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   BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08   

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https://dejure.org/2009,8446
BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08 (https://dejure.org/2009,8446)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2009 - IX R 28/08 (https://dejure.org/2009,8446)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - IX R 28/08 (https://dejure.org/2009,8446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung; Realisationszeitpunkt des Auflösungsverlusts; fehlende tatsächliche Feststellungen des FG; Zweck des Instituts der Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 1 S. 1; ; EStG § 17; ; FGO § 105 Abs. 5; ; HGB § 255 Abs. 1; ; GmbHG § 32a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gewinns aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften als Teil der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gewinns aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften als Teil der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, EStG § 10d Abs 1 S 2
    Auflösungsverlust; Bürgschaft; Darlehen; Mittelbare Beteiligung; Verlustrücktrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).

    Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Sie sind nicht durch das Gesellschaftsverhältnis mit der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft veranlasst (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).

    Denn dies würde nichts daran ändern, dass die der E2-GmbH gewährten Darlehen nicht durch das Gesellschaftsverhältnis zur E1-GmbH veranlasst waren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer i.S. von § 32a Abs. 3 GmbHG ähnlichen Kreditierung eines Aufwendungsersatzanspruchs auf der Ebene der E1-GmbH vor (hierzu BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577), da der Kläger jedenfalls aufgrund der Gewährung der Darlehen an die E2-GmbH keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen die E1-GmbH erlangt hat.

    Die Rechtsgrundsätze zum abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg beantworten nur die --im Streitfall nicht entscheidungserhebliche-- Frage, ob Kosten, die ein Dritter im Interesse des Steuerpflichtigen leistet, dem Steuerpflichtigen als eigener Aufwand zurechenbar sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, m.w.N.).

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation durch Konkurs liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes wegen Vermögenslosigkeit der GmbH nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94

    Jahresfrist für Antrag auf Klageänderung gem. § 68 FGO nach unterlassenem Hinweis

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Insoweit fehlt es an tatsächlichen Feststellungen des FG, die weder durch allgemeine Bezugnahmen auf die Prozessakten und Beiakten (BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 I R 153/77, BFHE 133, 33, BStBl II 1981, 517, m.w.N.) noch durch die Verweisung auf die Einspruchsentscheidung ersetzt werden können (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328, m.w.N.); § 105 Abs. 5 FGO bezieht sich nur auf die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO), nicht aber auf den Tatbestand (§ 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Die Gewährung der Darlehen an die E2-GmbH hat auch nicht zu verdeckten mittelbaren Einlagen (hierzu BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257, m.w.N.) in die E1-GmbH geführt, da sie das bilanzierungsfähige Vermögen der E2-GmbH nicht vermehrt haben (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Zweck des Instituts der Geschäftsführung ohne Auftrag ist es nicht, das Insolvenzrisiko der Parteien aufzufangen und auf Dritte zu verlagern (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Oktober 2003 X ZR 66/01, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2004, 81, m.w.N., zum Entgeltanspruch aus einem Werkvertrag).
  • BFH, 21.01.1981 - I R 153/77

    Vereinfachungsnovelle - Forderungsverzicht - Gewinnkorrektur

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Insoweit fehlt es an tatsächlichen Feststellungen des FG, die weder durch allgemeine Bezugnahmen auf die Prozessakten und Beiakten (BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 I R 153/77, BFHE 133, 33, BStBl II 1981, 517, m.w.N.) noch durch die Verweisung auf die Einspruchsentscheidung ersetzt werden können (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328, m.w.N.); § 105 Abs. 5 FGO bezieht sich nur auf die Entscheidungsgründe (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO), nicht aber auf den Tatbestand (§ 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 159/85

    Verdeckte Einlage - Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Die Gewährung der Darlehen an die E2-GmbH hat auch nicht zu verdeckten mittelbaren Einlagen (hierzu BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257, m.w.N.) in die E1-GmbH geführt, da sie das bilanzierungsfähige Vermögen der E2-GmbH nicht vermehrt haben (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - 3 K 253/05

    Wesentliche Beteiligung: keine nachträglichen Anschaffungskosten eines nur

  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    b) Der Ausfall der Darlehensforderung führt --trotz der Vertrauensschutzregelung im BFH-Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) und unabhängig von der Frage, ob diese bereits im Streitzeitraum geltend gemacht werden kann-- in den Streitjahren auch nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten des Klägers i.S. des § 17 EStG, da er während dieses Zeitraums nur noch mittelbar an der Y-GmbH beteiligt war (so BFH-Urteil vom 25.02.2009 - IX R 28/08, BFH/NV 2009, 1416, Rz 12).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10

    Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

    Ebenfalls zu Recht sehen die Beteiligten die Bürgschaftsaufwendungen nicht als Anschaffungskosten einer Beteiligung des Klägers i.S. des § 17 EStG an (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575; vom 25. Februar 2009 IX R 28/08, BFH/NV 2009, 1416).
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