2009, 1287; vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897) eines Steuerbescheids ab.
  • FG Hamburg, 21.08.2009 - 4 K 181/09

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig

    Auf die vom beklagten Hauptzollamt gegen das finanzgerichtliche Urteil eingelegte Revision hob der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.03.2009 (VII R 40/08) das Urteil des Finanzgerichts vom 28.02.2008 (4 K 307/07) auf und wies die Klage ab.

    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.03.2009 (VII R 40/08) aufzuheben und festzustellen, dass der Steuer- und Zinsbescheid vom 10.05.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 04.07.2006 nichtig ist.

  • VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Eine vollständige Darstellung des Verfahrens und eine Mitteilung sämtlicher für die Berechnung erforderlicher Zahlen ist nicht erforderlich, da dies über die Pflicht zur Angaben der "wesentlichen Gründe" hinausgeht, vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008 , § 39 Rn. 45; OVG Weimar, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229, 232 zu § 15 ThürKAG; BFH, Urteil vom17. März 2009 - VII R 40/08 -, juris, zu § 121 AO.
  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; (Teil-) Rücknahme eines

    Den Fällen der willkürlichen Schätzung, in denen sich die Behörde nicht an den wahrscheinlichen Abgabegrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Abgabepflichtigen geschätzt hat, ist nicht der Fall gleichzustellen, in dem der Bescheid nicht erkennen lässt, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (BFH vom 17.3.2009 BFH/NV 2009, 1287).
  • FG Hamburg, 09.04.2010 - 4 V 31/10

    Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben:

    Dieser Klage gab der beschließende Senat mit Urteil vom 28.02.2008 (4 K 307/07) statt; auf die vom Antragsgegner eingelegte Revision hob der Bundesfinanzhof sodann mit Urteil vom 17.03.2009 (VII R 40/08) das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28.02.2008 (4 K 307/07) auf und wies die Klage ab.
  • VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 6961/12

    Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in

    Eine vollständige Darstellung des Verfahrens und eine Mitteilung sämtlicher für die Berechnung erforderlicher Zahlen ist nicht erforderlich, da dies über die Pflicht zur Angabe der "wesentlichen Gründe" hinausgeht, vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008 § 39 Rn. 45; OVG Weimar, Beschluss vom 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00 - NVwZ-RR 2003, 229, 232 zu § 15 ThürKAG; BFH, Urteil vom 17.03.2009 - VII R 40/08 - zu § 121 AO.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2014 - 7 K 4508/12

    Heranziehung eines Unternehmens zu Ausgleichsbeträgen nach der

    Eine vollständige Darstellung des Verfahrens und eine Mitteilung sämtlicher für die Berechnung erforderlicher Zahlen ist nicht erforderlich, da dies über die Pflicht zur Angaben der "wesentlichen Gründe" hinausgeht, vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008 , § 39 Rn. 45; OVG Weimar, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229, 232 zu § 15 ThürKAG; BFH, Urteil vom 17. März 2009 - VII R 40/08 -, juris, zu § 121 AO.
  • FG Hamburg, 06.08.2009 - 4 V 182/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwendung einer

  • FG München, 30.03.2010 - 13 K 2600/08

    Änderung von Schätzungsbescheiden aufgrund nachträglich bekanntgewordener

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 3668/08

    Nichtigkeit wegen objektiv willkürlichen Hoheitsaktes: Schätzung der Einkünfte

  • VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 6751/12

    Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Altenpflegeausgleichsverordnung zur Festsetzung

  • VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 3701/12

    Heranziehung der Altenpflegeausgleichsverordnung zur Festlegung der Zahlung eines

  • FG München, 02.07.2010 - 10 K 2876/09

    Keine Bestandskraftwirkung eines den Kindergeldanspruch ablehnenden Bescheids bis

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