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   BFH, 16.09.2008 - X B 267/07   

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https://dejure.org/2008,11994
BFH, 16.09.2008 - X B 267/07 (https://dejure.org/2008,11994)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2008 - X B 267/07 (https://dejure.org/2008,11994)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2008 - X B 267/07 (https://dejure.org/2008,11994)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 267/07
    Der BFH hat in den Entscheidungen vom 7. Juli 2004 XI R 10/04 (BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), vom 8. September 2004 XI R 28/04 (BFH/NV 2005, 321), vom 8. September 2004 XI R 52/03, nicht veröffentlicht, vom 23. Februar 2005 XI R 68/03 (BFH/NV 2005, 1304), und zuletzt mit Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) nicht geprüft, ob die Finanzbehörde auch dann, wenn sie einen späteren Kirchensteuererstattungsüberhang bereits bei Erlass des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Kirchensteuerzahlung gekannt hätte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Minderung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes abziehbaren Sonderausgaben vorgenommen hätte.

    Diese Frage ist nach der Rechtsprechung nicht entscheidungserheblich, weil jedenfalls nicht vor Ablauf des Erstattungsjahres der exakte Betrag des Erstattungsüberhangs und damit dessen Auswirkungen auf den Sonderausgabenabzug im Zahlungsjahr feststehen (vgl. Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07, unter II.2.b bb).

  • BFH, 08.09.2004 - XI R 52/03

    Nachträgliche Kürzung des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 267/07
    Der BFH hat in den Entscheidungen vom 7. Juli 2004 XI R 10/04 (BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), vom 8. September 2004 XI R 28/04 (BFH/NV 2005, 321), vom 8. September 2004 XI R 52/03, nicht veröffentlicht, vom 23. Februar 2005 XI R 68/03 (BFH/NV 2005, 1304), und zuletzt mit Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) nicht geprüft, ob die Finanzbehörde auch dann, wenn sie einen späteren Kirchensteuererstattungsüberhang bereits bei Erlass des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Kirchensteuerzahlung gekannt hätte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Minderung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes abziehbaren Sonderausgaben vorgenommen hätte.
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 28/04

    Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 267/07
    Der BFH hat in den Entscheidungen vom 7. Juli 2004 XI R 10/04 (BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), vom 8. September 2004 XI R 28/04 (BFH/NV 2005, 321), vom 8. September 2004 XI R 52/03, nicht veröffentlicht, vom 23. Februar 2005 XI R 68/03 (BFH/NV 2005, 1304), und zuletzt mit Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) nicht geprüft, ob die Finanzbehörde auch dann, wenn sie einen späteren Kirchensteuererstattungsüberhang bereits bei Erlass des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Kirchensteuerzahlung gekannt hätte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Minderung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes abziehbaren Sonderausgaben vorgenommen hätte.
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04

    Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 267/07
    Der BFH hat in den Entscheidungen vom 7. Juli 2004 XI R 10/04 (BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), vom 8. September 2004 XI R 28/04 (BFH/NV 2005, 321), vom 8. September 2004 XI R 52/03, nicht veröffentlicht, vom 23. Februar 2005 XI R 68/03 (BFH/NV 2005, 1304), und zuletzt mit Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) nicht geprüft, ob die Finanzbehörde auch dann, wenn sie einen späteren Kirchensteuererstattungsüberhang bereits bei Erlass des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Kirchensteuerzahlung gekannt hätte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Minderung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes abziehbaren Sonderausgaben vorgenommen hätte.
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

    Auszug aus BFH, 16.09.2008 - X B 267/07
    Der BFH hat in den Entscheidungen vom 7. Juli 2004 XI R 10/04 (BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), vom 8. September 2004 XI R 28/04 (BFH/NV 2005, 321), vom 8. September 2004 XI R 52/03, nicht veröffentlicht, vom 23. Februar 2005 XI R 68/03 (BFH/NV 2005, 1304), und zuletzt mit Senatsurteil vom 2. September 2008 X R 46/07 (zur Veröffentlichung bestimmt) nicht geprüft, ob die Finanzbehörde auch dann, wenn sie einen späteren Kirchensteuererstattungsüberhang bereits bei Erlass des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Kirchensteuerzahlung gekannt hätte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Minderung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes abziehbaren Sonderausgaben vorgenommen hätte.
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