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   BFH, 21.07.2009 - X R 28/06   

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https://dejure.org/2009,6855
BFH, 21.07.2009 - X R 28/06 (https://dejure.org/2009,6855)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - X R 28/06 (https://dejure.org/2009,6855)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - X R 28/06 (https://dejure.org/2009,6855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnschätzung

  • Betriebs-Berater

    Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG und Gewinnschätzung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung wegen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben als Generalübernehmer i.R.e. Ingenieurtätigkeit; Richtige Art der Gewinnermittlung bei Führen eines eigenen Gewerbebetriebs als Generalübernehmer; ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG; Schätzung nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15
    Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Gewinnermittlung; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1979
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.03.1989 - X R 9/86

    1. Zur korrespondierenden Bilanzierung von Besitz- und Betriebsunternehmen bei

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Erforderlich ist jedoch, dass die entsprechenden Aufzeichnungen in dem Bewusstsein erstellt werden, einen Gewinn aus einer gewerblichen Tätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 204/84, BFH/NV 1988, 296; vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17, 18; vom 8. März 1989 X R 9/86, BFHE 156, 443, 445, BStBl II 1989, 714, 715).

    Aus Wortlaut und Systematik der gesetzlichen Regelung folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFHE 156, 443, BStBl II 1989, 714; vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; in BStBl 2009, 659, mit umfangreichen Nachweisen auch des Schrifttums), dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG die Regel ist.

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich --wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich angesprochen-- dann wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 24. September 2008 X R 58/06, BFHE 223, 80, BStBl II 2009, 368; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659, m.w.N.).

    Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als Grundform hat nur Bedeutung für die Frage, nach welcher Methode der Gewinn zu ermitteln ist, wenn der Steuerpflichtige keine (wirksame) Wahl für die eine oder andere Gewinnermittlungsart getroffen hat (so ausdrücklich BFH-Urteil in BStBl II 2009, 659; vgl. Blümich/ Wied, § 4 EStG Rz 133).

  • BFH, 24.09.2008 - X R 58/06

    Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich --wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich angesprochen-- dann wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 24. September 2008 X R 58/06, BFHE 223, 80, BStBl II 2009, 368; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BStBl II 2009, 659, m.w.N.).
  • FG München, 12.03.2003 - 9 V 5030/02

    Unternehmensberater kein Freiberufler; kein Wechsel der Gewinnermittlungsart mit

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Dem stehen entgegen der Auffassung des FA die Entscheidungen des FG Nürnberg vom 16. Februar 2001 VII 162/2000 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1010) und des FG München vom 12. März 2003 9 V 5030/02 (nicht veröffentlicht) nicht entgegen.
  • BFH, 20.05.1988 - III R 217/84

    Anforderungen an die Grundsätze des Vermögensvergleichs - Überschuss der

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Erforderlich ist jedoch, dass die entsprechenden Aufzeichnungen in dem Bewusstsein erstellt werden, einen Gewinn aus einer gewerblichen Tätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 204/84, BFH/NV 1988, 296; vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17, 18; vom 8. März 1989 X R 9/86, BFHE 156, 443, 445, BStBl II 1989, 714, 715).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 204/84

    Richtige Art der Gewinnermittlung durch das Gericht bei einer nicht vorgenommenen

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Erforderlich ist jedoch, dass die entsprechenden Aufzeichnungen in dem Bewusstsein erstellt werden, einen Gewinn aus einer gewerblichen Tätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 204/84, BFH/NV 1988, 296; vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17, 18; vom 8. März 1989 X R 9/86, BFHE 156, 443, 445, BStBl II 1989, 714, 715).
  • BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97

    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Aus Wortlaut und Systematik der gesetzlichen Regelung folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFHE 156, 443, BStBl II 1989, 714; vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; in BStBl 2009, 659, mit umfangreichen Nachweisen auch des Schrifttums), dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG die Regel ist.
  • BFH, 29.08.1985 - IV R 111/83

    Möglichkeit der Verletzung eines Steuerpflichtigen in dessen Rechten im Falle

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Zu den Voraussetzungen der Ausübung des nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG eingeräumten Wahlrechts gehört zwar nicht die Kenntnis aller steuerlichen Folgen der einmal getroffenen Wahl (BFH-Urteil vom 29. August 1985 IV R 111/83, BFH/NV 1986, 158).
  • FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 5817/00

    Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    Nicht einschlägig für die zu beurteilende Problematik ist das vom FA angeführte Urteil des FG Münster vom 29. März 2004 1 K 5817/00 E (EFG 2004, 1111).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 192/93

    Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 28/06
    In einem solchen Fall bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Senatsurteil vom 12. Oktober 1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587).
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

  • FG Köln, 27.04.2006 - 10 K 6416/02

    Gewinnermittlung bei einem Generalübernehmer

  • FG München, 30.11.2020 - 7 K 36/18

    Gewerblicher Goldhandel einer General Partnership englischen Rechts

    Vielmehr ist die Überschussrechnung nur unter den im Gesetz im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen zulässig (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 - X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979).

    Auch wenn Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) und Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen und beide Gewinnermittlungsmethoden trotz ihrer Unterschiedlichkeit grundsätzlich gleichwertig sind (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 - X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979), kann die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nur dann erfolgen, wenn diese Gewinnermittlungsmethode zulässig ist und bewusst gewählt wird (vgl. Korn u.a. in: Korn, Einkommensteuergesetz, 1. Aufl. 2000, 123. Lieferung, § 4, Rn. 493).

    Demzufolge kommt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich auch zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige keine (wirksame) Wahl für die eine oder andere Gewinnermittlungsart getroffen hat (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 - X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979).

  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen -

    Da die Klägerin das ihr zustehende Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht ausgeübt hat, käme in diesem Fall allerdings nur eine Gewinnschätzung gemäß § 4 Abs. 1 EStG in Betracht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979).
  • BFH, 20.03.2013 - X R 15/11

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und

    Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Grundregel ist, zumal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, unter 2. vor a; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659, unter II.2.a, und vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979, unter II.5.a).
  • FG München, 29.07.2014 - 7 K 3760/12

    Gewinnschätzung nach der Richtsatzmethode bei Landwirten

    Ohne Ausübung des Wahlrechts der Art der Gewinnermittlung ist nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleichs zu schätzen (BFH-Urt. vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979; Wiegand in Felsmann, aaO, Abschnitt C Rz. 341).

    Fehlt es allerdings auch daran, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige eine Wahl zugunsten der EÜR getroffen hat (BFH in BFH/NV 2009, 1979; vom 12. Oktober 1994 X R 192/93, BFH/NV 1995, 587; in BStBl II 1990, 287).

  • FG Düsseldorf, 09.10.2018 - 13 K 1792/17

    Rechtsstreit über das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit bei dem Vertrieb von

    Hat ein Steuerpflichtiger - wie hier der Kläger - sein Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und durch Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG nicht ausgeübt, so ist der Gewinn nach §§ 4, 5 EStG zu schätzen (vgl. BFH-Urteile vom 19.3.2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 m.w.N; vom 21.7.2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979).
  • FG Saarland, 17.10.2013 - 1 K 1244/09

    Ermessensreduzierung auf null bei Entscheidung über Aussetzung eines

    Wer sich verpflichtet fühlt, eine Überschussrechnung zu erstellen, trifft eine solche Wahl nicht (z.B. BFH vom 20. Mai 1988 III R 217/84, BFH/NV 1990, 17; vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 1388/19

    Abzugsberechtigung und Rücklagenbildung bei Veräußerung von land- und

    Wortlaut und Systematik dieser gesetzlichen Regelungen zeigen, dass die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich die Grundregel ist, zumal die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur bei Erfüllung der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195 ; vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513 , BStBl II 2009, 659 ; vom 21. Juli 2009 X R 28/06, BFH/NV 2009, 1979 ).
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