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   BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06   

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https://dejure.org/2008,15600
BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06 (https://dejure.org/2008,15600)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IX R 65/06 (https://dejure.org/2008,15600)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IX R 65/06 (https://dejure.org/2008,15600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG; Feststellungsfrist

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 3 S. 1; ; EStG § 10d Abs. 4 S. 2; ; EStG § 10d Abs. 4 S. 5; ; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AO § 181 Abs. 1 S. 1; ; AO § 181 Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine gesonderte Fetstellung eines verbleibenden Verlustabzugs; Begriffe des verbleibenden Verlustabzugs und des verbleibenden Verlustvortrags

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 3, AO § 171 Abs 3, BGB § 133, AO § 181 Abs 5
    Auslegung; Flugzeugführer; Gesamtbetrag der Einkünfte; Hemmung der Verjährung; Verlustfeststellung; Vorweggenommene Werbungskosten

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1990 § 10d Abs 3, AO 1977 § 171 Abs 3, BGB § 133, AO 1977 § 181 Abs 5
    Auslegung; Gesamtbetrag der Einkünfte; Hemmung der Verjährung; Verlustfeststellung; Vorweggenommene Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 385
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.07.2008 - IX R 90/07

    Feststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG -

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06
    Die Feststellungsfrist für die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31. Dezember 1995 begann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres 1998, da der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt keine Feststellungserklärung eingereicht hatte; entgegen der Auffassung des Klägers besteht für eine gesonderte Feststellung nach § 10d EStG gemäß § 181 Abs. 2 Satz 1 AO eine Erklärungspflicht (BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 90/07, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bewirkt keine Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO (BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 90/07).

    Denn die Anwendungsregelung des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG i.d.F. des JStG 2007 ist ihrerseits gemäß § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007 nicht anwendbar, weil die Feststellungsfristen bei Inkrafttreten des JStG 2007 am 19. Dezember 2006 bereits abgelaufen waren (hierzu BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 90/07, m.w.N.).

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06
    Nach § 181 Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) ist ein zum Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibender Verlustabzug auch nach Ablauf der für seine gesonderte Feststellung geltenden Feststellungsfrist gesondert festzustellen, wenn dies für einen späteren Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheid nach § 10d EStG von Bedeutung ist, für den die Festsetzungs- oder Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, BStBl II 2002, 681, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 70/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06
    Zur Begründung nimmt der Senat auf sein Urteil vom 17. September 2008 IX R 70/06 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) Bezug.
  • FG München, 01.03.2006 - 10 K 2125/05

    Nachträglicher Erlass von Verlustfeststellungsbescheiden nach § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 65/06
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 813 veröffentlicht.
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 15/17

    Änderungsmöglichkeit des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides als

    Denn die Rechtsprechungsänderung, die die Möglichkeit einer Verlustfeststellung trotz bereits bestandskräftigen und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbaren Einkommensteuerbescheides einräumte, erfolgte erst mit den Urteilen des BFH vom 17. September 2008 IX R 70/06 (BFHE 223, 50, BStBl II 2009, 897), IX R 69/06 (BFH/NV 2009, 555), IX R 65/06 (BFH/NV 2009, 385), IX R 81/07 (BFH/NV 2009, 386), IX R 92/07 (juris) und damit mehr als zwei Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 6. Juli 2006.
  • FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 16 K 5362/05

    Verbleibender Verlustabzug; Nullfestsetzung; Vorweggenommene Werbungskosten;

    das Verfahren im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren VI R 20/06 und XI R 20/06 ruhend zu stellen, .

    Das FG hält gleichwohl eine Revisionszulassung für gerechtfertigt, weil die Revisionsverfahren VI R 20/06 und XI R 20/06 anhängig sind; außerdem haben auch die betreffenden Instanzgerichte die erwähnten Revisionen jeweils zugelassen.

  • BFH, 24.10.2007 - XI R 42/06

    Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen zum Beitritt:

    Das vorliegende Verfahren sowie zwei weitere beim BFH anhängige Revisionen (XI R 20/06 und XI R 40/06) machen es erforderlich, die bisherige Rechtsprechung zum erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag bei Vorliegen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides zu überprüfen.
  • FG Münster, 03.12.2015 - 6 K 4130/12

    Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass eines Bescheids über den vortragsfähigen

    Denn trotz bereits bestandskräftiger und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer Einkommensteuerveranlagung ist nach den BFH-Urteilen vom 17.09.2008 IX R 70/06 BFHE 223, 50, BStBl II 2009, 897, vom 17.09.2008 IX R 69/06, BFH/NV 2009, 555, vom 17.09.2008 IX R 65/06, BFH/NV 2009, 385, vom 17.09.2008 IX R 81/07, BFH/NV 2009, 386 und vom 14.07.2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453, BStBl II 2011, 26) noch eine Verlustfeststellung möglich.
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