Rechtsprechung
   BFH, 15.10.2008 - X B 60/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3690
BFH, 15.10.2008 - X B 60/07 (https://dejure.org/2008,3690)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2008 - X B 60/07 (https://dejure.org/2008,3690)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - X B 60/07 (https://dejure.org/2008,3690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren; Anforderung an die Rügen der grundsätzlichen Bedeutung und Divergenz bei den Höchstbeträgen des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen für Streitjahre vor 2005 und bei geltend ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Nr. 3; ; EStG § 19; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchst. a; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 d; ; SGB VI § 2; ; SGB VI § 8 Abs. 2; ; FGO § 68; ; FGO § 74; ; FGO § 127; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 155; ; FGO § 181 Abs. 1; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung eines FG-Urteils nach Ergehen eines Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren; verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen für Streitjahre bis 2004 nicht mehr klärungsbedürftig; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02

    Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Die Benachteiligung von Selbstständigen gegenüber Arbeitnehmern aufgrund der Tatsache, dass der Betrag des Vorwegabzugs gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG den Betrag des steuerfreien Arbeitgeberanteils gemäß § 3 Nr. 62 EStG nicht erreiche, sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179; vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245).

    Das FG habe ausschließlich auf die BFH-Entscheidung in BFH/NV 2004, 1245 zurückgegriffen, obwohl der dort entschiedene Sachverhalt nur einen freiwillig versicherten Selbstständigen betroffen habe.

    Dies gilt für die nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde in der Sache 2 BvR 1220/04 gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1245, in der wie im Streitfall das betragsmäßige Verhältnis zwischen der Steuerfreistellung von Arbeitgeberleistungen (§ 3 Nr. 62 EStG) und dem niedrigeren Sonderausgabenabzug von Beiträgen einer selbstständigen Rechtsanwältin an das berufständische Versorgungswerk (§ 10 Abs. 3 EStG) streitig war.

    Das FG hat die Rechtsgrundsätze des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2004, 1245 auf den Streitfall übertragen und auf dessen Begründung Bezug genommen.

    Die Kläger führen hierzu aus, der Verfahrensmangel liege vor, weil das FG trotz ihres Vortrags zur Abweichung des Sachverhalts im Streitfall die Rechtsgrundsätze des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2004, 1245 auf den Streitfall angewendet habe.

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Gegen die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. November 2006 X R 45/02 (BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574) sei Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

    Im Hinblick auf die Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten statt als Sonderausgaben abzugsfähig sind, hat das BVerfG auf die verneinende Senatsentscheidung in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 753).

    Der erkennende Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. Urteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG abziehbar sind.

    Die gegen das Senatsurteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 gerichtete Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss in HFR 2008, 753).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    In seinem Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) hat das BVerfG entschieden, dass Beamtenpensionäre die gleichheitswidrige Besteuerung ihrer Pensionen durch § 19 EStG bis zum 31. Dezember 2004 hinzunehmen haben.

    Ein rückwirkender Abbau der Vergünstigungen bei der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten komme schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134, BStBl II 2002, 618).

    Das BVerfG hat im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, in den Beschlüssen in BFH/NV 2008, Beilage 3, 240 und in BFH/NV 2008, Beilage 3, 245 zu der im Streitfall aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Rechtsfrage der Relation zwischen steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen (§ 3 Nr. 62 EStG) und der Höhe des Sonderausgabenabzugs Selbstständiger (§ 10 Abs. 3 EStG) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß sind.

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Die vom BFH entschiedenen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale von Abgeordneten (Urteile vom 11. September 2008 VI R 63/04, VI R 81/04 und VI R 13/06 --zur Veröffentlichung bestimmt--) weisen jedenfalls keinen Bezug zu der hier relevanten Streitfrage auf und sind nicht vorgreiflich.

    Nach neuerer Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, BFH/NV 2008, Beilage 4, 295) und des BFH (Urteil vom 11. September 2008 VI R 13/06, zur Veröffentlichung bestimmt) gelten für die Entscheidungserheblichkeit i.S. des Art. 100 GG nunmehr weitergehende Maßstäbe.

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Der XI. Senat des BFH hatte im Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) ebenfalls entschieden, dass in der geringeren Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen Selbstständiger gegenüber der Steuerfreistellung von Arbeitgeberanteilen gemäß § 3 Nr. 62 EStG kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt.

    Aufgrund der Zusammenveranlagung und der Tätigkeit des Klägers als Beamten steht den Klägern als Ehegatten beim Sonderausgabenabzug daher nur der gekürzte Vorsorgeaufwand zu (BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; die Verfassungsmäßigkeit bejahend BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2008, Beilage 3, 245).

  • BFH, 07.02.2008 - X B 39/07

    Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Der geänderte Bescheid vom 1. August 2007 ist entsprechend § 68 i.V.m. § 127 FGO zum Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237; Senatsbeschluss vom 7. Februar 2008 X B 39/07, BFH/NV 2008, 965).

    Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 965).

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 ZPO gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).
  • BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05

    Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung bei Grundstücken

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Dabei kann es der Senat offenlassen, ob im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer, der die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend macht, neben den Gründen der vermuteten Verfassungswidrigkeit auch schlüssig darlegen muss (woran es im Streitfall mangelt), dass es bei verfassungskonformer Besteuerung voraussichtlich auch zu einer den Beschwerdeführer weniger belastenden Steuerfestsetzung kommen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590, und vom 24. November 2005 VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Ein zur Zulassung der Revision führender Rechtsfehler liegt vor, wenn die Entscheidung des FG willkürlich ist und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220, und vom 18. Oktober 2004 VII B 100/04, nicht veröffentlicht --n.v.--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04

    Verfassungsbeschwerde gegen AltEinkG wegen mangelnder Substantiierung und

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
    Für die verfassungsrechtliche Würdigung der zutreffenden Höhe des Abzugs von Altersvorsorgebeiträgen in einem Versorgungsweg ist demnach stets eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Abziehbarkeit von Beiträgen und der Besteuerung der Versorgungsleistungen vorzunehmen (BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 2004 2 BvR 2197/04, BFH/NV 2005, Beilage 2, 110).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

  • BFH, 18.10.2004 - VII B 100/04

    Zulassung der Revision wegen schwerwiegenden Fehlers des FG

  • BFH, 12.11.1976 - VI R 167/74

    Nachzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nur im Rahmen der

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BFH, 11.11.1998 - IV B 134/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

  • BFH, 21.07.2004 - X R 73/01
  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 2299/04
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

  • BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04

    Vorläufigkeitsvermerk im Klageverfahren

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 21/02

    Vorläufigkeitsvermerk nach Erledigung des Rechtsstreits

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Dies gilt auch für die Nachzahlung von Rentenbeiträgen für bereits abgelaufene Jahre (BFH-Urteil vom 12. November 1976 VI R 167/74, BFHE 120, 398, BStBl II 1977, 154; Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.05.2020 - V R 1/18

    Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten

    Denn es fehlt an der hierfür erforderlichen vergleichbaren Interessenlage, nachdem bereits im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsprechend § 127 FGO über die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG zu entscheiden war (s. hierzu Senatsbeschluss vom 30.04.2009 - V B 193/07, juris, unter II.1.; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.b, und vom 21.05.2015 - IX B 132/14, BFH/NV 2015, 1688).
  • BFH, 16.01.2013 - II R 66/11

    Unmittelbarer Gesellschafterwechsel bei Übertragung der Beteiligung an einer

    Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.a).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Dies gilt auch für die Nachzahlung von Rentenbeiträgen für bereits abgelaufene Jahre (BFH-Urteil vom 12. November 1976 VI R 167/74, BFHE 120, 398, BStBl II 1977, 154; Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).
  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Denn § 68 FGO ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde anwendbar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2010 V B 115/09, BFH/NV 2010, 1829, Rz 6; vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, Rz 16).

    Dies ist grundsätzlich geboten, es sei denn, der Änderungsbescheid enthält keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung oder die Änderung ist unstreitig, weshalb die Entscheidung nicht von weiteren, bisher nicht getroffenen Tatsachenfeststellungen abhängig sein kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1829, Rz 7; in BFH/NV 2009, 205, Rz 17).

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht allein deshalb, weil das Finanzamt erst während eines Klageverfahrens den angefochtenen Bescheid für vorläufig erklärt (BFH-Beschlüsse vom 23.12.2005 XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952; vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205; BFH-Urteile vom 17.12.2003 XI R 4/03, [...]; vom 13.04.2000 XI R 3/99, XI R 4/99, BFH/NV 2001, 41).

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage entfällt nicht durch die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks im Klageverfahren (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205 m.w.N.).

    Hieran fehlt es - wie im Streitfall -, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für die Kläger günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (BFH-Beschluss vom 15.10.2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205 m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 II R 66/11, BFHE 240, 191, Rz 12).
  • BFH, 24.04.2013 - II R 65/11

    Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder

    Diese Vorschriften gelten auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, unter II.1.a).
  • BFH, 30.06.2015 - VIII B 5/14

    Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier -

    Dies gilt auch, wenn --wie in den Bescheiden für beide Streitjahre-- den ursprünglichen Bescheiden Vorläufigkeitsvermerke beigefügt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205).

    Die Vorentscheidung ist jedoch nicht aufzuheben, wenn wie hier der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder diese Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 205; vom 12. März 2013 VIII B 85/12, BFH/NV 2013, 931; vom 26. Februar 2014 V B 1/13, BFH/NV 2014, 915).

  • BFH, 12.04.2010 - V B 115/09

    Ergehen des Jahresbescheides nach Rechtsstreit über Vorauszahlungsbescheid

  • BFH, 30.04.2009 - V B 193/07

    Zurückverweisung an das FG nach § 127 FGO - Umsatzsteuerjahresbescheid ersetzt

  • BFH, 08.05.2012 - III B 2/11

    Barzahlung von Kinderbetreuungskosten

  • BFH, 13.06.2023 - VIII B 38/22

    Entsprechende Anwendung von § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BFH, 26.02.2014 - V B 1/13

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen - Vorlage an den EuGH durch FG

  • BFH, 05.12.2012 - X B 169/11

    Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig -

  • BFH, 29.10.2010 - V B 123/09

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Abtretung - Unbeachtlichkeit eines

  • BFH, 12.03.2013 - VIII B 85/12

    Keine Werbungskosten bei Aufwendungen zur Sicherung der Rückzahlung eines

  • BFH, 11.12.2008 - X B 179/08

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit der

  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07

    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 8 K 1124/06

    Kein Werbungskostenabzug für vor dem Jahr 2005 geleistete Beiträge eines

  • FG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 K 251/10

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht