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   BFH, 31.07.2009 - III B 152/08   

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https://dejure.org/2009,5641
BFH, 31.07.2009 - III B 152/08 (https://dejure.org/2009,5641)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2009 - III B 152/08 (https://dejure.org/2009,5641)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - III B 152/08 (https://dejure.org/2009,5641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend; Aufenthaltsgenehmigung

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • datenbank.nwb.de

    Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend; "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1811
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - III B 152/08
    Im Übrigen werde angeregt, die Sache im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1247) sowie 10 K 1689/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2008, 160) dem BVerfG vorzulegen.

    Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des FG Köln in EFG 2007, 1247 sowie in DStRE 2008, 160 entsprechend § 74 FGO auszusetzen.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - III B 152/08
    Im Übrigen werde angeregt, die Sache im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1247) sowie 10 K 1689/07 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2008, 160) dem BVerfG vorzulegen.

    Das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des FG Köln in EFG 2007, 1247 sowie in DStRE 2008, 160 entsprechend § 74 FGO auszusetzen.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - III B 152/08
    Der Senat hat zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG Stellung genommen und ausgeführt, weshalb er die vom FG Köln in den beiden Beschlüssen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilt (Urteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234, sowie III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457; III R 63/04, BFH/NV 2008, 771, sowie III R 60/99, BFHE 220, 39, BFH/NV 2008, 846).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Nicht entscheidend ist, ob ein Anspruch auf einen entsprechenden Titel bestand (BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, Rz 13, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 III B 88/13, BFH/NV 2014, 517, Rz 16, und vom 31. Juli 2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - III R 20/10

    Kindergeld: Unterbrechung des geduldeten Aufenthalts

    Insbesondere stand die dem Kläger zusammen mit den Ausreiseaufforderungen ausgehändigte Grenzübertrittsbescheinigung als formloses Papier einer Duldung nicht gleich (vgl. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 55 AufenthG Rz 3; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • BFH, 06.05.2011 - III B 130/10

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine

    In der Rechtsprechung des BFH ist ferner geklärt, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem Aufenthaltsgesetz entscheidend ist und es nicht darauf ankommt, ob ein Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel besteht (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • BFH, 23.12.2013 - III B 88/13

    Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer

    In der Rechtsprechung des BFH ist in diesem Zusammenhang ferner geklärt, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem AuslG 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem AufenthG entscheidend ist und es nicht darauf ankommt, ob ein Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel besteht (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • FG Nürnberg, 16.04.2010 - 7 K 321/10

    Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81

    Diese Voraussetzung ist nur und erst dann erfüllt, wenn der Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung der gesetzlich vorgeschriebenen Art tatsächlich in Händen hält, ihm also das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik durch entsprechenden Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit des Kindergeldes zugebilligt worden ist (BFH-Beschluss v. 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696; BFH-Beschluss v. 31.07.2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 3 K 2299/10

    Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten US-Bürgers mit

    Im Kindergeldverfahren ist vielmehr allein entscheidend, ob der Ausländer tatsächlich einen der genannten Aufenthaltstitel in Händen hat, ihm also das entsprechende Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Bezugszeit zugebilligt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 31.07.2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09

    Familienleistungsausgleich für das Kind ...

    Für den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kommt es dabei allein darauf an, dass dieser Ausländer tatsächlich einen der genannten Aufenthaltstitel in Händen hat, ihm also das entsprechende Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Verwaltungsakt von der Ausländerbehörde mit Wirkung für die Bezugszeit zugebilligt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 31.07.2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811).
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