Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.01.2009

Rechtsprechung
   BFH, 28.01.2009 - X R 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3213
BFH, 28.01.2009 - X R 20/05 (https://dejure.org/2009,3213)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - X R 20/05 (https://dejure.org/2009,3213)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - X R 20/05 (https://dejure.org/2009,3213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ungeklärte Geldmittel bei Ehegatten in der Betriebsprüfung; betriebliche Mitbenutzung eines privaten Kontos; Mitwirkungspflichten; Geldverkehrsrechnung; Anfangsbestand

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; FGO § 6 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1
    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei ungeklärtem Geldzuwachs im Privatvermögen oder einer ungeklärten Einlage in das Betriebsvermögen; Verstärkung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten aus dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitbenutzung eines privaten Kontos des Ehegatten für betriebliche Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei ungeklärtem Geldzuwachs im Privatvermögen oder einer ungeklärten Einlage in das Betriebsvermögen; Verstärkung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten aus dem ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beweislast über die Herkunft von ungeklärten Geldmitteln bei betrieblicher Mitbenutzung eines Privatkontos liegt beim Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebseinnahmen auf Privatkonto

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsprüfung - Ungeklärte Geldmittel bei Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 912
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    aaa) Die sog. Bargeldverkehrsrechnung als Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist --richtig angewendet-- nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine geeignete Verprobungsmethode, um die sachliche Richtigkeit einer formell ordnungsmäßigen Buchführung zu prüfen (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796; Vogelsang/Stahl, a.a.O., Rz 42; Brinkmann, Die steuerliche Betriebsprüfung 2007, 325, 328).

    Ein zutreffender Bargeldanfangsbestand gehört zu den Kernelementen jeder Bargeldverkehrsrechnung (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796).

    Bliebe es bei der Würdigung, dass die Kläger hierzu keine Nachweise erbringen können, wäre von einem ungeklärten Geldzuwachs auszugehen, der das FG grundsätzlich sowohl zu dem Schluss, dass das Bargeld aus bisher unversteuerten Einkünften stammt, als auch zur Hinzuschätzung berechtigt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796).

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. für ungeklärte Zuflüsse auf Privatkonten Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; zu den ungeklärten Einlagen in das Betriebsvermögen Senatsentscheidungen vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    Ein Steuerpflichtiger muss für seine privaten Sparkonten weder eine Buchführung einrichten noch einen Nämlichkeitsnachweis führen, weshalb nicht angenommen werden kann, dass alle Einzahlungen, für die kein Buch- oder Nämlichkeitsnachweis erbracht wird, aus einkommensteuerpflichtigen Einkunftsquellen stammen (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 12; in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 7. Juni 2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462).

    Ein Geldzuwachs kann in der Regel dann den steuerpflichtigen Einkünften zugerechnet werden, wenn mit einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss aufgedeckt wird, mithin feststeht, dass die auf einem Privatkonto eingezahlten Beträge nicht aus den sog. ungebundenen Entnahmen oder aus anderen versteuerten oder steuerfreien Einkunftsquellen stammen können (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 12; in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732, und in BFH/NV 2000, 1462; Vogelsang/Stahl, a.a.O., Rz 41; Keller in Papperitz/Keller, a.a.O., Rz 21-23; Schmidt-Liebig in Schröder/Muuss, a.a.O., Stichwort "Schätzung", Abschnitt 3450, unter C.III.3.b und d).

    Eine Hinzuschätzung weiterer Einkünfte bei der Klägerin setzt aber zusätzlich voraus, dass deren Gewerbebetrieb Betriebseinnahmen und -gewinne im Prüfungszeitraum in der geschätzten Höhe überhaupt "abwerfen" kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; in BFH/NV 1988, 12).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. für ungeklärte Zuflüsse auf Privatkonten Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; zu den ungeklärten Einlagen in das Betriebsvermögen Senatsentscheidungen vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führen Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten aus dem Privatvermögen, die als Einlagen verbucht werden, zu einer verstärkten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen, weil dieser durch die Mittelzuführung selbst eine Verbindung zwischen seinem Privat- und Betriebsvermögen herstellt (Senatsurteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

    Vielmehr wird im finanzgerichtlichen Verfahren dann, wenn der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, nach den Umständen des Einzelfalls die Sachaufklärungspflicht begrenzt und das Beweismaß für die vom FA nachzuweisenden steuerbegründenden Tatsachen gemindert (Senatsentscheidungen in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; in BFH/NV 2003, 56).

    Es ist dann sachgerecht, von ihm hinsichtlich des gemischtgenutzten Kontos eine verstärkte Mitwirkung zu verlangen (Senatsurteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. für ungeklärte Zuflüsse auf Privatkonten Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; zu den ungeklärten Einlagen in das Betriebsvermögen Senatsentscheidungen vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    Vielmehr wird im finanzgerichtlichen Verfahren dann, wenn der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, nach den Umständen des Einzelfalls die Sachaufklärungspflicht begrenzt und das Beweismaß für die vom FA nachzuweisenden steuerbegründenden Tatsachen gemindert (Senatsentscheidungen in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; in BFH/NV 2003, 56).

    Das FG kann den Sachverhalt dahin würdigen, dass unklare Einlagen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen, ohne dass es weiterer Verprobungsmethoden wie einer Geldverkehrsrechnung bedarf (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2003, 56; vom 4. Dezember 2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476; vom 30. März 2006 III B 56/05, BFH/NV 2006, 1485; Vogelsang/Stahl, BP-Handbuch, Abschnitt I. Prüfungsgrundsätze und -methoden, Rz 41; Keller in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Band 1, Fach 3 --Schätzung bei Betriebsprüfungen-- Rz 24-25.3; Schmidt-Liebig in Schröder/Muuss, Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung, Band 2, Stichwort "Schätzung", Abschnitt 3450, unter C.III.2).

  • BFH, 30.05.2008 - III B 80/07

    Hinzuschätzung bei ungeklärter Mittelherkunft

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Umgekehrt kann nicht jede Überweisung von Geldbeträgen eines solchen Kontos auf ein betriebliches Bankkonto dazu führen, dass nunmehr auch das private Bankkonto des Steuerpflichtigen als betriebliches Konto behandelt wird und deshalb verstärkte Darlegungspflichten des Betriebsinhabers bestehen (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 III B 80/07, nicht veröffentlicht --n.v.--).

    Ob aufgrund der Mitbenutzung ein gemischtes Konto vorliegt, ist aus der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuleiten (BFH-Beschluss in der Sache III B 80/07, n.v.).

  • BFH, 08.07.1981 - VIII R 79/80

    Geldverbrauchsrechnung - Schätzung von Einkünften

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Zeigt sich, dass höhere Einkünfte erzielt worden sind, ist die Buchführung sachlich unrichtig, so dass ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung gegeben sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. für ungeklärte Zuflüsse auf Privatkonten Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; zu den ungeklärten Einlagen in das Betriebsvermögen Senatsentscheidungen vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).

    bb) Der Senat hält im Streitfall --wie sich aus der beigezogenen Betriebsprüfungshandakte ergibt-- aufgrund der Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit und der zum 28. Dezember 1989 unstreitig ausgezahlten hohen Lebensversicherungssumme eine private Geldverkehrsrechnung unter Einbeziehung der baren und unbaren Geldmittel der Kläger für die geeignetere Verprobungsmethode, um etwaige Unterdeckungsbeträge zu ermitteln (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. Februar 1974 I R 65/72, BFHE 112, 213, BStBl II 1974, 591; in BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416).

  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Ein Steuerpflichtiger muss für seine privaten Sparkonten weder eine Buchführung einrichten noch einen Nämlichkeitsnachweis führen, weshalb nicht angenommen werden kann, dass alle Einzahlungen, für die kein Buch- oder Nämlichkeitsnachweis erbracht wird, aus einkommensteuerpflichtigen Einkunftsquellen stammen (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 12; in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; vom 7. Juni 2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462).

    Ein Geldzuwachs kann in der Regel dann den steuerpflichtigen Einkünften zugerechnet werden, wenn mit einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss aufgedeckt wird, mithin feststeht, dass die auf einem Privatkonto eingezahlten Beträge nicht aus den sog. ungebundenen Entnahmen oder aus anderen versteuerten oder steuerfreien Einkunftsquellen stammen können (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 12; in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732, und in BFH/NV 2000, 1462; Vogelsang/Stahl, a.a.O., Rz 41; Keller in Papperitz/Keller, a.a.O., Rz 21-23; Schmidt-Liebig in Schröder/Muuss, a.a.O., Stichwort "Schätzung", Abschnitt 3450, unter C.III.3.b und d).

  • FG Münster, 19.05.2004 - 14 K 767/00

    Feststellung ungeklärter Vermögenszuwächse mit Hilfe einer

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    das Urteil des FG Münster vom 19. Mai 2004 14 K 767/00 E,G,U aufzuheben und unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 1990 bis 1992, jeweils vom 13. Januar 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Januar 2000, die Einkommensteuer 1990 bis 1992 ohne die weiteren der Klägerin zugerechneten Gewinne in Höhe von 35 000 DM (1990), 10 000 DM (1991) und 230 000 DM (1992) festzusetzen.

    das Urteil des FG Münster vom 19. Mai 2004 14 K 767/00 E,G,U aufzuheben und unter Änderung der Gewerbesteuermessbescheide 1990 bis 1992, jeweils vom 26. Januar 1998, der Umsatzsteuerbescheide 1990 bis 1992, jeweils vom 10. Februar 1998, in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 5. Januar 2000 die Gewerbesteuermessbeträge 1990 bis 1992 ohne die weiteren der Klägerin zugerechneten Gewinne in Höhe von 35 000 DM (1990), 10 000 DM (1991) und 230 000 DM (1992) sowie die Umsatzsteuer der Klägerin um 4 298, 25 DM (1990), 1 228, 07 DM (1991) und 28 245, 61 DM (1992) niedriger festzusetzen.

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    Eine Hinzuschätzung weiterer Einkünfte bei der Klägerin setzt aber zusätzlich voraus, dass deren Gewerbebetrieb Betriebseinnahmen und -gewinne im Prüfungszeitraum in der geschätzten Höhe überhaupt "abwerfen" kann (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; in BFH/NV 1988, 12).
  • BFH, 12.06.2003 - XI B 8/03

    Getrennte Bankkonten

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - X R 20/05
    b) Von einem (gemischten) betrieblichen Konto im Sinne der vorstehenden Grundsätze statt von einem Privatkonto ist bei einem Steuerpflichtigen auszugehen, der ein nicht in der betrieblichen Buchführung erfasstes Konto nutzt, um neben privaten auch betriebliche Geschäftsvorfälle abzuwickeln (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2003 XI B 8/03, BFH/NV 2003, 1323; Keller in Papperitz/Keller, a.a.O., Rz 25.1).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

  • BFH, 21.02.1974 - I R 65/72

    Hinzuschätzung von Einkünften - Anforderungen - Gesamtgeldverkehrsrechnung

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 98/85

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen -

  • BFH, 04.12.2001 - III B 76/01

    Einzahlungen auf betriebliche Konten; erhöhte Mitwirkungspflicht

  • BFH, 30.03.2006 - III B 56/05

    NZB: Mitwirkungspflicht; Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 13.06.2013 - X B 132/12

    Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen

    (1) Der Senat hat schon Zweifel daran, ob die Kläger dem angefochtenen Urteil des FG einen "Rechtssatz" entnehmen, wenn sie im Anschluss an die Darstellung der BFH-Entscheidungen vom 13. November 1969 IV R 22/67 (BFHE 97, 409, BStBl II 1970, 189), vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732), vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83 (BFH/NV 1988, 12), vom 7. Juni 2000 III R 82/97 (BFH/NV 2000, 1462), in BFHE 86, 736, BStBl III 1966, 650, in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462, vom 4. Dezember 2001 III B 76/01 (BFH/NV 2002, 476), vom 29. Januar 1992 X R 145/90 (BFH/NV 1992, 439), vom 30. Juli 2002 X B 40/02 (BFH/NV 2003, 56), vom 30. März 2006 III B 56/05 (BFH/NV 2006, 1485) und vom 28. Januar 2009 X R 20/05 (BFH/NV 2009, 912) formulieren, dass das FG die dort aufgestellten Grundsätze verletze und neue Nachweispflichten einführe.

    (e) Im Einklang mit der Entscheidung des FG steht auch die Senatsentscheidung in BFH/NV 2009, 912, die ausdrücklich auf die auf der Verletzung der Mitwirkungspflicht beruhende Begrenzung der Sachaufklärung und das Beweismaß bei gemischtbetrieblich und privat genutzten Konten eingeht.

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    Es ist vielmehr unter Anwendung dieses Rechtssatzes und unter Berücksichtigung eines durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht geminderten Beweismaßes (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912, m.w.N.) zu der Überzeugung gelangt, dass in den von der Klägerin geführten Kalendern die tatsächlich erzielten Umsätze aufgezeichnet worden sind.
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

    Die sog. Bargeldverkehrsrechnung als Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist eine Ausgaben-Deckungsrechnung, in der die bekannten Barmittel den Barausgaben gegenübergestellt werden, die dem Steuerpflichtigen zur Verfügung standen, um seine Lebenshaltungskosten in Form der privaten Geldanlage und des privaten Konsums zu bestreiten (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 2009, X R 20/05, BFH/NV 2009, 912).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung

    Die sog. Bargeldverkehrsrechnung als Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist eine Ausgaben-Deckungsrechnung, in der die bekannten Barmittel den Barausgaben gegenübergestellt werden, die dem Steuerpflichtigen zur Verfügung standen, um seine Lebenshaltungskosten in Form der privaten Geldanlage und des privaten Konsums zu bestreiten (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 2009, X R 20/05, BFH/NV 2009, 912).
  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Andernfalls ist der Schluss auf solche bislang nicht erfassten Betriebseinnahmen gerechtfertigt (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 28.1.2009 X R 20/05, BFH/N 2009, 912; vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796; Brinkmann, Schätzungen um Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, unter 3.9.8).
  • FG Münster, 09.06.2021 - 13 K 3250/19

    Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einkünfte; Gewerbliche

    Das Finanzamt bzw. das Finanzgericht kann bei Verletzung dieser Pflicht den Sachverhalt ohne weitere Sachaufklärung dahin würdigen, dass in Höhe der unaufgeklärten Kapitalzuführungen nicht versteuerte Einnahmen vorliegen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 15.2.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 und vom 28.1.2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912; BFH-Beschluss vom 4.12.2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 476).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K

    Die sog. Bargeldverkehrsrechnung als Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist eine Ausgaben-Deckungsrechnung, in der die bekannten Barmittel den Barausgaben gegenübergestellt werden, die dem Steuerpflichtigen zur Verfügung standen, um seine Lebenshaltungskosten in Form der privaten Geldanlage und des privaten Konsums zu bestreiten (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 2009, X R 20/05, BFH/NV 2009, 912).
  • FG Nürnberg, 21.10.2015 - 5 K 456/14

    Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt: Indizienbeweis und

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28.01.2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912) kann sich beispielsweise aus der Nutzung eines gemischten betrieblich-privaten Kontos eine Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen und damit eine erhöhte Mitwirkungspflicht ergeben.
  • FG München, 04.05.2010 - 13 V 540/10

    Nachkalkulation anerkannte Schätzungsmethode - Anforderungen an die Kassenführung

    Zwar setzt eine Hinzuschätzung weiterer Einkünfte voraus, dass der Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen Betriebseinnahmen und Gewinne in der geschätzten Höhe überhaupt "abwerfen" kann (BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912 m.w.N.).
  • FG München, 22.01.2010 - 10 V 2438/09

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Grenzen der Hinzuschätzung von

    Anderenfalls kann das Vermögen in der Regel nur dann als steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden, wenn mit einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss aufgedeckt wird, mithin feststeht, dass die eingezahlten Beträge nicht aus den sogenannten ungebundenen Entnahmen oder aus anderen versteuerten oder steuerfreien Einkunftsquellen stammen können (vgl. etwa BFH-Urteile vom 28.05.1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732; und vom 28.01.2009 X R 20/05, BFH/NV 2009, 912 m.w.N.).

    D.h. der Schluss auf entsprechend hohe Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist nur zulässig, wenn der Gewerbebetrieb Betriebseinnahmen und Gewinne in der angenommenen Höhe überhaupt abwerfen konnte (vgl. etwa BFH-Urteile vom 08.09.1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; und in BFH/NV 2009, 912).

  • BFH, 02.12.2013 - III B 148/12

    Zur Abweichung in einer Rechtsfrage bei geltend gemachter Divergenz

  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

  • FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10

    Rückschluss auf steuerpflichtige Umsätze eines Reifenhändlers aus

  • FG Saarland, 01.06.2012 - 1 K 1533/10

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei ungeklärten Einnahmen und

  • FG München, 27.08.2009 - 3 K 2609/06

    Beurteilung von außerhalb der Buchführung in Kalendern aufgezeichneten höheren

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2022 - 3 K 154/18
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 6 K 1664/09

    Voraussetzungen der Bargeldverkehrsrechnung - Umsatzsteuerliche

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Rechtsprechung
   BFH, 28.01.2009 - III S 69/08 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15194
BFH, 28.01.2009 - III S 69/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,15194)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - III S 69/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,15194)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - III S 69/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,15194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III S 69/08
    Die Entscheidung des FG entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der ein für die Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 des Einkommensteuergesetzes erforderliches Obhutsverhältnis dann nicht besteht, wenn sich das Kind nur für einen von vornherein begrenzten, kurzfristigen Zeitraum im Haushalt eines Berechtigten aufhält, etwa zu Besuchszwecken oder in den Ferien (z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).
  • BFH, 16.04.2008 - III B 36/07

    Haushaltsaufnahme eines auswärts studierenden Kindes

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III S 69/08
    Die Entscheidung des FG entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der ein für die Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 des Einkommensteuergesetzes erforderliches Obhutsverhältnis dann nicht besteht, wenn sich das Kind nur für einen von vornherein begrenzten, kurzfristigen Zeitraum im Haushalt eines Berechtigten aufhält, etwa zu Besuchszwecken oder in den Ferien (z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).
  • BFH, 13.03.2008 - III S 13/07

    Prozesskostenhilfe: Kindergeld für brasilianischen Stiefsohn

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III S 69/08
    Handelt es sich bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung um die Zulassung der Revision, so fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, wenn weder der Antrag noch eine summarische (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 45, m.w.N.) Prüfung von Amts wegen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO erkennen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2008 III S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1145).
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