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   BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08   

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https://dejure.org/2009,6558
BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08 (https://dejure.org/2009,6558)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2009 - IX B 196/08 (https://dejure.org/2009,6558)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - IX B 196/08 (https://dejure.org/2009,6558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Realisierung eines Auflösungsverlustes

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 S. 2 2. Hs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins eines Verlustes des beteiligten Steuerpflichtigen im Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation

  • datenbank.nwb.de

    Realisierung eines Verlustes bei Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 761
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) lässt sich die Frage, ob und in welcher Höhe dem Steuerpflichtigen aus seiner Beteiligung ein Verlust entstanden ist, im Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08
    Dieser liegt nur dann vor dem Abschluss der Liquidation, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1938, und vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).
  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08
    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist, was z.B. dann der Fall ist, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08
    Dieser liegt nur dann vor dem Abschluss der Liquidation, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, zur Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1938, und vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 41/14

    Verlust aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen -

    d) Im Fall der Liquidation der Gesellschaft schließt der BFH eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter regelmäßig erst dann aus, wenn die Liquidation abgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286; Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2009 IX B 179/08, BFH/NV 2009, 756; vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; vom 3. Dezember 2014 IX B 90/14, BFH/NV 2015, 493).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 47/13

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

    Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinn- oder Verlustrealisierung hat der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; ebenso bereits BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 182/77 (nicht veröffentlicht) ausgeführt, dass ein Gewinn in dem Jahr zu erfassen ist, in dem das auf die Beteiligung entfallende Vermögen der Gesellschaft verteilt wurde, und dass ein Verlust bereits in dem Jahr erfasst werden kann, in dem mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; vom 8. Juni 2011 IX B 157/10, BFH/NV 2011, 1510).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 38/16

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG bei

    d) Im Fall der Liquidation der Gesellschaft schließt der BFH eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter regelmäßig erst dann aus, wenn die Liquidation abgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2016, 385; in BFH/NV 2016, 1681; BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2009 IX B 179/08, BFH/NV 2009, 756; vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; vom 3. Dezember 2014 IX B 90/14, BFH/NV 2015, 493).
  • BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Im Fall der Liquidation der Gesellschaft ist eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter regelmäßig erst dann ausgeschlossen, wenn die Liquidation abgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2016, 385; in BFH/NV 2016, 1681; Senatsbeschlüsse vom 20.01.2009 - IX B 179/08, BFH/NV 2009, 756; vom 10.02.2009 - IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; vom 03.12.2014 - IX B 90/14, BFH/NV 2015, 493).
  • FG Münster, 06.07.2018 - 2 K 876/16

    Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer

    Zu der Frage, wann im Fall einer Liquidation einer Gesellschaft die Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen ausscheidet, stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Regelfall auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation ab, da sich eine entsprechende Feststellung zu einem früheren Zeitpunkt nicht sicher treffen lasse (BFH-Urteile vom 03.06.1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, vom 12.12.2000 VIII R 52/93, BStBl II 2001, 286 und vom 10.02.2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761).

    Dies ist der Fall, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (BFH-Beschluss vom 10.02.2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761, BFH-Urteile vom 22.07.2008 IX R 79/06, BStBl II 2009, 227 und vom 13.10.2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 315) oder wenn die Kapitalgesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war und die Aufwendungen des Anteilseigner im Wesentlichen feststehen (BFH-Urteile vom 04.11.1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344 und vom 25.01.2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343).

  • BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur

    Denn die Grundsätze, nach denen ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen ist, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761).
  • FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08

    Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das

    Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation (vgl. BFH-Urteil vom 04.11.1997 in BStBl II 1999, 344 (345); BFH-Beschluss vom 10.02.2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; Schmidt/Weber-Grellet, EStG § 17 Rz. 222).

    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 10.02.2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761, m.w.N.).

  • BFH, 11.06.2010 - IX B 44/10

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft

    Denn die Grundsätze, nach denen ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen ist, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 2009 IX B 13/09, BFH/NV 2009, 1266; vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761).
  • FG München, 05.05.2014 - 7 K 1340/12

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines

    Hinzukommen muss, dass auf der Ebene des Gesellschafters keine weiteren wesentlichen Aufwendungen zu erwarten sind (BFH-Beschlüsse vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539 und vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761; BFH-Urteile vom 1. März 2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2172 und vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561).
  • FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18

    Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines

    Bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation ist dabei regelmäßig der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation maßgebend (BFH, Urteile vom 10. Mai 2016, IX R 16/15, BFH/NV 2016, 1681; vom 13. Oktober 2015, IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385; Beschlüsse vom 3. Dezember 2014 IX B 90/14, BFH/NV 2015, 493; vom 10. Februar 2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761).
  • FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG -

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