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   BFH, 16.12.2008 - V B 228/07   

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https://dejure.org/2008,7847
BFH, 16.12.2008 - V B 228/07 (https://dejure.org/2008,7847)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2008 - V B 228/07 (https://dejure.org/2008,7847)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - V B 228/07 (https://dejure.org/2008,7847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Vorsteuerabzug aus "Beratungsleistungen" bei unzureichender Leistungsbeschreibung; Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

  • Judicialis

    UStG 1993 § 17; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 17; FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Abrechnungspapier (Rechnung oder Gutschrift) bei der Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen bei unzureichender Leistungsbeschreibung; Minderung der Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 620
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Die Beschwerde ist nicht wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, da das FG weder von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 66, BStBl II 1988, 688) noch vom Beschluss des BFH vom 18. Mai 2000 V B 178/99 (BFH/NV 2000, 1504) abgewichen ist.

    Die Klägerin hat es bereits versäumt, einen Rechtssatz aus den genannten Entscheidungen wiederzugeben und diesen einem vom FG gebildeten Rechtssatz gegenüberzustellen, aus dem sich die Divergenz ergeben soll (zu diesem Erfordernis den von der Klägerin zitierten Beschluss in BFH/NV 2000, 1504).

    Eine Divergenz zu dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1504 besteht im Übrigen schon deshalb nicht, weil sich der BFH in diesem Beschluss zu der maßgeblichen Rechtsfrage nicht geäußert hat.

    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II. 2.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1504, und vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518, jeweils m.w.N.).

    Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen setzt voraus, dass dargelegt wird, zu welchen Tatsachen die Beweiserhebung durch welche Zeugen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG erforderlich gewesen wäre, was das Ergebnis nach Ansicht der Klägerin gewesen wäre, weshalb das Beweisergebnis zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können und weshalb die Nichterhebung der Beweise in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1504, m.w.N.).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Die Beschwerde ist nicht wegen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zuzulassen, da das FG weder von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 66, BStBl II 1988, 688) noch vom Beschluss des BFH vom 18. Mai 2000 V B 178/99 (BFH/NV 2000, 1504) abgewichen ist.

    Im Übrigen liegt dem erstgenannten Urteil ein mit dem Streitfall nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde, da es im Urteil in BFHE 153, 66, BStBl II 1988, 688 um die Frage ging, ob eine Leistungsbeschreibung "Montage von Einbauschränken" ausreicht, wenn entweder eine Leistung als Subunternehmer oder eine dahingehende Arbeitnehmerüberlassung in Betracht kam.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Zudem hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 59/07 ([...]) entschieden, dass die Bezeichnung als "technische Beratung und technische Kontrolle" diesen Anforderungen nicht gerecht wird, wenn sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus den ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen die Leistung weiter konkretisieren lässt.
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II. 2.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1504, und vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BFHE 176, 472, BStBl II 1995, 395, unter II. 2.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1504, und vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2001 - X B 11/01

    Schenkungsvertrag - Grundstück - Grundförderung - Grundstücksschenkung -

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Stützt ein FG sein Urteil auf eine Doppelbegründung, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 28).
  • BFH, 27.07.1993 - VII B 214/92

    Voraussetzung einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Stützt ein FG sein Urteil auf eine Doppelbegründung, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 28).
  • BFH, 05.10.1992 - V B 88/92
    Auszug aus BFH, 16.12.2008 - V B 228/07
    Stützt ein FG sein Urteil auf eine Doppelbegründung, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1992 V B 88/92, BFH/NV 1993, 426; vom 27. Juli 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1994, 559, und vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 28).
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