Rechtsprechung
   BFH, 27.05.2009 - X R 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7507
BFH, 27.05.2009 - X R 39/06 (https://dejure.org/2009,7507)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - X R 39/06 (https://dejure.org/2009,7507)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - X R 39/06 (https://dejure.org/2009,7507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnungen

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; AO § 164 Abs. 2; ; HGB § 253 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung aus einem gewerblichem Grundstückshandel; Für die Annahme der Gewerblichkeit erforderliche Gewinnerzielungsabsicht; Erwerb von Grundstücken in bedingter Veräußerungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Grundstücksverkäufen mit erheblichen Verlusten; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 119 Nr 3
    Gewinnerzielungsabsicht; Grundstückshandel; Liebhaberei; Mitunternehmer; Rechtliches Gehör; Verlust

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns (grundlegend: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c).

    Zwar entspricht es seit der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 --unter C.IV.3.c bb (1.)-- der ständigen Rechtsprechung sämtlicher Ertragsteuersenate des BFH, dass bei Tätigkeiten, die nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen, allein das Erzielen langjähriger Verluste noch keinen zwingenden Schluss auf das Nichtvorliegen der "Gewinnerzielungsabsicht" zulässt.

  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    In diesem Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs" hat das FG die Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 23/05 (BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407) und vom 24. Oktober 2001 X R 153/97 (BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75) zu beachten.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    In diesem Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs" hat das FG die Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 23/05 (BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407) und vom 24. Oktober 2001 X R 153/97 (BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75) zu beachten.
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Hinzu kommt, dass das FG das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht in Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 (BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063) auch mit den steuerlichen Vorteilen begründet hat, die der Kläger aus den Verlusten erlangt hat.
  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 110/07

    Kumulative Begründung - Keine Zulassung der Revision aufgrund von Einwendungen

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Einen gewerblichen Grundstückshandel hätte der Kläger dann nicht begründet, vielmehr wären seine Aktivitäten dem Privatbereich zuzuordnen, ähnlich wie Wirtschaftsgüter nicht zum Betriebsvermögen gehören, bei denen bereits beim Erwerb erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII B 110/07, BFH/NV 2008, 613).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    An der Gewinnerzielungsabsicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (Senatsurteile vom 24. Februar 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081, und vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, jeweils unter II.1.b).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Bei dieser Konstellation kann für den Prognosezeitraum allein auf die tatsächliche Dauer der Vermietungstätigkeit abgestellt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773); für diesen Zeitraum war ein positiver Gesamtüberschuss nicht erzielbar.
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Angesichts der von der Klägerin aufgrund der Art und Weise der Finanzierung von vornherein auf die Dauer der Vermietung in Kauf genommenen hohen Werbungskostenüberschüsse --zuletzt insgesamt 1, 471 Mio. DM-- hat das FG der Klägerin zu Recht die Absicht abgesprochen, durch die Vermietung der Wohnungen einen positiven Überschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Allerdings kann vom Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an ausgegangen werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht geeignet war, nachhaltig Gewinn zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205; vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, unter II.3.a, jeweils m.w.N.; vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.2.c).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - X R 39/06
    Allerdings kann vom Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an ausgegangen werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht geeignet war, nachhaltig Gewinn zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205; vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, unter II.3.a, jeweils m.w.N.; vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.2.c).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

  • BFH, 05.04.2017 - X R 6/15

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

    a) Soweit es dem Kläger nicht gelungen ist, das Grundstück mit der ursprünglich vorgesehenen geplanten Bebauung zeitnah zu verkaufen, wäre dies zunächst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. zu alledem Senatsurteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874, unter II.2.b; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790, unter II.4.a, m.w.N.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2011 IV R 36/09, BFH/NV 2011, 2092, unter II.2.c bb, m.w.N.; vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, BFHE 247, 418, BStBl II 2015, 380, unter II.2.b) für sich genommen unerheblich.
  • BFH, 05.03.2013 - X B 121/11

    Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel -

    Auf die Revision der Kläger wurde das Urteil des FG vom Bundesfinanzhof (BFH) durch das in BFH/NV 2009, 1790 veröffentlichte Urteil vom 27. Mai 2009 X R 39/06 aufgehoben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da die im finanzgerichtlichen Urteil getroffenen Feststellungen nicht ausreichend seien, die vom FG aus allgemeinen Erkenntnissen gezogenen Schlussfolgerungen, der Kläger habe ohne die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht gehandelt, zu tragen.

    Zumindest eine Auseinandersetzung mit den diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil in BFH/NV 2009, 1790 wäre geboten gewesen.

    Auch ist das FG in der Sache nicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH, wie im Urteil in BFH/NV 2009, 1790 näher ausgeführt, abgewichen.

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 K 1493/13

    Aufwendungen für eine sog. Premium-Lizenz-Partnerschaft - Teilnahme an

    (3) Verluste der Anlaufphase werden aber auch in den Fällen nicht gewährt, in denen der Steuerpflichtige zwar eine Tätigkeit ausübt, die nicht typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftsspähre zu dienen, in denen aber aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205; vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, unter II.3.a, jeweils m.w.N.; vom 14. Dezember 2004 XI R 6/02, BFHE 208, 557, BStBl II 2005, 392, unter II.2.c); vom 23. Mai 2007 X R 33/04 BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874 unter II.2.b) dd); vom 27. Mai 2009 X R 62/06, juris; vom 27. Mai 2009 X R 39/06, BFH/NV 2009, 1790 unter II.4.); vom 30. Oktober 2014 IV R 34/11, DStR 2015, 217 unter II.2.b)bb) und BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2008 X B 25/08 und vom 10. April 2013 X B 106/12, BFH/NV 2013, 1090).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht