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   BFH, 17.07.2008 - III R 95/07   

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https://dejure.org/2008,7339
BFH, 17.07.2008 - III R 95/07 (https://dejure.org/2008,7339)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - III R 95/07 (https://dejure.org/2008,7339)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - III R 95/07 (https://dejure.org/2008,7339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wegfall des Kindergeldanspruches; Nachweis des ernsthaften Bemühens eines ausbildungswilligen Kindes; Mitwirkungspflichten des Kindes; Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles

  • Judicialis

    EStG 2005 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG 2005 § ... 62 Abs. 1; ; EStG 2005 § 63 Abs. 1 S. 2; ; EStG 2006 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG 2006 § 62 Abs. 1; ; EStG 2006 § 63 Abs. 1 S. 2; ; SGB III § 38 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung zuviel gezahltem Kindergeld aufgrund des Nichtvorliegens einer Bewerbung einer beruflichen Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit; Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als ...

  • datenbank.nwb.de

    Registrierung eines ausbildungsuchenden Kindes bei Agentur für Arbeit als Indiz für das Bemühen um einen Ausbildungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, SGB III § 38 Abs 4 S 2
    Ausbildung; Kindergeld; Nachweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 367
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 95/07
    Der Senat hat bereits in seinem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05 (BFH/NV 2008, 1740) dargelegt, wie diese Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegen zu wirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil in BFH/NV 2008, 1740.

    Denn die Bezugnahme auf die Dreimonatsfrist in § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III und ihre entsprechende Anwendung auf Ausbildungsuchende (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740) gibt lediglich einen Anhalt für die Konkretisierung der kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten des Kindes, deren Verletzung den Verlust des Kindergeldanspruchs zur Folge hat.

    Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (siehe im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04

    Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 95/07
    Da die Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488).
  • FG Düsseldorf, 05.06.2007 - 14 K 2129/06

    Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld wegen eines fehlenden Nachweises über

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 95/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 5. Juni 2007 14 K 2129/06 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 801) teilweise statt.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann nach Maßgabe des § 38 Abs. 4 SGB III n.F. fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der --auch formlos möglichen-- Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wieder löscht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 327, BStBl II 2012, 411, und vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).

    Der Registrierung des Kindes als Ausbildungsplatzsuchender kommt keine (echte) Tatbestandswirkung zu, sie gilt deshalb als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann drei Monate fort, wenn die Agentur für Arbeit nach der --auch formlos möglichen-- Meldung des Kindes die Registrierung ohne Grund wieder löscht (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 367).

    Die Behauptung der Familienkasse, S sei nach Abbruch ihrer Schulausbildung nicht als ausbildungsplatzsuchend registriert gewesen, reichte jedoch nicht aus, um den von der Agentur für Arbeit G bescheinigten Anmeldetag zu widerlegen, da der Registrierung keine (echte) Tatbestandswirkung zukommt, sondern allein die tatsächliche Meldung entscheidend ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 367).

  • FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08

    Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der

    Unterlässt die Agentur für Arbeit eine Eintragung des Kindes als Ausbildungsuchender, obwohl es bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur vorstellig geworden ist, so gilt diese Meldung aus kindergeldrechtlicher Sicht dennoch für drei Monate fort (BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; und vom 17. Juli 2008 R 106/07, BFH/NV 2009, 368).

    Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind jedoch erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat entfällt (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 95/07 a. a. O.).

    Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 95/07 a. a. O.).

    Hat das Kind für einen späteren Termin eine feste Zusage für einen Ausbildungsplatz, bedarf es ebenfalls keiner weiteren Bewerbungen, um die Ausbildungswilligkeit glaubhaft zu machen (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 95/07 a. a. O.).

  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Wie bei § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG kommt der Registrierung des Kindes als Ausbildungsplatzsuchender keine (echte) Tatbestandswirkung zu (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367, und III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 35/08

    Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften

    c) Nachgewiesen werden kann das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz z.B. durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass das Kind als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle registriert ist (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • BFH, 26.08.2014 - XI R 14/12

    Kindergeld: Prüfung der Ausbildungswilligkeit eines volljährigen Kindes bei

    c) Der BFH ist nach § 118 Abs. 2 FGO an eine Würdigung der tatsächlichen Feststellungen durch das FG gebunden, wenn diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen wurde, die Würdigung möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367, unter II.2.; vom 29. Januar 2014 XI R 4/12, BFHE 244, 131, BFH/NV 2014, 992, Rz 43; vom 14. Mai 2014 XI R 13/11, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 1434, Rz 26, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 58/09

    Kindergeldanspruch für volljähriges ausbildungsuchendes Kind - Nachweis des

    Um seinen kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen, muss sich das Kind nach Ablauf dieser Frist erneut als Ausbildungsuchender melden (vgl. Senatsurteile vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367; III R 106/07, BFH/NV 2009, 368).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6346/10

    Kindergeld: fehlende Ausbildungswilligkeit, Rückforderung gegen den

    Nach Ablauf dieser Frist muss sich das volljährige Kind erneut als Ausbildungssuchender bei der Agentur für Arbeit melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu wahren (BFH, Urteil vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 144/13

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen schuldhafter Versäumung eines

    Während der Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zwingend eine Meldung bei der Arbeitsagentur voraussetzt, können die Anspruchsgrundlagen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG im Einzelfall auch durch jedes andere nachhaltige Tätigwerden des Kindes in Bezug auf die Erlangung eines Ausbildungsplatzes glaubhaft gemacht werden (BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 III R 66/55, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005 und vom 17. Juli 2008 III R 95/07, BFH/NV 2009, 367).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Daraus wiederum muss geschlossen werden, dass die Tochter der Klägerin in der Weise bei der Berufsberatung vorstellig geworden ist, dass bereits zum 24.6.2005 eine Aufnahme in die Bewerberliste um einen Ausbildungsplatz geboten gewesen ist (vergl. dazu das Urteil des BFH vom 17. Juli 2008 - III R 95/07, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2009, 367).
  • FG Hessen, 20.07.2009 - 5 K 2866/07

    Ernsthafte Ausbildungsplatzsuche durch Meldung bei der Agentur für Arbeit;

  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

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