Rechtsprechung
BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen Auszahlung von Eigenheimzulage auf ein falsches Konto; Auszahlung der Eigenheimzulage gegenüber Ehegatten auf Konto nur eines Anspruchsberechtigten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 37 Abs. 2; AO § 228
Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis in Form eines Anspruchs auf Erstattung einer Eigenheimzulage - datenbank.nwb.de
Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen ungerechtfertigter Auszahlung von Eigenheimzulage auf ein falsches Konto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 06.12.2007 - 2 K 1818/07
- BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08
Papierfundstellen
- BFH/NV 2009, 1404
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR …
Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08
Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein aus der ungerechtfertigten Auszahlung ergeben hätte (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 229 AO Rz 5). - FG Sachsen, 06.12.2007 - 2 K 1818/07
Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Eigenheimzulage; Eine …
Auszug aus BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08
Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1682 veröffentlichten Urteil aus, der Zahlungsanspruch sei nach § 228 der Abgabenordnung (AO) verjährt.
- BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11
Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und …
In diesen Fällen steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO einer Zahlungsverjährung nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Rückforderungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Festsetzung allein durch die Auszahlung ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447, unter II.2.b; vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, unter II.a). - SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19
Keine Rückforderung von SGB II-Leistungen nach irrtümlicher Zahlung von …
Ein solcher Erstattungsanspruch entsteht gem. § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht wird (vgl. BFH, Urteile vom 12.05.2009 - IX R 2/08, Rn. 12, …und vom 06.06.2000 - VII R 104/98, Rn. 21, zitiert nach juris;… Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 165. Lieferung 04.2021, § 37 AO Rn. 122), hier also bereits zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto.Da hier der irrtümlichen Doppelzahlung keine Festsetzung durch Bescheid zugrunde lag, wurde der Anspruch gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO auch sofort mit seiner Entstehung, also im Zeitpunkt der Leistung, fällig (vgl. BFH, Urteil vom 12.05.2009 - IX R 2/08, Rn. 12;… Klein/Ratschow, 15. Aufl. 2020, AO § 37 Rn. 50).
- FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15
Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 …
Insoweit werde auf die BFH-Entscheidung vom 12. Mai 2009, Aktenzeichen IX R 2/08 verwiesen, wonach die Verjährungsfrist mit der Auszahlung der Eigenheimzulage zu laufen beginne.Anders als im vom Kläger genannten Urteil des BFH vom 12.05.2009 (BFH/NV 2009, 1404) liegt kein auf einer Fehlzahlung beruhender Rückforderungsanspruch vor und die Auszahlung an den Kläger war aufgrund der vorherigen Festsetzung der Eigenheimzulage zugunsten von A auch nicht ungerechtfertigt.
- FG München, 06.03.2019 - 6 K 3063/18
Festsetzung der Eigenheimzulage
Da bei der Gewährung von Eigenheimzulagen die Vorschriften für Steuervergütungen entsprechend anzuwenden sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Eigenheimzulagengesetz - EigZulG-), kann auch gezahlte Eigenheimzulage nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404).Bei Fehlzahlungen beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgte und nicht erst mit der späteren Änderung eines Steuerbescheids (hier die Aufhebung des Eigenheimzulagenbescheids im Jahr 2016; § 229 AO; vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404).
- FG Nürnberg, 06.03.2019 - 4 K 268/17
Haftungsbescheid vom 24. April 2013
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14
Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
Auch ein Zahlungsaufschub oder die Aussetzung der Vollziehung bewirkt eine Unterbrechung der Verjährungsfrist (…BFH, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315, juris; BFH, IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, juris). - FG Düsseldorf, 09.12.2020 - 4 K 1580/18
Nachträgliche Festsetzung von Zinsen, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag …
Gegenstand des Urteils war ein Erstattungsanspruch des beklagten Finanzamts, der sich ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein aus der ungerechtfertigten Auszahlung ergeben hatte (s. BFH Urteil v. 12.05.2009, IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404).