Weitere Entscheidung unten: BFH, 09.04.2009

Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2009 - X R 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14264
BFH, 29.04.2009 - X R 30/08 (https://dejure.org/2009,14264)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - X R 30/08 (https://dejure.org/2009,14264)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - X R 30/08 (https://dejure.org/2009,14264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung in Koblenz ist weder Ersatzschule noch Ergänzungsschule; Schulgeld als Sonderausgabe

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9; ; GG Art. 7 Abs. 4; ; LV RhPf Art. 30 Abs. 1 S. 1; ; HochSchG RhPf § 115 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Private Hochschule für Unternehmensführung in Koblenz sind nicht als Ersatzschulen zu behandeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgeld - Studiengebühren privater Hochschule als Sonderausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Studiengebühren für den Besuch einer wissenschaftlichen Hochschule in privater Trägerschaft als Sonderausgaben; Hochschule in privater Trägerschaft ("Ersatzhochschule") als Ersatzschule i.S.d. Art. 30 Landesverfassung Rheinland-Pfalz (LV RhPf)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Schulgeld; Sonderausgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
    Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind; sie bedürfen --im Gegensatz zu Ersatzschulen-- keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen; Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule handelt (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615).

    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.).

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02

    Verbilligte Wohnungsvermietung

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob mit Urteil vom 5. November 2002 IX R 32/02 (BFH/NV 2003, 599) die Entscheidung des FG auf.

    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (BFH-Urteile in BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615, unter II.2.c; vom 5. November 2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, unter II.1.).
  • BFH, 09.01.2006 - XI B 176/04

    Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
    Der BFH hob das klageabweisende FG-Urteil auf, weil die Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wegen eines nicht wirksamen Verzichts der Kläger nicht vorgelegen hätten (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2006 XI B 176/04, BFH/NV 2006, 1105).
  • FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97

    Angehörigenmietverhältnis; Fremdvergleich; Nebenkostenpauschale;

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - X R 30/08
    Das Finanzgericht (FG) führte im Urteil vom 23. November 2001 18 K 9791/97 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 398) aus, der Gesetzgeber knüpfe in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG erkennbar an schulrechtliche Begriffe ("Ersatzschule", "Ergänzungsschule") an.
  • BFH, 10.10.2017 - X R 32/15

    Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr.

    Für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (EStG a.F.) sei die BFH-Rechtsprechung davon ausgegangen, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landeshochschulgesetzes beruht habe (d.h. die nicht bzw. nicht auch als private Ersatzschulen anerkannt worden seien), nicht als "Schule" i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. gelten (Hinweis auf BFH-Urteile vom 29. April 2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623, und in BFH/NV 2003, 599).

    Nach der Rechtsprechung des BFH knüpfte der Gesetzgeber mit den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. genannten Schulen erkennbar an (landes-)schulrechtliche Begriffe an, die durch Art. 7 Abs. 4 GG vorgeprägt und in den Gesetzen der Bundesländer, welche die staatliche Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft regeln, konkretisiert sind (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1623, unter II.1.).

  • FG Münster, 14.08.2015 - 4 K 1563/15

    Kein Sonderausgabenabzug für Studienentgelte an einer privaten Fachhochschule

    Dementsprechend knüpfte der Gesetzgeber in der ursprünglichen, ab dem Jahr 1991 geltenden Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für den Schulgeldabzug an die landesschulrechtlichen Begriffe an (vgl. BFH-Urteil vom 29.4.2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623).

    Aus diesem Grund ging die BFH-Rechtsprechung für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen, deren staatliche Anerkennung ausschließlich auf Vorschriften des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes beruhte (d.h. die nicht bzw. nicht auch als private Ersatzschulen anerkannt wurden), nicht als "Schule" i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. galten (vgl. BFH-Urteile vom 29.4.2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623; vom 5.11.2002 IX R 32/02, BFH/NV 2003, 599).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH knüpft der Gesetzgeber mit den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. genannten Schulen erkennbar an (landes-)schulrechtliche Begriffe an, die durch Art. 7 Abs. 4 GG vorgeprägt und in den Gesetzen der Bundesländer, welche die staatliche Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft regeln, konkretisiert sind (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 29. April 2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623, m.w.N.).

    Begünstigt ist das gezahlte Schulgeld für den Besuch einer privaten Fachhochschule oder Hochschule aber nur, soweit diese Einrichtung als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 599; Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1623, FG Düsseldorf, Urteile vom 6. November 2004  18 K 1022/03 E, EFG 2005, 353, und vom 11. April 2008  18 K 375/06 E, EFG 2008, 1199; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2006  8 K 57/03, EFG 2006, 976).

    Die landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen sind bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. (gefestigte BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1623, m.w.N.).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind die entsprechenden landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 29. April 2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

    Dem steht jedoch die ständige Rechtsprechung des BFH entgegen, nach der die entsprechenden landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. sind (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 29. April 2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind die entsprechenden landesrechtlichen Genehmigungs- und Anerkennungsentscheidungen bindende Grundlagenentscheidungen für den Abzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 29. April 2009 X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 1 K 2338/08

    Schulgeld als Sonderausgabe

    Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind; sie bedürfen - im Gegensatz zu Ersatzschulen - keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen; Schulgeld für den Besuch von Ergänzungsschulen ist nur begünstigt, wenn es sich um eine nach Landesrecht anerkannte allgemein bildende Ergänzungsschule handelt (vgl. im Einzelnen BFH, Urteile vom 11. Juni 1997, X R 77/94, BStBl II 1997, 615; vom 29. April 2009, X R 30/08, BFH/NV 2009, 1623).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 09.04.2009 - IV B 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17177
BFH, 09.04.2009 - IV B 115/08 (https://dejure.org/2009,17177)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2009 - IV B 115/08 (https://dejure.org/2009,17177)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2009 - IV B 115/08 (https://dejure.org/2009,17177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ansparabschreibung nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
    Rüge gegen eine Klageabweisung wegen fehlender inhaltlicher Konkretisierung von zur Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen vorgenommenen Investitionsvorhaben

  • datenbank.nwb.de

    Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. nur bei hinreichend konkretisierten Investitionsvorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV B 115/08
    Abgesehen davon, dass die Vorinstanz die Klage auch deshalb abgewiesen hat, weil die zukünftigen Investitionen nicht --im Sinne eines getrennten Ausweises-- konkret bezeichnet worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385), vermögen die gegen die Ansicht des FG, nach der nur ein hinreichend konkretisiertes, d.h. ernst gemeintes Investitionsvorhaben zur Inanspruchnahme der Ansparabschreibung berechtige, erhobenen Rügen nicht durchzugreifen.
  • BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08

    Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der

    Auszug aus BFH, 09.04.2009 - IV B 115/08
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss vom heutigen Tag in der Sache IV B 114/08, der zu einem im Kern vergleichbaren Sachverhalt ergangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht