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   BFH, 15.07.2009 - II R 9/08 (1)   

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https://dejure.org/2009,6312
BFH, 15.07.2009 - II R 9/08 (1) (https://dejure.org/2009,6312)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2009 - II R 9/08 (1) (https://dejure.org/2009,6312)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 (1) (https://dejure.org/2009,6312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an Fristberechnung bei Zustellungen durch Postzustellungsurkunde

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 2; FGO § 155; ZPO § 85 Abs. 2
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist; Prüfung des Verschuldens bei Versäumung der Antragsfrist; Zweifel an einer ordnungsgemäßen Organisation der Fristenkontrolle

  • datenbank.nwb.de

    LeitsatzFür eine ordnungsgemäße Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten ist es erforderlich, dass bei der Zustellung gegen Postzustellungsurkunde der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1817
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.05.2008 - I R 11/08

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Dem Kläger ist das Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) wie eigenes Verschulden zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2008 I R 11/08, BFHE 220, 345, BStBl II 2008, 766; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 8).

    Beruft sich ein Prozessbevollmächtigter auf ein von ihm nicht zu vertretendes Büroversehen, so muss er darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er im Hinblick auf die Fristwahrung getroffen hatte und weshalb diese Maßnahmen speziell im Streitfall nicht gegriffen haben (BFH-Beschluss in BFHE 220, 345, BStBl II 2008, 766, m.w.N.).

  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Geschieht dies nicht, liegt ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehender Organisationsmangel vor (BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05

    Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Insbesondere fehlen Darlegungen dazu, ob --wie für eine ordnungsgemäße Büroorganisation erforderlich-- bei der Zustellung gegen Postzustellungsurkunde der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist mit vorzulegen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 1987 V B 71/87, BFH/NV 1988, 250; vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).
  • BFH, 06.05.1987 - II R 40/86

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unverschuldet

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Nicht ausreichend wäre jedenfalls die Berechnung der Frist anhand des Eingangsstempels der Kanzlei (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444; Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 20 "Fristenkontrolle").
  • BFH, 23.09.1987 - V B 71/87

    Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Insbesondere fehlen Darlegungen dazu, ob --wie für eine ordnungsgemäße Büroorganisation erforderlich-- bei der Zustellung gegen Postzustellungsurkunde der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist mit vorzulegen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 1987 V B 71/87, BFH/NV 1988, 250; vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).
  • BFH, 11.08.2008 - XI R 51/06

    Entscheidung über einen verfristeten Antrag auf mündliche Verhandlung nach Erlass

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Über den unzulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung war ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2008 XI R 51/06, nicht veröffentlicht; vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70).
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 15.07.2009 - II R 9/08
    Über den unzulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung war ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2008 XI R 51/06, nicht veröffentlicht; vom 26. August 1997 VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Bei der Zustellung gegen Postzustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist mit vorzulegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. September 1987 V B 71/87, BFH/NV 1988, 250; vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860; vom 15. Juli 2009 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817).

    Nicht ausreichend ist jedenfalls die Berechnung der Revisionsbegründungsfrist anhand des Eingangsstempels der Kanzlei (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1817, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Hätte er eigenständig den Ablauf der Frist geprüft, so hätte ihm auffallen müssen, dass der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk nicht angeheftet, sondern entsorgt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - IV B 50/10 -, BFH/NV 2011, 627; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 mit weiteren Nachweisen).

    Geschieht dies nicht, liegt ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehender Organisationsmangel vor (BFH Beschluss vom 13. November 1989 - III B 107/88 -, BFH/NV 1990, 649; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817).

  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den

    Das Versäumen der Einlegungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er --bei der dargelegten "routinemäßigen Kontrolle der bei Datev eingetragenen Fristen" (Schriftsatz vom 27.05.2019, S. 3)-- die Einlegungsfrist fehlerhaft allein anhand des Eingangsstempels seiner Kanzlei berechnet hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 06.05.1987 - II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, unter 2., a.E., Rz 12; vom 15.07.2009 - II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817, Rz 8; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

    Bei Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1817, unter II.1.b bb, Rz 8; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Rz 21).

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Hätte er eigenständig den Ablauf der Frist geprüft, so hätte ihm auffallen müssen, dass der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk nicht angeheftet, sondern entsorgt worden war (BFH, Beschluss vom 23. September 1987 - V B 71/87 -, BFH/NV 1988, 250 ; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817 ; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - IV B 50/10 -, BFH/NV 2011, 627 ; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 mit weiteren Nachweisen).

    Geschieht dies nicht, liegt ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehender Organisationsmangel vor (BFH Beschluss vom 13. November 1989 - III B 107/88 -, BFH/NV 1990, 649 ; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817 ).

  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter

    Das Versäumen der Begründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er fehlerhaft die Frist anhand des Eingangsstempels der Kanzlei berechnet hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444; vom 15. Juli 2009 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 62/10

    Zeitpunkt einer Zustellung - Pflichten eines Bevollmächtigten im Hinblick auf

    Die erstinstanzlichen Bevollmächtigten der Klägerin haben demnach nicht dafür Sorge getragen, dass eine am Sonnabend eingeworfene Postsendung von den erst montags eingelieferten Sendungen unterschieden und im Hinblick auf den Eingangsstempel und die Fristberechnung gesondert behandelt worden ist; das wäre indessen notwendig gewesen (BFH-Beschluss vom 15. Juli 2009 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817).
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