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   BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09   

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https://dejure.org/2009,9335
BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09 (https://dejure.org/2009,9335)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2009 - VIII B 28/09 (https://dejure.org/2009,9335)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - VIII B 28/09 (https://dejure.org/2009,9335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Privatnutzung von Dienstfahrzeugen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine Hinzuschätzung von ärztlichen Privathonoraren bei der Gewinnermittlung sowie die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de

    Bewertung der Privatnutzung von Dienstfahrzeugen; Befugnis zur Schätzung bei Einnahmeüberschussrechner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1967
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß meinen, der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) habe die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten nicht schätzen dürfen, weil den Kläger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt, keine allgemeine Aufzeichnungs- oder Dokumentationspflicht treffe, übersehen sie, dass die Schätzungsbefugnis nicht vom Bestehen einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht abhängt, sondern davon, dass das FA die Besteuerungsgrundlagen nach den Angaben des Steuerpflichtigen nicht ermitteln kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 (BFH/NV 2009, 1298) zur Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG u.a. ausgeführt: "Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfordert aber, dass die ... Steuerpflichtigen als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben 'ansetzen'.
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. Nolte in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1203b a.E.; Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 162c; vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15

    Umsatzsteuer 2010

    Das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BFH mit Beschluss vom 31.07.2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967) hat entschieden, die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs eines praktischen Arztes für seine betrieblichen Kraftfahrzeuge auf 100.000 DM pro Fahrzeug gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sei zulässig.
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt hiernach aber nur voraus, dass die Höhe der Betriebsausgaben --wie im Streitfall-- durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).

    aaa) Eine Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht vom Bestehen einer gesetzlichen (förmlichen) Aufzeichnungspflicht ab, sondern besteht, wenn das FA die Besteuerungsgrundlagen aus den Angaben des Steuerpflichtigen nicht ermitteln kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1967).

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Die Schätzungsbefugnis hänge nicht vom Bestehen einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ab, sondern davon, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach den Angaben des Steuerpflichtigen nicht ermitteln könne (BFH vom 15. April 1999 IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).

    Solle dieses "Ansetzen" nicht nur ein "Schätzen" sein, müssten die Steuerpflichtigen für die Wahl der Einnahme-Überschussrechnung jedenfalls gewisse Mindestanforderungen wie das Sammeln bzw. Erstellen von Einnahmen- und Ausgabenbelegen erfüllen (BFH vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09 a.a.O. unter Verweis auf seine Entscheidung vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFH/NV 2009, 1298).

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    Eine Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht vom Bestehen einer gesetzlichen (förmlichen) Aufzeichnungspflicht ab, sondern besteht, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen aus den Angaben des Steuerpflichtigen nicht ermitteln kann (BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG München, 09.03.2021 - 6 K 2915/17

    Anwendung des Abzugsverbots

    Trotz Kürzung der Aufwendungen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG (unter e) beim Lamborghini bleibt der Bruttolistenneupreis des Lamborghini maßgebend (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG Nürnberg, 08.05.2012 - 2 K 1122/09

    Schätzungsbefugnis bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - sachgerechte

    Die Verletzung dieser Nachweispflichten führt ebenso zu einer Schätzungsbefugnis (vgl. BFH-Bechlüsse vom 07.02.2008 X B 189/07, juris und vom 31.07.2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 13.05.2016 - 2 V 271/15

    Aussetzung der Vollziehung: Vermietung von Modellwohnungen als Gewerbebetrieb

    Der BFH hat zudem entschieden, dass unmittelbar aus § 4 Abs. 3 EStG das Erfordernis herzuleiten sei, die Einnahmen- und Ausgabenbelege zu sammeln (Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 13.12.2013 - X B 46/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von

    Die Schätzungsbefugnis hing damit auch nach der zutreffenden Ansicht des FG nicht vom Bestehen einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ab, sondern davon, dass das FA die Besteuerungsgrundlagen nach den Angaben der Klägerin nicht ermitteln konnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG Saarland, 19.10.2011 - 2 K 1123/09

    Mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung bei mehreren dem

    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BStBl II 2003, 311; BFH vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. BFH vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

  • FG Niedersachsen, 25.03.2014 - 12 K 38/10

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land und

  • FG Niedersachsen, 15.02.2011 - 15 K 355/10

    Schätzungsbefugnis bei hochwasserbedingtem Verlust von Unterlagen

  • FG Hamburg, 15.08.2017 - 2 K 270/15

    Abgabenordnung: Schätzung der Miete für Zimmer in sog. Modellwohnungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1639/07

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

  • FG München, 07.04.2010 - 13 K 4404/07

    Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen für

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