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   BFH, 30.07.2008 - II R 37/07   

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https://dejure.org/2008,13366
BFH, 30.07.2008 - II R 37/07 (https://dejure.org/2008,13366)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2008 - II R 37/07 (https://dejure.org/2008,13366)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - II R 37/07 (https://dejure.org/2008,13366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einbringung eines Grundstücks im noch zu schaffenden überplanten Zustand in eine Personengesellschaft; Zusätzliche Einbringung einer Verbindlichkeit; Bestimmung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § ... 5; ; GrEStG § 5 Abs. 1; ; GrEStG § 5 Abs. 2; ; GrEStG § 5 Abs. 3; ; GrEStG § 6; ; GrEStG § 6 Abs. 3; ; GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2; ; GrEStG § 8; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 705; ; BGB § 706 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Einbringung eines Grundstücks samt Bau-, Vorhabens- und Erschließungsplänen in eine Personengesellschaft; Aufteilung nach Boruttau'schen Formel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9
    Bemessungsgrundlage; Einbringung; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 44
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 72/94

    Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Das Merkmal des vorgefassten Plans ist später dahin erläutert worden, dass es ausreicht, wenn die Grundstücksübertragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Veränderung der Gesellschafterstellung bereits abgesprochen war (so BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87, sowie vom 4. August 1999 II B 3/99, BFH/NV 2000, 151).

    Geben die grundstückseinbringenden Gesamthänder innerhalb eines kurzen Zeitraums nach dem Grundstücksübergang ihre Beteiligung tatsächlich auf oder verringern sie ihre Beteiligung, besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Ausscheiden bzw. die Verringerung bereits im Einbringungszeitpunkt abgesprochen war (so BFH-Urteil in BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87).

  • BFH, 25.11.1992 - II R 67/89

    Vertragsgegenstand bei Grundstückserwerb durch Umlegung

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Auf diese Weise ist dem Erfordernis der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung in Bezug auf das Grundstück (dazu BFH-Urteile vom 25. November 1992 II R 67/89, BFHE 169, 533, BStBl II 1993, 308, sowie vom 9. November 1999 II R 54/98, BFHE 189, 557, BStBl II 2000, 143) Rechnung getragen.

    Denn für den Umfang der Gegenleistung i.S. des § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 GrEStG ist entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde (BFH-Urteil in BFHE 169, 533, BStBl II 1993, 308, 310, sowie vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 615, unter II.1.).

  • BFH, 20.02.1968 - II 150/64
    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Haben sich die Gründungsgesellschafter nicht nur dazu verpflichtet, ein Grundstück einzubringen, sondern auch zu einem Beitrag in Gestalt einer Werkleistung, ist die quotale Teilhabe am Gesellschaftsvermögen die Gegenleistung für beides und daher nach der Boruttau'schen Formel (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1968 II 150/64, BFHE 91, 494) aufzuteilen.

    Die Anwendung der Formel gewährleistet, dass eine vom gemeinen Wert abweichende Beurteilung der Vertragschließenden etwa über den Wert der Werkleistung sich in gleicher Weise auf den steuerpflichtigen Erwerb des Grundstücks wie auf den steuerfreien Erwerb der Werkleistung auswirkt (so BFH in BFHE 91, 494).

  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 87/79

    Architektenleistungen als Einlage in BGB-Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Die Beitragsverpflichtung des Einbringenden sowie der anderen Gesellschafter kann neben beweglichen und unbeweglichen Sachen u.a. auch Werkleistungen betreffen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1979 II ZR 87/79, Der Betrieb 1980, 731).
  • BFH, 24.04.1996 - II R 52/93

    Die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 5 Abs. 2 GrEStG gelten

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Daran fehlt es aber ganz oder teilweise --so der BFH mit Urteil vom 24. April 1996 II R 52/93 (BFHE 180, 472, BStBl II 1996, 458)--, wenn die Gesamthänder entsprechend einem vorgefassten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere ihre gesamthänderische Beteiligung völlig oder teilweise aufgeben oder sich ihre Beteiligung durch Hinzutritt weiterer Gesamthänder verringert.
  • BFH, 02.03.1971 - II 64/65

    Zinsforderung - Verjährung - Uneinbringlichkeit - Bewertung der Gegenleistung -

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Hinzuzurechnen ist nämlich die mit der eingebrachten Kaufpreisschuld verbundene Verpflichtung der Klägerin, ihre Gründungsgesellschafter von dieser Schuld zu befreien (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1971 II 64/65, BFHE 102, 126, BStBl II 1971, 533).
  • BFH, 04.08.1999 - II B 3/99

    Grunderwerbsteuer: Übergang auf eine Gesamthand

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Das Merkmal des vorgefassten Plans ist später dahin erläutert worden, dass es ausreicht, wenn die Grundstücksübertragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Veränderung der Gesellschafterstellung bereits abgesprochen war (so BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87, sowie vom 4. August 1999 II B 3/99, BFH/NV 2000, 151).
  • BFH, 21.03.2007 - II R 67/05

    Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Denn für den Umfang der Gegenleistung i.S. des § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 GrEStG ist entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde (BFH-Urteil in BFHE 169, 533, BStBl II 1993, 308, 310, sowie vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 615, unter II.1.).
  • BFH, 09.11.1999 - II R 54/98

    Grunderwerbsteuer auch auf gekaufte Baupläne?

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - II R 37/07
    Auf diese Weise ist dem Erfordernis der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung in Bezug auf das Grundstück (dazu BFH-Urteile vom 25. November 1992 II R 67/89, BFHE 169, 533, BStBl II 1993, 308, sowie vom 9. November 1999 II R 54/98, BFHE 189, 557, BStBl II 2000, 143) Rechnung getragen.
  • BFH, 17.10.2013 - II B 31/13

    Absehen von der Vernehmung eines geladenen Zeugen; Widerlegung einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das Urteil des FG durch das Urteil vom 30. Juli 2008 II R 37/07 (BFH/NV 2009, 44) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

    Von einer solchen Erledigung hätte das FG vielmehr nur dann ausgehen dürfen, wenn es aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme die nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 44 begründete tatsächliche Vermutung als widerlegt angesehen hätte.

    Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 44 begründete tatsächliche Vermutung, dass die Verminderung der Beteiligung der Gründungsgesellschafter an der GbR in einem Umfang von insgesamt 90, 066 % und nicht lediglich von 50 % bereits bei der Einbringung des Grundstücks in die GbR abgesprochen war, nicht nur durch den Nachweis widerlegt werden kann, dass die Absprache zwischen den Gesellschaftern, weitere Neugesellschafter über die ursprünglich vereinbarte 50 %-Grenze hinaus aufzunehmen, erst nach dem Übergang des Grundstücks auf die GbR getroffen wurde.

    Dies hat der BFH zwar in dem Urteil in BFH/NV 2009, 44 nicht ausdrücklich erwähnt; es ergibt sich aber aus der Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 181, 344, BStBl II 1997, 87, in dem dies in Abschn. II.1.

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