Rechtsprechung
BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 378 AO; § 261 StPO; § 353 StPO
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung (Erörterungsmängel und Darstellungsversäumnisse); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung im Fall der Zahlungsunfähigkeit (Deliktscharakter; Erfolgsdelikt; Verletzungsdelikt; Abgrenzung von ... - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 153 Abs. 1 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 153 AO; § 371 AO; § 27b UStG
Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch nach vorsätzlicher Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung; nemo-tenetur-Grundsatz; Selbstbelastungsfreiheit; Suspendierung der Erklärungspflicht; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen - Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs - Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung - Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ...
- Betriebs-Berater
Umsatzsteuerhinterziehung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung eines Freispruchs; Finanzielle Schwierigkeiten als Motiv für die Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
- rechtsportal.de
AO § 153 Abs. 1 ; AO § 370 Abs. 1
Steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Abgabenordnung ( AO ) bei fehlender Kenntnis der Unrichtigkeit der Angaben bei Abgabe der Steuererklärung und späterer Erkenntniserlangung; Bestimmung des Zeitpunkts der strafrechtlichen ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 Abs. 1 Satz 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Pflicht zur Selbstanzeige
- IWW (Kurzinformation)
Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
- IWW (Kurzinformation)
Berichtigungspflicht des Steuerberaters für eigene Fehler?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strafbare Nichtberichtigung einer unrichtigen Steuererklärung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen durch Nichterfüllung der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht
Besprechungen u.ä. (5)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Anzeige- und Berichtigungspflicht bei zuvor bedingt vorsätzlich abgegebener unrichtiger Steuererklärung (RA Dr. Jörg Alvermann / RA Dr. Peter Talaska; HRRS 3/2010, S. 166)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung: Anzeige- und Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen, wenn er zuvor mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
§ 153 AO: Die strafbewehrte Berichtigungspflicht
- zis-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nemo tenetur-Grundsatz im Steuerstrafrecht - Verwertbarkeit einer gescheiterten Selbstanzeige? (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZIS 5/2012, S. 221-227)
- Betriebs-Berater (Entscheidungsbesprechung)
Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Strafbewehrung von § 153 AO: Prüfstein für Strafrechtsdogmatik und Verfassungsrecht im Steuerstrafrecht
Verfahrensgang
- BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08 (1)
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 479/08
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 210
- NJW 2009, 1984
- NStZ 2009, 508
- NStZ 2009, 512
- BB 2009, 1903
- DB 2009, 1236
- BFH/NV 2009, 1391
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.).b) Die Beweiswürdigung ist auch deshalb lückenhaft, weil sie sich - soweit Feststellungen getroffen worden sind - nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
- BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02
Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Hierzu bedarf es in den Urteilsgründen regelmäßig der Darstellung des Anklagevorwurfs, der getroffenen Feststellungen und einer Würdigung der Beweise (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 267 Rdn. 33 m.w.N.), insbesondere der gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 338). - BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.).
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00
Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Dies kann insbesondere dann zu bejahen sein, wenn die Taten in einem engen inneren Zusammenhang stehen (BGH NStZ 2001, 323, 324; NStZ-RR 2007, 195, 196 m.w.N.). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94
Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.). - BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97
Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.). - BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94
Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze und gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580 m.w.N.). - BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01
Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH NStZ 2002, 446). - BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90
Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Die Begründung eines Freispruchs muss daher so abgefasst werden, dass dem Revisionsgericht die Prüfung möglich ist, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt vollständig gewürdigt worden ist (vgl. BGH wistra 1991, 63). - BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03
Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der …
Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08
Der Prüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 369, 370; BGH NStZ 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 171;… BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25, jew. m.w.N.). - BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99
Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch; …
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04
Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …
- BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04
Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche …
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; Urteil vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182). - OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16
Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten
Dabei sind die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen nicht geringer als im Falle einer Verurteilung (BGH NStZ 2009, 512; NStZ 2002, 446;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
Die Angeklagte befand sich damit nicht in einer unauflösbaren Konfliktlage, die im Hinblick auf den Grundsatz "nemo tenetur se ipsum accusare' und das in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO normierte Zwangsmittelverbot ihrer steuerrechtlichen Erklärungspflicht entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, Rn. 26, BGHSt 53, 210, 218).
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Fall der Verurteilung (BGH, Urteile vom 27. November 2019 - 3 StR 301/19, NStZ-RR 2020, 116, 117;… vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 12; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513;… vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 27). - OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen …
Die an die Beweiswürdigung und deren Darstellung im Urteil gestellten Anforderungen sind bei einem freisprechenden Urteil nicht geringer als bei einer Verurteilung (vgl. BGH NStZ 2009, 512; Senat, Beschluss vom 16.08.2016, Az. 2 Ss 92/16). - BGH, 06.09.2016 - 1 StR 104/15
Freispruch eines früheren Mitglieds des Zentralvorstandes der Siemens AG …
Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind bei einem Freispruch nicht geringer als im Fall der Verurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513). - FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17
Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben
Zwar besteht schon nach dem Wortlaut des § 153 AO materiell eine Verpflichtung zur Nacherklärung, sofern die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Erklärung nachträglich (positiv) erkannt wird, und zwar selbst dann, wenn die ursprüngliche Erklärung mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegeben wurde (BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210; zust. FG Münster Urteil vom 28.04.2016 9 K 203/15 E; EFG 2016, 1136 Tz. 40, Heuermann in: Hübschmann/Hepp/Spitaler AO § 153 Lfg.Jedoch hätte im Falle der Unrichtigkeit und nachträglich erstmals positiver Kenntnis durch A hiervon die weitere Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch bisheriges Unterlassen einer Nacherklärung bestanden (dazu und zu dem Verhältnis zu einer ggf. vorangegangenen Straftat durch aktives Tun s. BGH Beschluss vom 17.03.2009 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Tz. 30: offengelassen, ob straflose Nachtat oder Straftat mit eigenständigem Schuldgehalt; zudem: nur solange mitbestrafte Nachtat, wie die Vortat verfolgt werden kann, d.h. nicht verjährt ist: BGH Beschluss vom 10.02.2015 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188 Tz. 28; BGH Beschluss vom 27.10.1992 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366 Tz. 6).
- OLG Brandenburg, 20.07.2016 - 53 Ss 3/16
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Öffentlichkeit der Verlesung; …
Erst im Anschluss daran folgt die entscheidende Beweiswürdigung (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, Urteil vom 29.11.2011 -1 StR 287/11, BeckRS 2012, 03294), in der der Tatrichter darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch notwendigen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (…ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; BGH NStZ-RR 2010, 182;… BGH NStZ-RR 2011, 275, Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.;… zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 28. Aufl., Rdnr. 619 ff.). - BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit); …
Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (…BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182;… vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25 (insoweit in BGHSt 58, 72 nicht abgedruckt); vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220). - BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08
Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen …
Denn bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Täter regelmäßig nicht in einer Zwangslage; er kann durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO, die auch in einer wahrheitsgemäßen Steuererklärung liegen kann, Straffreiheit erlangen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08). - BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …
- BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22
Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch …
- BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21
Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges …
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 26/12
Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (wiederholte Steuerhinterziehung; …
- BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden …
- BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein …
- BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18
Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort); …
- BGH, 21.02.2018 - 2 StR 431/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem …
- OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14
Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus …
- OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17
Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der …
- OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei …
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
- BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise; …
- BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung; …
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den …
- BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13
Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)
- FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 203/15
Änderbarkeit eines Einkommensteuerbescheides wegen nachträglich festgestellter …
- BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer …
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 301/19
Beweiswürdigung (Anforderungen an die umfassende Würdigung der festgestellten …
- BGH, 03.11.2011 - 3 StR 189/11
Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe); Zweifelssatz (Anwendung auf das …
- BGH, 26.01.2022 - 6 StR 395/21
Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Darstellung im Urteil: Anforderungen an die …
- LG Köln, 06.01.2020 - 116 Qs 7/19
Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen vor einem …
- AG Hannover, 16.11.2012 - 514 C 1281/12
Rechtsprechung
BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beginn und Dauer der Verjährung des Anspruch eines Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und einem Steuerberater bestehenden Vertragsverhältnis; Beginn der Verjährung bei Schadensersatzansprüchen zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater wegen des ...
- Judicialis
AO § 168; ; AO § 220 Abs. 2; ; AO § 240 Abs. 1; ; AO § 361 Abs. 1; ; StBerG § 68
- ra.de
- rechtsportal.de
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen der Verpflichtung des Mandanten zur Entrichtung von Säumniszuschlägen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 02.02.2005 - 21 O 266/03
- OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 10/05
- BGH, 18.09.2008 - IX ZR 173/05
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05 (1)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2009, 1391
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 130/06
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Das gilt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führt, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde ergeht oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wird (BGHZ 119, 69, 73 ; 129, 368, 389 f ;… BGH, Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, WM 2006, 590, 591; v. 13. Dezember 2007 - IX ZR 130/06, WM 2008, 611, 612 Rn. 11;… v. 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613, 614 Rn. 7;… v. 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612, 1613 Rn. 14;… v. 29. Mai 2008, aaO S. 1417 Rn. 16).Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, welcher Art der vom Steuerberater zu verantwortende, für den nachteiligen Steuerbescheid ursächlich gewordene Fehler ist (…BGH, Urt. v. 3. November 2005, aaO; v. 13. Dezember 2007, aaO).
Diese Grundsätze beruhen im Wesentlichen darauf, dass sich nicht allgemein voraussehen lässt, ob die Finanzbehörde einen steuerlich bedeutsamen Sachverhalt aufdeckt, welche Tatbestände sie aufgreift und welche Rechtsfolgen sie aus ihnen herleitet (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO Rn. 12).
Deshalb verschlechtert sich die Vermögenslage des Mandanten infolge einer steuerlichen Fehlberatung erst, wenn die Finanzbehörde mit dem Erlass ihres Steuerbescheids ihren Entscheidungsprozess abschließt und auf diese Weise den öffentlichrechtlichen Steueranspruch konkretisiert (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO).
Die auf den Erlass des Steuerbescheids abstellende Rechtsprechung schafft zudem Klarheit für alle Beteiligten (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO).
Sie schützt ferner das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant vor unnötigen Belastungen (BGHZ 119, 69, 74 , BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO).
Bei einer Vorverlegung des Verjährungsbeginns auf den Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestands würden die schutzwürdigen Belange des Mandanten nicht angemessen gewahrt, weil der Beratungsfehler und die dadurch ausgelösten Steuernachteile häufig erst lange nach der Beratung erkennbar werden (…BGH, Urt. v. 26. Mai 1994 - IX ZR 57/93, WM 1994, 1848, 1850; v. 13. Dezember 2007, aaO).
So beginnt sie bereits vor Erlass und Bekanntgabe des Bescheides, wenn die vom Steuerberater zu verantwortende Pflichtverletzung keine steuerliche Beratung betrifft (BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO Rn. 13;… v. 10. Januar 2008, aaO Rn. 8).
- BGH, 29.05.2008 - IX ZR 222/06
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater wegen …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Die Verjährung richtet sich nach dem zum 15. Dezember 2004 aufgehobenen § 68 StBerG (Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13, Satz 2 i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1, 3 EGBGB, vgl. BGH, Urt. v. 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06, WM 2008, 1416 Rn. 12).Das gilt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führt, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde ergeht oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wird (BGHZ 119, 69, 73 ; 129, 368, 389 f ;… BGH, Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, WM 2006, 590, 591;… v. 13. Dezember 2007 - IX ZR 130/06, WM 2008, 611, 612 Rn. 11;… v. 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613, 614 Rn. 7;… v. 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612, 1613 Rn. 14; v. 29. Mai 2008, aaO S. 1417 Rn. 16).
Diese Rechtsprechung hat der Senat auf Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen eines Fehlers bei der Lohnabrechnung übertragen: Wenn eine Einzugsstelle (§ 28b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB IV) oder ein Rentenversicherungsträger (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV) nicht erfüllte Beitragsansprüche mit Bescheid fest- und durchsetzt, entsteht dem Beitragspflichtigen erst mit Erlass des Beitragsbescheides ein Schaden; erst jetzt beginnt die Verjährung seines Schadensersatzanspruchs (…BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192 f.; v. 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06, WM 2008, 1416, 1417 Rn. 17).
Ferner entsteht einem Arbeitgeber bereits dann ein Schaden, wenn er Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer abführt, der tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig ist; sein Schadensersatzanspruch gegen den mit der Lohnabrechnung beauftragten Steuerberater beginnt mit der ersten Beitragszahlung zu verjähren (BGH, Urt. v. 29. Mai 2008, aaO Rn. 19).
- BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Entstanden ist der Anspruch im Allgemeinen, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 114, 150, 152 f ; 119, 69, 70 f ; 129, 386, 388) ; Unkenntnis des Schadens und damit des Ersatzanspruchs hindert den Verjährungsbeginn nicht (BGHZ 119, 69, 71) .Ist dagegen - objektiv betrachtet - noch offen, ob ein pflichtwidriges, mit einem Risiko behaftetes Verhalten zu einem Schaden führt, ist ein Ersatzanspruch noch nicht entstanden, so dass eine Verjährungsfrist nicht in Lauf gesetzt wird (BGHZ 119, 69, 71) .
Das gilt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führt, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde ergeht oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wird (BGHZ 119, 69, 73 ; 129, 368, 389 f ;… BGH, Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, WM 2006, 590, 591;… v. 13. Dezember 2007 - IX ZR 130/06, WM 2008, 611, 612 Rn. 11;… v. 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613, 614 Rn. 7;… v. 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612, 1613 Rn. 14;… v. 29. Mai 2008, aaO S. 1417 Rn. 16).
Sie schützt ferner das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant vor unnötigen Belastungen (BGHZ 119, 69, 74 , BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO).
- BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Entstanden ist der Anspruch im Allgemeinen, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 114, 150, 152 f ; 119, 69, 70 f ; 129, 386, 388) ; Unkenntnis des Schadens und damit des Ersatzanspruchs hindert den Verjährungsbeginn nicht (BGHZ 119, 69, 71) .Ein Sekundäranspruch, der die Beklagte verpflichtete, die Erblasserin so zu stellen, als sei die Primärverjährung nicht eingetreten (BGHZ 83, 17, 22 ; 129, 386, 391), kommt nicht in Betracht, wenn die Erblasserin rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten worden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34).
- BGH, 10.01.2008 - IX ZR 53/06
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Das gilt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führt, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde ergeht oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wird (BGHZ 119, 69, 73 ; 129, 368, 389 f ;… BGH, Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, WM 2006, 590, 591;… v. 13. Dezember 2007 - IX ZR 130/06, WM 2008, 611, 612 Rn. 11; v. 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613, 614 Rn. 7;… v. 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612, 1613 Rn. 14;… v. 29. Mai 2008, aaO S. 1417 Rn. 16).So beginnt sie bereits vor Erlass und Bekanntgabe des Bescheides, wenn die vom Steuerberater zu verantwortende Pflichtverletzung keine steuerliche Beratung betrifft (…BGH, Urt. v. 13. Dezember 2007, aaO Rn. 13; v. 10. Januar 2008, aaO Rn. 8).
- BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04
Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Das gilt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führt, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde ergeht oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wird (BGHZ 119, 69, 73 ; 129, 368, 389 f ; BGH, Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, WM 2006, 590, 591;… v. 13. Dezember 2007 - IX ZR 130/06, WM 2008, 611, 612 Rn. 11;… v. 10. Januar 2008 - IX ZR 53/06, WM 2008, 613, 614 Rn. 7;… v. 7. Februar 2008 - IX ZR 198/06, WM 2008, 1612, 1613 Rn. 14;… v. 29. Mai 2008, aaO S. 1417 Rn. 16).Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, welcher Art der vom Steuerberater zu verantwortende, für den nachteiligen Steuerbescheid ursächlich gewordene Fehler ist (BGH, Urt. v. 3. November 2005, aaO;… v. 13. Dezember 2007, aaO).
- BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80
Haftpflicht des Steuerberaters
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Ein Sekundäranspruch, der die Beklagte verpflichtete, die Erblasserin so zu stellen, als sei die Primärverjährung nicht eingetreten (BGHZ 83, 17, 22 ; 129, 386, 391), kommt nicht in Betracht, wenn die Erblasserin rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten worden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34). - BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94
Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Ein Sekundäranspruch, der die Beklagte verpflichtete, die Erblasserin so zu stellen, als sei die Primärverjährung nicht eingetreten (BGHZ 83, 17, 22 ; 129, 386, 391), kommt nicht in Betracht, wenn die Erblasserin rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wegen der Haftungsfrage anwaltlich beraten worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 227/94, WM 1996, 33, 34). - BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07
Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Sodann wird zu prüfen sein, ob die Zustellung des Mahnbescheids die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB in Verbindung mit Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB gehemmt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2008 - IX ZR 160/07, WM 2008, 1935 Rn. 7). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05
Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82) . - BFH, 18.07.2000 - VII R 32/99
Zahlungsverjährung bei der Einkommensteuer
- BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
Säumniszuschläge; Teilerlass
- BGH, 26.05.1994 - IX ZR 57/93
Beginn der Verjährung der Haftung eines Steuerberaters
- BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90
Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen
- BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98
Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge
- BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90
Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater
- BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S
Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den …
- BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78
Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber, …
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers gegen des Steuerberater …
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
- OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von …
Zwar hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes frühestens mit Zugang des dem Mandanten nachteiligen Steuerbescheids zu laufen beginnt (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 3. November 2005 - IX ZR 208/04, DStR 2006, 443 f., zitiert nach juris Rn. 8; Versäumnisurteil vom 5. März 2009 - IX ZR 173/05, BFH/NV 2009, 1391 ff., zitiert nach juris Rn. 10 - jeweils m. w. N.).Dies galt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führte, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde erging oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wurde (BGH, Versäumnisurteil vom 5. März 2009, a. a. O., Rn. 10).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 184/08
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, in der Regel mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids gemäß § 122 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 2 AO; auf die Unanfechtbarkeit kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH Urt.v. 3.11.2005, IX ZR 208/04, NJW-RR 2006, 642; BGH Urt.v. 7.2.2008, IX ZR 198/06, DB 2008, 1093;… BGH Urt.v. 29.5.2008, IX ZR 222/06, BGHReport 2008, 954; BGH Urt.v. 5.3.2009, IX ZR 173/05).
Rechtsprechung
BGH, 07.05.2009 - IX ZB 262/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der rechtsmißbräuchlichen Stellung eines Insolvenzantrags
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 34 Abs. 1 Alt. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 1; InsO § 7; InsO § 19
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Rechtsmissbräuchlichkeit der Stellung eines Insolvenzantrags durch das Finanzamt - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 06.09.2008 - 3 IN 254/07
- LG Bad Kreuznach, 23.10.2008 - 1 T 199/08
- BGH, 07.05.2009 - IX ZB 262/08
Papierfundstellen
- BFH/NV 2009, 1391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1986 - III ZR 55/85
Konkursantrag - Rechtsschutzinteresse - Forderungshöhe
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 262/08
Bei dieser Sachlage kann in dem Insolvenzantrag selbst bei Zurückweisung einer Leistung des Schuldners in Höhe von 8.700 EUR ein Rechtsmissbrauch nicht erblickt werden, weil auch nach Annahme dieser Zahlung die Antragstellung rechtfertigende Abgabenforderungen weiter offen geblieben wären (BGH, Beschl. v. 20. März 1986 - III ZR 55/85, NJW-RR 1986, 1188 f).