Rechtsprechung
BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EG Art. 87 Abs. 1, Art. ... 88 Abs. 3, Art. 230; VO Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 3; VO Nr. 794/2004; VO Nr. 1860/2004; AO § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; VwVfG § 48 Abs. 4 Satz 1; MinöStG 1993 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1. 4; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
Rückforderung von Beihilfen; Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau; Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids; Würdigung der Rechtmäßigkeit einer Kommissionsentscheidung
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückforderung von Beihilfen - Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids
- Judicialis
MinöStG 1993 § 25 Abs. 3a S. 1 Nr. 1.4; ; VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1; ; EG Art. 87 Abs. 1; ; EG Art. 88; ; AO § 169; ; VO Nr. 659/1999/EG Art. 14 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansehung der nach § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 .4 Mineralölsteuergesetz ( MinöStG ) eingeführten Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau als Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG); Gebotenheit der ...
- datenbank.nwb.de
Mineralölsteuer: Rückforderung von Beihilfen; Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Begünstigung für den Unterglasanbau ist Beihilfe ? Rückforderung von Beihilfen ? Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids ? Keine Anwendung der einjährigen Festsetzungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mineralölsteuerbegünstigungen für den Unterglasanbau
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansehung der nach § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1.4 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) eingeführten Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau als Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG); Gebotenheit der ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Rückforderung gemeinschaftswidrig gewährter Beihilfen ist rechtmäßig
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.08.2008 - 4 V 2681/08
- BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Papierfundstellen
- BFHE 224, 372
- DB 2009, 886
- BFH/NV 2009, 857
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Aus diesem Grund ist der beschließende Senat daran gehindert, die Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung formell- oder materiell-rechtlich in Frage zu stellen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BFHE 193, 204, BStBl II 2001, 499).Unter diesen Umständen erweist sich die Rückgängigmachung der gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfegewährung aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls als geboten (BFH-Urteil in BFHE 193, 204, 213, BStBl II 2001, 499).
- BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, …
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Darüber hinaus tritt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen neben das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung; auch dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft muss hinreichend Berücksichtigung finden (Beschluss des BVerfG vom 17. November 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).In Bezug auf die in § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Jahresfrist, innerhalb der ein als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann, hat sich das BVerfG ausdrücklich der Auffassung des EuGH angeschlossen, nach der das Gemeinschaftsrecht auch nach Ablauf dieser Frist die Rücknahme einer Beihilfe verlangt, so dass im Ergebnis die nationale Verfahrensvorschrift unangewendet bleiben muss (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
STAATLICHE BEIHILFEN
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Einem sorgfältigen Gewerbetreibenden ist es regelmäßig möglich, sich zu vergewissern, dass dieses Verfahren eingehalten wurde (EuGH-Urteile vom 20. März 1997 C-24/95, Slg. 1997, I-1591, und vom 14. Januar 1997 C-169/95, Slg. 1997, I-135).Wie der EuGH entschieden hat, ist ein Mitgliedstaat selbst dann zur Rückforderung einer solchen Beihilfe verpflichtet, wenn er die nach nationalem Recht im Interesse der Rechtssicherheit dafür bestehende Ausschlussfrist hat verstreichen lassen (EuGH-Urteil in Slg. 1997, I-1591).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Aufgrund des zu beachtenden Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG-Beschluss vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223, 244, m.w.N.), müssen nationale Verfahrensvorschriften, wie z.B. solche zur Herbeiführung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, unangewendet bleiben, wenn ihre Beachtung zu einer erheblichen Verzögerung der Rückforderung einer Beihilfe und damit zu einer Perpetuierung des unzulässigen Wettbewerbsvorteils führen würde (EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2006 C-232/05, Slg. 2006, I-10071). - EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Nach den vom EuGH entwickelten Kriterien handelt es sich bei der Steuervergünstigung, die nach der Zielsetzung des Gesetzgebers den Wettbewerbsvorteil niederländischer Unternehmer bei den Heizkosten ausgleichen sollte (Teichner/Alexander/Reiche, Mineralöl- und Erdgassteuer, Stromsteuer, Mineralölzoll, § 25 MinöStG 1993 Rz 60), um eine Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG-- (vgl. zum Beihilfecharakter von Steuervergünstigungen EuGH-Urteile vom 8. November 2001 C-143/99, Slg. 2001, I-8365, und vom 19. Mai 1999 C-6/97, Slg. 1999, I-2981, m.w.N., sowie Kirchhof, Nationale Steuerermäßigungen und europäisches Beihilfeverbot, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 246). - EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Aufgrund des zu beachtenden Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG-Beschluss vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223, 244, m.w.N.), müssen nationale Verfahrensvorschriften, wie z.B. solche zur Herbeiführung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, unangewendet bleiben, wenn ihre Beachtung zu einer erheblichen Verzögerung der Rückforderung einer Beihilfe und damit zu einer Perpetuierung des unzulässigen Wettbewerbsvorteils führen würde (EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2006 C-232/05, Slg. 2006, I-10071). - EuGH, 14.01.1997 - C-169/95
Spanien / Kommission
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Einem sorgfältigen Gewerbetreibenden ist es regelmäßig möglich, sich zu vergewissern, dass dieses Verfahren eingehalten wurde (EuGH-Urteile vom 20. März 1997 C-24/95, Slg. 1997, I-1591, und vom 14. Januar 1997 C-169/95, Slg. 1997, I-135). - EuGH, 19.05.1999 - C-6/97
Italien / Kommission
Auszug aus BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Nach den vom EuGH entwickelten Kriterien handelt es sich bei der Steuervergünstigung, die nach der Zielsetzung des Gesetzgebers den Wettbewerbsvorteil niederländischer Unternehmer bei den Heizkosten ausgleichen sollte (Teichner/Alexander/Reiche, Mineralöl- und Erdgassteuer, Stromsteuer, Mineralölzoll, § 25 MinöStG 1993 Rz 60), um eine Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG-- (vgl. zum Beihilfecharakter von Steuervergünstigungen EuGH-Urteile vom 8. November 2001 C-143/99, Slg. 2001, I-8365, und vom 19. Mai 1999 C-6/97, Slg. 1999, I-2981, m.w.N., sowie Kirchhof, Nationale Steuerermäßigungen und europäisches Beihilfeverbot, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 246).
- FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11
Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?
Soweit eine solche Entscheidung "bestandskräftig" wird, weil weder der Mitgliedstaat noch der bzw. die betroffenen Beihilfeempfänger gegen sie Nichtigkeitsklage beim EuG (vgl. Art. 263 Abs. 2 bzw. Abs. 4, Art. 256 AEUV) innerhalb der in Art. 263 Abs. 6 AEUV bestimmten Klagefrist erheben, obwohl ihnen dies möglich war, kann die Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe von dem Betroffenen bzw. von den nationalen Behörden und Gerichten nicht mehr in Frage gestellt werden (vgl. Urteil des EuGH vom 9.3.2004 C-188/92 "TWD Textilwerke Deggendorf", DVBl 1994, 1122 Tz 12 ff.; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 499, unter II.1.c, zu einer Regelung des InvZulG; BFH-Beschluss vom 30.1.2009 VII B 180/08, BFH/NV 2009, 857, unter II.1, zu einer Regelung des MinöStG).