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   BFH, 22.10.2009 - III R 48/09   

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https://dejure.org/2009,5931
BFH, 22.10.2009 - III R 48/09 (https://dejure.org/2009,5931)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - III R 48/09 (https://dejure.org/2009,5931)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - III R 48/09 (https://dejure.org/2009,5931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kindergeld: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung des Kindes

  • IWW
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entfernungspauschale: Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Abzuges von Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen i.R.d. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines Kindes; Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten für Fahrten von einer anderen Stelle zur Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Zimmer im Haus der Eltern als eigene Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale auch ohne "eigene" Wohnung: sogar ein Campingwagen reicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Grenzbetrag; Kindergeld; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 560
  • BFH/NV 2010, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Unter die Vorschrift fallen grundsätzlich Fahrten von Unterkünften jeglicher Art, die von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung genutzt werden und von denen aus er seinen Arbeitsplatz aufsucht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61, BStBl II 1989, 144).

    Das ist der Fall, wenn die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen aus objektiven Gründen überhaupt nicht benutzbar ist, so z.B. beim Übernachten in der Wohnung des Freundes, weil die eigene Wohnung renoviert wird, oder wenn die eigene Wohnung speziell zur Erreichung der Arbeitsstätte nicht geeignet ist, so z.B. bei Übernachtung im Hotel, weil die Wohnung vom Arbeitsort zu weit entfernt liegt und der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung am Arbeitsort noch nicht gefunden hat (BFH-Urteil in BFHE 155, 61, BStBl II 1989, 144).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 155, 61, BStBl II 1989, 144.

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00 (BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12) bereits entschieden, dass ausbildungsbedingte Mehraufwendungen neben den Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstätte auch solche für Fahrten von und zu einer weiter entfernt liegenden Wohnung zum Ausbildungsort sein könnten, sofern diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Kindes bildete.

    Eigene Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann auch ein Zimmer im Haus der Eltern sein (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94 BFH/NV 1995, 501, und in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 34/94

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Eigene Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann auch ein Zimmer im Haus der Eltern sein (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94 BFH/NV 1995, 501, und in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Dies ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BFH/NV 2009, 1176, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Eigene Wohnung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kann auch ein Zimmer im Haus der Eltern sein (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221; vom 5. Oktober 1994 VI R 34/94 BFH/NV 1995, 501, und in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2008 - 4 K 94/06

    Anerkennung von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - III R 48/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 22. Januar 2008 4 K 94/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1209) ab.
  • FG Hamburg, 29.10.2010 - 5 K 76/10

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1

    Unter die Vorschrift fallen grundsätzlich Fahrten von Unterkünften jeglicher Art, die von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung genutzt werden und von der er seinen Arbeitsplatz aufsucht (Ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - Urteile vom 22.10.2009 III R 48/09, BFH/NV 2010, 629f, und vom 26.08.1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61,BStBl II 1989, 144).

    Anders als im Rahmen der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist für die Geltendmachung von Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht erforderlich, dass in der Wohnung ein eigener Hausstand unterhalten wird (Drenseck in: Schmidt, EStG § 9, 161; von Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn EStG § 9 F 160; vgl. auch BFH, Urteil vom 22.10.2009 a.a.O.).

  • BFH, 31.08.2010 - III B 77/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei geltend gemachter

    Ist das Kind nichtselbständig tätig, sind bei der Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Bruttoeinnahmen abzüglich der Werbungskosten anzusetzen (z.B. Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 III R 48/09, BFH/NV 2010, 629, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

    bb) Der Begriff der Wohnung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG ist weit auszulegen; zwar muss es sich um eine eigene Wohnung des Steuerpflichtigen handeln, die er --ggf. gemeinsam mit anderen Personen-- tatsächlich bewohnt (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1988 VI R 92/85, BFHE 155, 61, BStBl II 1989, 144), doch kann dies auch ein Zimmer im Haus der Eltern sein (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 III R 48/09, BFH/NV 2010, 629, m.w.N.).
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