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   BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05   

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https://dejure.org/2008,7497
BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05 (https://dejure.org/2008,7497)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2008 - VI R 20/05 (https://dejure.org/2008,7497)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - VI R 20/05 (https://dejure.org/2008,7497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42d Abs. 1
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Voraussetzungen für den Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Auszahlung einer Versicherungsleistung durch den Arbeitgeber an den ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswidrigkeit eines Haftungsbescheids für die Auszahlung einer Leistung aus einer vom Arbeitgeber als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Voraussetzungen für den Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Auszahlung einer Versicherungsleistung durch den Arbeitgeber an den ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1
    Arbeitslohn; Gruppenunfallversicherung; Invalidität; Schadensersatz; Versicherungsleistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 904
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache VI R 9/05 entschieden, dass die aufgrund einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung nicht zum Zufluss von Arbeitslohn führt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines zur Veröffentlichung bestimmten Urteils vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05.

  • BFH, 07.04.2005 - I B 140/04

    Erlass von Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheiden wegen fortlaufender Verletzung

    Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05
    Denn der Haftungsbescheid ist sachverhalts- und nicht wie der Einkommensteuerbescheid zeitraumbezogen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 I B 140/04, BFHE 209, 473, BStBl II 2006, 530; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 42d Rz 47; Blümich/Heuermann, § 42d EStG Rz 136, 138; Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 837, 838, m.w.N.); ein Haftungsbescheid berichtigt deshalb aus dem Regelungsinhalt der Lohnsteueranmeldung nur einen bestimmten Ausschnitt --Sachkomplex-- (Thomas, DStR 1992, 837, 841).
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05
    Die Klägerin unterwarf die jährlichen Prämienzahlungen für die Jahre 1997 und 1998 zunächst dem Lohnsteuerabzug, machte die Pauschalversteuerungen allerdings nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 1999 VI R 60/96 (BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406) durch Einreichen berichtigter Lohnsteueranmeldungen wieder rückgängig, denen der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) zustimmte.
  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

    Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05
    Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt u.a. voraus, dass in dem Haftungsbescheid der Sachkomplex bezeichnet wird, für den der Arbeitgeber die Lohnsteuer fehlerhaft einbehalten und abgeführt haben soll (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1994 VI R 120/92, BFHE 174, 89, BStBl II 1994, 536).
  • FG Hessen, 21.09.2004 - 10 K 3682/03

    An Arbeitnehmer gezahlte Versicherungsleistungen für Invaliditätsfälle aus einer

    Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05
    Auf die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage folgte das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1864 veröffentlichten Gründen der Auffassung der Klägerin, dass es sich bei den streitbefangenen Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittenen Gesundheitsschaden gehandelt habe.
  • BFH, 17.12.2014 - II R 18/12

    Versicherungsteuerbefreiung für Sportinvaliditätsversicherung - Anforderungen an

    Insoweit gilt für den Nachforderungsbescheid über Versicherungsteuer nichts anderes als für einen Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid (dazu z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 115/87, BFHE 163, 536, BStBl II 1991, 488), einen Lohnsteuerhaftungsbescheid (dazu z.B. BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904) oder einen Nachforderungsbescheid über Kapitalertragsteuer (dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 246, 7, BStBl II 2014, 982).

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheids reicht es auch aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne weiteres zweifelsfrei entnehmen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 904, m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es auch aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne weiteres zweifelsfrei entnehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904, m.w.N.).

    Allerdings sind Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen mit der Folge, dass eine Aufgliederung der Haftungsbeträge im Haftungsbescheid auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume nicht zu erfolgen braucht, wenn der Haftungsbescheid --wie hier-- erst nach Ablauf des Erhebungsjahres erlassen wurde (zum Lohnsteuerhaftungsbescheid BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600, und in BFH/NV 2009, 904).

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es deshalb aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne weiteres zweifelsfrei erkennen lassen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 904).

  • BFH, 27.08.2009 - V B 75/08

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es auch aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne weiteres zweifelsfrei entnehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904, m.w.N.).

    Allerdings sind Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen mit der Folge, dass eine Aufgliederung der Haftungsbeträge im Haftungsbescheid auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume nicht zu erfolgen braucht, wenn der Haftungsbescheid --wie hier-- erst nach Ablauf des Erhebungsjahres erlassen wurde (zum Lohnsteuerhaftungsbescheid BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 55/87, BFH/NV 1991, 600, und in BFH/NV 2009, 904).

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es deshalb aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne weiteres zweifelsfrei erkennen lassen (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 904).

  • BFH, 15.02.2023 - VI R 13/21

    Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines

    Für den Streitfall ist es ferner nicht von Bedeutung, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung Haftungsbescheide grundsätzlich als sachverhaltsbezogene Verwaltungsakte beurteilt (s. z.B. Senatsurteil vom 11.12.2008 - VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904), während er Lohnsteuer-Anmeldungen als zeitraumbezogene Steuerbescheide ansieht, deren Regelungsinhalt die Entrichtungsschuld des Arbeitgebers für den Anmeldungszeitraum ist (s. z.B. Senatsurteil vom 07.02.2008 - VI R 83/04, BFHE 220, 220, BStBl II 2009, 703).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2007 - 2 K 2214/07

    Leistungen aus vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmerabgeschlossenen

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung auch deshalb zugelassen, weil gegen die Urteile der Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 28. September 2006, Köln vom 24. November 2004 sowie Hessen vom 21. September 2004 Revisionen beim BFH anhängig sind (VI R 66/06, VI R 9/05 und VI R 20/05).
  • FG Köln, 06.11.2019 - 2 K 2692/18

    Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines

    Ein Nachforderungsbescheid über Versicherungsteuer ist nicht anders als ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid (vgl. BFH-Urteil 11. Dezember 2008 - VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904) oder ein Nachforderungsbescheid über Kapitalertragsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 2014 - I R 51/12, BStBl. II 2014, 982) nicht zeitraum-, sondern sachverhaltsbezogen und erfordert deshalb grundsätzlich keine Aufgliederung nach Anmeldungszeiträumen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2014 - II R 18/12, BStBl. II 2015, 619).
  • FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09

    Bestimmtheit eines Haftungsbescheids bei fehlender Angabe des

    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es auch aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne Weiteres zweifelsfrei entnehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904, m.w.N.) Dabei kann zur Auslegung eines Haftungsbescheides auch der vorangegangene Betriebsprüfungsbericht herangezogen werden.
  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 11 K 524/08

    Haftungsbescheid als Gegenstand eines Klageverfahrens i.S.v. § 68

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, sind Haftungsbescheide sachverhaltsbezogen und nicht, wie z.B. ein Einkommensteuerbescheid, zeitraumbezogen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 I B 140/04, BStBl II 2006, 530 und BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05 BFH/NV 2009, 904).
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