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   BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08   

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https://dejure.org/2009,6249
BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08 (https://dejure.org/2009,6249)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - VII R 32/08 (https://dejure.org/2009,6249)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - VII R 32/08 (https://dejure.org/2009,6249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Erledigung des Verfahrens; Keine zwangsläufige Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse lediglich aufgrund der Möglichkeit einer Bereinigung der wirtschaftlichen Situation

  • Judicialis

    InsO § 254 Abs. 1 S. 3; ; InsO § 258 Abs. 1; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1463
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08
    Das FG hat daher zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats entschieden, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der Insolvenzordnung eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen, und dass allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, noch nicht zur Folge hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90).

    Ob dies erreicht worden ist, ist jedoch zumindest bis zur Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes (§§ 235 ff. der Insolvenzordnung --InsO--) bzw. --im Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO-- bis zur Annahme eines vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplans oder der Ersetzung der Zustimmung (§§ 308, 309 InsO) völlig ungewiss (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 90, m.w.N.).

  • BFH, 14.02.1989 - VII K 32/87

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen auf Grund tatsächlicher Unklarheit und

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08
    Bei der Ausübung dieses Ermessens bedarf es weder einer Sachaufklärung noch einer abschließenden Klärung ungeklärter Rechtsfragen; vielmehr genügt eine bloße summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761).
  • BFH, 28.04.1992 - VII B 48/92

    Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme oder Änderung eines angefochtenen

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08
    Anders als die Klägerin meint, liegen die Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) im Streitfall nicht vor, denn die Aufhebung des Widerrufsbescheids beruht nicht auf der seitens der Steuerberaterkammer erkannten Rechtswidrigkeit des Bescheids, sondern auf einer zwischenzeitlich eingetretenen Änderung der Sachlage, die es nicht gestattet, den Widerrufsbescheid aufrechtzuerhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 1992 VII B 48/92, BFH/NV 1993, 320).
  • BFH, 17.12.2002 - I R 87/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08
    Damit ist das angefochtene Urteil des FG einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden; der Senat hat nunmehr über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1993 - VII K 13/92

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VII R 32/08
    Bei der Ausübung dieses Ermessens bedarf es weder einer Sachaufklärung noch einer abschließenden Klärung ungeklärter Rechtsfragen; vielmehr genügt eine bloße summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 1989 VII K 32-39/87, BFH/NV 1989, 679, und vom 27. April 1993 VII K 13/92, BFH/NV 1993, 761).
  • BFH, 18.12.2013 - VII B 40/13

    Auswirkung eines Insolvenzplanverfahrens auf den Widerruf der Bestellung als

    Das FG stützt sich in seiner Entscheidung maßgeblich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 30. April 2009 VII R 32/08, BFH/NV 2009, 1463, m.w.N.), nach der die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse zumindest bis zur Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans (§§ 235 ff. der Insolvenzordnung --InsO--) völlig ungewiss ist.

    In BFH/NV 2009, 1463 beanstandete der erkennende Senat in diesem Zusammenhang nicht die Erwägungen des Instanzgerichts, eine mit den Gläubigern der Klägerin getroffene Vereinbarung führe --anders als ein gerichtlich bestätigter Insolvenzplan-- nicht zu den Rechtsfolgen des § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO a.F. (§ 254b InsO n.F.; Anwendung auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben) und des § 258 Abs. 1 InsO (Aufhebung des Insolvenzverfahrens).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit

    Vor der Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes bzw. vor der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplans erweist es sich jedenfalls als völlig ungewiss, ob geordnete wirtschaftliche Verhältnisse wieder hergestellt sind (ebenso: BFH, Beschluss vom 30.04.2009 - VII R 32/08, BFH/NV 2009, 1463 [1464]; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2008 - 2 K 2084/08, EFG 2009, 687 [687 f]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12078/10

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Vor der Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes bzw. vor der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplans erweist es sich jedenfalls als völlig ungewiss, ob geordnete wirtschaftliche Verhältnisse wieder hergestellt sind (ebenso: BFH, Beschluss vom 30. April 2009 - VII R 32/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2009, 1463 [1464]; BFH, Beschluss vom 20. April 2010 - VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496 [1497]; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 2 K 2084/08, EFG 2009, 687 [687 f]; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 12 K 12055/08, nicht veröffentlicht [n.v.]; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2009 - 12 K 12120/09, EFG 2010, 672).
  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 1954/21

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall bei erheblichen

    Solange dies aber nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, sondern offen ist, ob die Bereinigung der desolaten Situation letztlich gelingen wird, kann von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne des StBerG und mithin von einer Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls nicht ausgegangen werden (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2009, VII R 32/08, BFH/NV 2009, 1463; vom 17.12.2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699; vom 04.03.2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563; vgl. auch Willerscheid in Kuhls, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, § 46 StBerG Rz. 31 ff., m. w. N.).
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