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   BFH, 02.07.2009 - X B 230/08   

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BFH, 02.07.2009 - X B 230/08 (https://dejure.org/2009,10970)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2009 - X B 230/08 (https://dejure.org/2009,10970)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - X B 230/08 (https://dejure.org/2009,10970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Verhinderung der Entstehung einer Betriebsaufspaltung durch Bestellung des Nießbrauchs an den Anteilen der Betriebskapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; BewG § 146 Abs. 7
    Verhinderung der Entstehung einer Betriebsaufspaltung durch Bestellung des Nießbrauchs an den Anteilen der Betriebskapitalgesellschaft verbunden mit der Bevollmächtigung des Nießbrauchers zur Ausübung des Stimmrechts bei dieser Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Durch Bestellung des Nießbrauchs an den Anteilen der Betriebskapitalgesellschaft wird die Entstehung einer Betriebsaufspaltung nicht verhindert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 16.01.1992 - 6 U 963/91

    Stimmrecht bei Nießbrauch an GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    a) Hierbei kann der angerufene Senat offenlassen, ob die Erteilung einer unwiderruflichen Stimmrechtsvollmacht zulässig ist (verneinend Oberlandesgericht --OLG-- Koblenz, Urteil vom 16. Januar 1992 6 U 963/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1083; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 17. November 1986 II ZR 96/86, BB 1987, 436 für den Fall der Stimmrechtsabspaltung von einer Aktie) und ob im Falle der Unzulässigkeit einer solchen Gestaltung diese Vollmacht in eine widerrufliche Vollmacht umzudeuten ist (OLG-Urteil in BB 1992, 1083).
  • BGH, 26.02.1988 - V ZR 231/86

    Widerruflichkeit einer unwiderruflich, aber ohne Rechtsgrund erteilten Vollmacht

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    Liegt hingegen der Vollmacht keine Kausalvereinbarung zugrunde, dann ist auch eine unwiderruflich erteilte Vollmacht nach der feststehenden Rechtsprechung frei widerruflich (BGH-Urteile vom 26. Februar 1988 V ZR 231/86, Der Betrieb 1988, 1211, und vom 9. März 1990 V ZR 244/88, NJW 1990, 1721).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    Liegt hingegen der Vollmacht keine Kausalvereinbarung zugrunde, dann ist auch eine unwiderruflich erteilte Vollmacht nach der feststehenden Rechtsprechung frei widerruflich (BGH-Urteile vom 26. Februar 1988 V ZR 231/86, Der Betrieb 1988, 1211, und vom 9. März 1990 V ZR 244/88, NJW 1990, 1721).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 69/01

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    Es sei hierbei vom BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 69/01 (BFHE 207, 352, BStBl II 2005, 259) abgewichen, wonach der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder durch ein solches eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken zu führen sei.
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 96/86

    Abspaltung und Übertragung des Stimmrechts ohne die Aktien

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    a) Hierbei kann der angerufene Senat offenlassen, ob die Erteilung einer unwiderruflichen Stimmrechtsvollmacht zulässig ist (verneinend Oberlandesgericht --OLG-- Koblenz, Urteil vom 16. Januar 1992 6 U 963/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1083; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 17. November 1986 II ZR 96/86, BB 1987, 436 für den Fall der Stimmrechtsabspaltung von einer Aktie) und ob im Falle der Unzulässigkeit einer solchen Gestaltung diese Vollmacht in eine widerrufliche Vollmacht umzudeuten ist (OLG-Urteil in BB 1992, 1083).
  • BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91

    Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    Bei dieser Sachlage kann der Vollmachtgeber über den Bevollmächtigten seine Interessen als Gesellschafter gegenüber der GmbH durchsetzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1992 IV R 15/91, BFHE 171, 490, BStBl II 1993, 876 zu einer vergleichbaren Gestaltung).
  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 306/80

    Treuepflicht eines Verkaufsbevollmächtigten gegenüber seinem Auftraggeber -

    Auszug aus BFH, 02.07.2009 - X B 230/08
    b) Beruht die Vollmachtserteilung, was regelmäßig der Fall sein wird, im Innenverhältnis auf einer (ggf. stillschweigend abgeschlossenen) Vereinbarung, wonach der Bevollmächtigte mittels der Stimmrechtsausübung unentgeltlich die dem Vollmachtsgeber zustehenden Rechte wahrzunehmen hat, hat der Bevollmächtigte auf Grund dieses Auftrags (§ 662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) die Interessen des Vollmachtgebers wahrzunehmen (BGH-Urteil vom 24. Februar 1982 IVa ZR 306/80, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 1752).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Zulässig ist aber auch insoweit nur eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht (vgl BGH Urteil vom 11.10.1976 - II ZR 119/75 - Juris RdNr 29; offengelassen BFH Beschluss vom 2.7. 2009 - X B 230/08 - Juris RdNr 3).
  • FG Düsseldorf, 26.04.2013 - 1 K 1143/12

    Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei Vorbehaltsnießbrauch

    Der Senat kann daher auch dahingestellt sein lassen, ob eine derartige unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht zivilrechtlich überhaupt wirksam wäre, oder ob diese Vollmacht in eine widerrufliche Vollmacht umzudeuten ist und es dem Beigeladenen damit möglich gewesen wäre, die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte im Konfliktfall effektiv durchzusetzen (vgl. hierzu auch BFH Beschluss vom 2.7.2009 X B 230/08, BFH/NV 2009, 1647 m.w.N. der Rechtsprechung der Zivilgerichte).
  • FG Köln, 28.04.2014 - 10 K 1811/12

    "Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 AO

    d) Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 2.7.2009 X B 230/08 (BFH/NV 2009, 1647) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 90/13

    Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung

    In diesem Fall kann der Vollmachtgeber durch den jederzeit möglichen Widerruf der Vollmacht seine personelle Beherrschung der Gesellschaft sicherstellen (BFH-Beschluss vom 02.07.2009 X B 230/08, BFH/NV 2009, 1647).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09   

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https://dejure.org/2009,16307
BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09 (https://dejure.org/2009,16307)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IX B 35/09 (https://dejure.org/2009,16307)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IX B 35/09 (https://dejure.org/2009,16307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkommensteuer: Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1; EStG § 21 Abs. 1
    Bedeutung der Unentgeltlichkeit einer zu Unterhaltszwecken überlassenen Wohnung als Sonderausgabe i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Streitjahre ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Nutzungsüberlassung einer Wohnung im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung in die Berechnung von (Bar-)Unterhalt einbezogen wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - unbegründet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1647
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04

    Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09
    Die Vorentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (grundlegend BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009; vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, unter II. 1. a.E.).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87

    Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09
    Die Vorentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (grundlegend BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009; vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, unter II. 1. a.E.).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht entgegen der Beschwerdebegründung nicht vom BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96 (BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130) ab.
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